Wieviel Baufortschritt verkraftet ein Haus ohne richtiges Dach?

Diskutiere Wieviel Baufortschritt verkraftet ein Haus ohne richtiges Dach? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; hast du auch fachlich etwas beizutragen? Ich dachte das Wesentliche hattest Du doch schon selber diagnostioziert: ...keine Baugenehmigung,...

  1. #21 Thomas B, 08.08.2014
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    Ich dachte das Wesentliche hattest Du doch schon selber diagnostioziert:

    Hast Du eine "Ahnung" wie lange sich Bauprozesse hinziehen können?

    Dennoch weiter zu bauen ist....kühn. Aber das alleine ist ja nicht unbedingt falsch.

    und
    und
    Das aber hast Du ja scho alles selber erkannt. Als Laie!

    Ihr wißt nicht was wird (gerichtlich/ baugenehmigungsmäßig), der BT bastelt weiter, aber nur Stückwerk und nicht fachgerecht und nicht dauerhaft und nicht dicht. Trotz Wassereintritt wird weiter installiert, verputzt, gebaut....was soll ich sagen?

    Was wird eigentlich wenn die laienhafte Abdichtung mal wieder Wasser eindringen läßt? Mag das der Putz? Mögen das die Installationen? Wir auch ein Estrich eingebaut (ist der mal von unten nass wird es richtig teuer)?

    Was ist eigentlich, wenn der BT den Prozess verliert (auch wenn er sich derzeit siegesgewiss gibt)?

    Ich halte das Alles für nicht mal mehr leichtsinnig oder fahrlässig (grob fahrlässig), sondern das ist ja schon eher vorsätzliches Handeln, wissend, daß er nicht weiß wie das Verfahren ausgeht, nicht wissend wie man ein Dach (Flachdach) korrekt abdichtet.....

    Aber um Dich zu beruhigen: Ist alles ganz prima. Weiter so...wird schon...supi.......:mauer
     
  2. #22 Thomas B, 08.08.2014
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    Nein auf gar keinen Fall!

    Ein Gutachter würde vermutlich noch mehr Murks erkennen und ob der Handlungsweise des BT die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. Er würde vermutlich sich die Augen reiben ob des Irrsinns der da abgeht.

    Das aber willst Du ja gar nicht.

    Du willst doch hören, daß alles gantz in Ordnung so ist, daß wir (oder der SV) das auch nicht anders machen würden und das alles in Ordnung ist. das aber wird er Dir nicht liefern.....also: kein SV. Auf gar keinen Fall.
     
  3. #23 Ralf Wortmann, 08.08.2014
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    Ja, manchmal hat man sich eben in ein Objekt verguckt und will auf jeden Fall daran festhalten. Da muss man dann trotzdem versuchen, die Risiken und Chancen objektiv zu beurteilen.

    Wenn du dort einfach so einziehst und dein Sondereigentum (deine EG-Wohnung) abnimmst, bist du Teil der Eigentümergemeinschaft. Wenn der BT in Insolvenz geht, weil er z.B. seinen Prozess verliert und die weiteren Bau- und Mängelbeseitigungskosten nicht stemmen kann, kann die Eigentümergemeinschaft dich zwingen, dich an den Sonderumlagen zu beteiligen, die erforderlich sind, um insgesamt ein mangelfreies Haus (ggf. ohne Penthousewohnung) zu errichten. Da können bei nur 4 Wohneinheiten 6-stellige Summen auf dich zukommen. Wenn dann vielleicht auch noch der insolvente BT selbst bei einer oder mehreren Wohnungen der Eigentümer ist und vom Insolvenzverwalter vertreten wird, können sich so richtig vertrackte Situationen für dich ergeben.

    Bei diesen Mängeln am Gemeinschaftseigentum (alleine schon, weil das Dach fehlt) bist du natürlich berechtigt, die Abnahme insgesamt wegen wesentlicher Mängel zu verweigern.

    Wenn du da einziehen und nicht etwa zurücktreten willst (ratsam wäre ein vorzeitiger Einzug absolut nicht), musst du darauf achten, dass du das anwaltlich begleiten lässt und dass sichergestellt wird, dass der BT von dir kein Geld in die Hände bekommt, bevor das Haus nicht insgesamt fertig gestellt ist. Das ginge aus meiner Sicht nur mit einer vertraglichen Vereinbarung mit dem BT, die dir im Notfall ein Rücktrittsrecht einräumt und deinen Kaufpreisrückgewähranspruch mündelsicher festschreibt. Wenn du Abschlagszahlungen leistest bzw. schon geleistet hast, muss absolut sicher sein, dass du im Notfall dein gesamtes Geld zurück bekommst (z.B. per Bankbürgschaft). Könnte schwierig werden.

    Wie sieht denn die finanzielle Seite aus? Bürgschaften vereinbart? Hast du schon Abschlagszahlungen geleistet? Wieviel Prozent?

    Du schreibst, dass die Baugenehmigungsfrage „derzeit schon länger gerichtlich geklärt“ wird. Hast du Einblick in diesen Verwaltungsrechtsstreit?

    Handelt es sich um einen Nachbarwiderspruch, oder klagt der BT gegen das Bauordnungsamt auf Erteilung der Baugenehmigung für das Penthouse? Gab es schon eine mündliche Verhandlung? Bejahendenfalls, wie hat sich die Kammer geäußert? Wie stehen die Chancen des BT objektiv? Wann wurde denn die Klage eingereicht? Geht es erstmal „nur“ um eine einstweilige Anordnung, oder um eine Hauptsacheklage? Wurde ein Widerspruchsverfahren durchgeführt und liegt ein Widerspruchbescheid vor?

    Verfahren vor dem Verwaltungsgericht dauern sehr oft mehrere Jahre allein schon in der ersten Instanz.

    Bevor du eine Entscheidung fällst, wie du weiter vorgehst, solltest du zunächst den BT bitten, dir zu gestatten, in die vollständigen Gerichtsakten des Verwaltungsverfahrens Einblick zu nehmen. Beauftrage einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht damit und lass dir von diesem seine unabhängige Meinung zu der zu erwartenden Verfahrensdauer und zu den Erfolgsaussichten des BT mitteilen.

    Wie ist das Haus denn derzeit während der Bauphase versichert? Weiß die Versicherung über die baulich fragwürdige, nun schon offenbar sehr lange andauernde Situation Bescheid? Wegen des Daches (kein ordnungsgemäßes Notdach) müsste eine Risikoerhöhungsanzeige her und die Versicherung muss das absegnen. Besser wäre natürlich, wenn der BT eine Gerüstbaufirma mit der Errichtung eines fachgerechten Notdaches zu beauftragt (sofern unseren technischen Experten hier mir darin zustimmen).
     
  4. #24 Thomas B, 08.08.2014
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    DAS, lieber Ralf, wollt der/ die TE nicht hören!!!!

    Beitrag daher bitte umgehend löschen und durch eine großzügige Gabe AWG - Hormone ersetzen...;)
     
  5. #25 Gast036816, 08.08.2014
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    Gast036816 Gast

    dann weiss ich nicht welche baustelle du dann fotografiert hast.

    TE hat sich selbst die awg-hormone verschrieben und in doppelter dosis gleich eingenommen. was solls, die empfehlung kann nur lauten - nicht einziehen und keinen taler dort investieren.
     
  6. #26 angiesse, 08.08.2014
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    Dieser Zynismus ist so schon unangemessen, aber gleich dreimal hintereinander? Es ist angekommen, ich bin zwar kein Bauexperte, aber nicht dumm.
    Ich habe nie behauptet, dass ich mir nichts schönrede. Im Gegenteil, mir sind die Probleme schon bewusst, sonst wäre ich schließlich nicht hier gelandet.
    Und selbstverständlich folge ich dem Rat und schalte einen Gutachter ein. Und wenn dieser feststellen wird was hier ferndiagnostiziert wurde werde ich sicherlich meine Konsequenzen daraus ziehen.
    Allen anderen vielen Dank für die konstruktiven Beiträge.

    Vielleicht nochmal kurz zu der Mauerkrone. Vermutlich sind damit von euch die ca. 20 cm hohen Mauern auf dem Dach gemeint, die auf Bild 1 und 3 zu sehen sind und die tatsächlich nicht abgedeckt sind. Diese haben aber mit dem eigentlichen Mauerwerk nichts zu tun, sondern sind sozusagen die "Grundsteinlegung" für das zu erstellende Penthaus. Diese Mauern ziehen sich nicht nach unten durch sondern sind sozusagen auf das provisorische Dach aufgesetzt.
    Die Pfütze in der Baugrube resultiert aus einem starken Regen kurz vor dem Foto.
    Ich versuche hier möglichst detailiert und objektiv den Sachstand darzulegen; auch wenn sich das möglicherweise nach Schönreden anhört.
     
  7. Taipan

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    Die Fassade und diese komische Dämmung erzählen, dass hier Unmengen an Wasser in der Konstruktion sind ... soviel, dass in engster Umgebung immer eine relative Hohe Luftfeuchte herrscht, die Algenwachstum begünstigt. Der Innenputz erzählt auch nicht nur die Geschichte von einem Regen, zumla der vorhergehende Wassereinfall noch nicht mal vollständig abgetrocknet ist ... Wenn Wasser die Isolierung von Kabeln hinterläuft, ist das, glaube ich, nicht so Prickelnd ... Die Wannenwirkung der nicht verfülltzen Baugrube hatten wir schon ... die Eisen auf dem "Dach" stehen da auch schon ne Weile rum und durchdringen die Abdichtung sicherlich ... Wasser Marsch ... Das die Fassade durch eine fehlende Entwässerung herunterlaufende Wasser ist der Wandkonstruktion nicht zu träglich, zumal es JAHRE dauern wird, bis der Kram wieder abgetrocknet ist ... Wenn er überhaupt abtrocknet und nicht noch auffeuchtet. ... Dämmung darf nicht ungeschützt der Witterung ausgesetzt werden ... Unterputz ist kein Witterungsschutz ... Schlageregendichtheit gibt es nicht - ist aber auch egal, wenn wenn bei jedem Regen die Fassade geflutet wird ... Das Überbindemaß des Mauerwerkes der Innenwand (so es denn eine ist) sieht zumindest fragwürdig aus ... da müsste mal unter den Putz schauen ... An den Schlitzen in der V60? läuft definitv IMMER Wasser ins Gebäude ... Die Schweißbahn ist nicht geeignet eine bewitterte Abdichtung übver Jahre darzustellen ... der Kram ist nämlich bewittert nicht Hitze und Frostfest ... Die Palette KS-Steine steht auf den Stahlbändern, Kein Schutz der Schweißbahn --> undicht ...



    SOOO ... das fürs Erste ohne mir die Bilder genau anzuschauen und ohne vor Ort gewesen zu sein ... ich gehe jetzt mal meine eingespannten und bewehrten KG125 CarPortStützen ausgießen ...
     
  8. #28 Pruefhammer, 08.08.2014
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    @TE lies Dir bitte die Ausführungen des Herrn Wortmann durch. Meiner Meinung nach trifft er hier emotionslos den Nagel auf den Kopf. Er führt die Dinge an, die auch juristisch zu bedenken sind. Ich denke mit seinem Beitrag hast du einen wirklich brauchbaren Katalog bekommen an Dingen, die zu tun/bedenken sind.
    Hast Du schon ein Datum wann das Haus fertig/bezugsfertig sein soll? Was wurde da vereinbart? Ist das realistisch überhaupt noch haltbar?
     
  9. #29 Thomas B, 08.08.2014
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    Nein, das ist NICHT unangemessen, da mich der leise Verdacht beschleicht, daß auch laute Wartnrufe der Kollegen hier ungehört verhallen.

    Mag sein, daß die Dreifaltigkeit des Zynismus' am Ende etwas dick aufgetragen war...von mir aus.

    Egal.

    Letztendlich schlingerst Du in unruhigem GHewässer entlang, hoffend, daß die merkwürdigen Stromschnellen nicht in einen Wasserfall enden mögen. Wir wollen es hoffen, doch das Gebaute macht eher den Eindruck -erlaube mir nochmals den Wasserfall zu bemühen- als ob der Salto Angel nicht mehr weit ist.....

    Ehrlich: Was da abgeliefert wird ist mehr als abenteuerlich und völlig verantwortungslos. Punkt. Ende. Und Aus.

    Ralfs Hinweise (der RA...) bitte beachten. Er will Dir nichts Böses. Im Gegenteil....
     
  10. #30 Ralf Dühlmeyer, 09.08.2014
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    NEIN Die Abdichtung ist eindeutig an den Mauern hochgezogen, dort wo die Aussparung in der Abdichtung ist, sieht man klar, dass unter dem MW nichts liegt!
    Ja und. Es wird wieder so regnen. UNd wenn dann die Grube verfüllt ist, hat die gleiche Wassermenge weniger Raum, weil es sich die Grubde mit dem Körnchen des Erdreichs teilen muss!
    Also Wasserspiegel höher!
    Lichtschächte unten offen = Wasser im LiScha.
     
  11. #31 Thomas B, 09.08.2014
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    2 Detailfotos, 1 Außenansicht, 1 Innenraumfoto (welches ich jetzt mal außen vor lassen will, da es wenig Aussagekraft hat, was mangelhafte Ausführung anbelangt).

    Also...3 Bilder, laienhaft aufgenommen, nicht einmal nach echten Problemfällen suchend, weil nicht wisend wo sie verortet sein könnten. Und dennoch eine Vielzahl echter Problempunkte....

    Zum Verständins: Notabdichtung und Konsorten können/ müssen vielelicht nicht den Anspruch erfüllen, den eine fertige Abdichtung einmal haben wird. Sie sind ja nur von zeitlich begrenzter Dauer um eben etwas zu überbrücken. aber hier....open end?!

    Aber diese Notabdichtung wird auch später -wenn man meinen könnte man bräuchte Sie gar nicht mehr- eine Funktion zu erfüllen haben. Nämlich als Dampfbremse (im Terrassenbereich) um zu verhindern daß Wasserdampf von der untenliegenden Wohnung kommend / aus dem Bauteil kommend in die WD der Terrasse eindringt und dort auskondensieren kann. Die jetzige Notabdichtung wird also entweder nochmals ein "upgrade" erfahren müssen und wird auch später wieder dicht sein müssen. Sie ist ja nicht mal jetzt.

    Angesichts des Geleisteten sind Zweifel daran mehr als berechtigt. Zudem kann es natürlich auch sein, daß der BT tatsächlich in der Regel gut arbeitet. Keine Regel ohne Ausnahme. Das hier ist bodenlos!
     
  12. #32 Inkognito, 09.08.2014
    Inkognito

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    Mir ist nicht klar wieso der Threadstarter mit keiner Silbe auf den Beitrag von Herrn Wortmann eingeht, am juristischen Ende liegt doch der Hund begraben - dass die Ausführungsqualität dazu noch fragwürdig erscheint ist nachrangig, wenngleich auch nicht unproblematisch und vielleicht ein Indiz für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmers.
     
  13. Taipan

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  14. #34 Thomas B, 09.08.2014
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    Du hats eine EG - Wohnung gekauft...richtig?

    Wie steht es denn mit den Erwerbern der OG - Wohnungen? Wollen die auch einziehen, obgleich mit dem Penthouse nicht einmal begonnen wurde? Wie darf man sich das im Winter vorstellen...so ganz ohen gedämmtes Dach? Dort ist eine Außenhaut mit der besten Wärmeleitfähigkeit (= maximal Auskühlung)...dort wird Kondenswasser in Bächen an den Wänden herunterlaufen bzw. von der Decke abregnen....

    Wie sieht es mit den Durchdringungen der Decke aus (Entlüftungsleitungen, die denn einst über Dach geführt werden sollten? Ver-/ Entsorgungsschächte, die nun jäh in den Himmel gucken....

    Wie darf man es sich vorstellen wenn es regnet und das Wassre an diversen Punkten die Fassade entlangrinnt...unkontrolliert. Das freie Spiel der Kräfte? UNd was geschieht wenn der BT den Prozess (gegen wen auch immer) verliert (siehe R. Wortmanns warnende Worte!)? Und wenn er obsiegt: dann wohnst Du im wahrsten Sinne des Wortes auf einer Baustelle. Noch lange.

    Das ist doch alles absurdes Theater....
     
  15. #35 angiesse, 10.08.2014
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    Vielen Dank für die umfangreichen Ausführungen, insbesondere an Herrn Wortmann. Wir werden die angeführten Punkte sehr ernst nehmen.
    Als nächsten Schritt werden wir die umgehende Erstellung eines detaillierten Gutachtens einleiten. Abhängig von dem Ergebnis werden die weiteren ggf. juristischen Schritte vorgenommen.
    Ich werde berichten.
     
  16. #36 angiesse, 14.09.2015
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    Soooo, ich wollte mich mal wieder zu Wort melden und mich zu Beginn nochmals für die teils sehr fundierte und objektive Beratung bedanken.
    Um es kurz zu machen, es ist alles gutgegangen. Der Bauträger hat zeitnah das Dach vollwertig gedämmt und gedichtet. Mittlerweile sind die Parteien alle eingezogen und die Abnahmen des Sondereigentums sind mit Gutachtern durchgeführt worden. Diese haben keine schwerwiegenden Mängel und insbesondere keine übermäßige Feuchtigkeit im Gebäude feststellen können.
    Nun steht noch die Abnahme des Gemeinschaftseigentums an. In diesem Zusammenhang habe ich noch eine Frage zu dem umfangreichen Entwässerungssystem unseres und des Nachbarhauses. Vielleicht können die Experten hier ja nochmals behilflich sein.

    Das Haus hat eine Schmutzwasserhebeanlage, eine Niederschlagswasserhebeanlage mit zwei riesigen Zisternen sowie einen extra Schacht für die Drainage der Lichtschächte erhalten. Alles wurde erst nach dem letzten Post im August 2015 installiert. Die Niederschlagswasserhebeanlage sowie die Zisternen teilen wir uns mit dem Nebenhaus, ebenfalls von besagtem Bauträger errichtet.
    Weder unsere Verträge noch die der Nachbarn enthalten Hinweise auf alle genannten Entwässerungssysteme. Auch die Baubeschreibungen nicht. Und bei Kauf wurde die Notwendigkeit dieser Anlagen von der Vermittlerbank auch nicht erwähnt. Wir vermuten weil es erst später eine Auflage der Stadt Braunschweig gab diese Anlagen zu errichten. Auch werden die Kosten für diese Anlagen nicht in die Kaufpreise kalkuliert worden sein, das wissen wir aber nicht genau.
    Nun entstehen uns vier und den sechs Nachbarparteien nach Abnahme des Gemeinschaftseigentums nicht unerhebliche Kosten für den Betrieb, die Instandhaltung und Instandsetzung der Hebeanlagen. Frage: Müssen wir das so hinnehmen? Oder kann man dafür "Schadenersatz" verlangen?
     
  17. #37 Ralf Dühlmeyer, 14.09.2015
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    Vorweg - IHR nehmt bitte gar nichts vom WEG-Gemeinschaftseigentum ab, das hat der Verwalter zu machen.

    Danach kann dann in Ruhe über das Thema Kosten für Entwässerungsanlagen diskutiert werden!
     
  18. #38 gunther1948, 14.09.2015
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  19. #39 Corinna72, 14.09.2015
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    @gunther1948:

    Lies mal #36: inwischen ist das Dach doch längst drauf und dicht.
     
  20. #40 angiesse, 14.09.2015
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    Ich habe nichts davon geschrieben, dass WIR das Gemeinschaftseigentum abnehmen wollen.

    Und ich dachte es sei gestattet sich über den von mir zur Diskussion gestellten Punkt schon vorher einmal Gedanken zu machen... aber "Vorweg" deutet ja darauf hin, dass evt. noch was zum Thema kommt...
     
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