Wieviel Minderung???

Diskutiere Wieviel Minderung??? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo liebes Forum, mein BT hat beim Halbfertigteil-Betonkeller (Sandwichwand mit Ortbeton) etwas gepfuscht. Ein Gutachten liegt dazu auch vor....

  1. #1 patrizia, 09.11.2004
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    Hallo liebes Forum,

    mein BT hat beim Halbfertigteil-Betonkeller (Sandwichwand mit Ortbeton) etwas gepfuscht. Ein Gutachten liegt dazu auch vor.

    - Kellersohle nur 22-23cm statt 25cm (Gutachten sagt verminderte Wasserdichtigkeit aus)
    - zweimal 10 Bewehrungsstäbe auf einer Seite dieser doppelreihigen Anordnung entlang zweier Wände falsch gesetzt, dann bei Montage mit Bolzenschneider entfernt (Gutachten vermutet verminderte Wasserdichtheit der Fuge)
    - in Kellerdecke wurde an Bewehrung gespart (Gutachten spricht von bedingter Gebrauchsfähigkeit)

    Der Keller reicht statisch noch aus, aber wir haben auch schon zwei kleine Leckagen an der Bodenfuge bei anstehendem Wasser beobachtet.

    Als Sanierungsvorschläge steht entweder Aussenabdichtung der Fuge an (Dickshcicht von Sohle bis 1m darüber), wobei der BT von uns Eigenbeteiligung verlangt, weil er (warum auch immer) Bodenaustausch vornehmen will. Wir haben zwar etwas lehmhaltigen Boden in der Arbeitsraumverfüllung, da aber Drainage im BPlan verboten ist und der Keller "eigentlich" ja dicht sein sollte, ist da auch keine Drainage geplant. Trotzdem sollen wir nun den Bodenaustausch mit 5000 EUR bezahlen, was nicht so einsichtig ist. Alternativ wollte der BT lieber mit Epoxidharz die Leckagen verpressen.

    Was davon ist besser? Geht das mit dem verpressen auch wirklich gut?

    Ergänzend soll der gesamte Kellerboden mit einer selbstklebenden Bitumenbahn verklebt werden, an den Wänden 10cm hoch als Ersatz für die zu dünne Bodenplatte. Damit wird allerdings der Keller unbegehbar - damit ich den nutzen kann, muss ich dann sofort einen Estrich giessen lassen, was ich aber gar nicht vorgehabt habe - ist schliesslich nur ein Nutzkeller.
    Muss ich das dann überhaupt hinnehmen, oder muss nicht bei Mängelbehebung die Gebrauchseigenschaft (begehbarer Boden) erhalten bleiben oder wiederhergestellt werden?

    Hat jemand noch eine Idee, was diese gesammelten Mängel als Minderung so ca. ausmachen würden? Denn wenn der BT nicht von seinen Ideen abrückt, uns entweder kräftig beim Bodenaustausch zahlen zu lassen (er selber würde dabei nur 3000 EUR tragen... wir dagegen sollen 5000 blechen) oder aber einen unbegehbaren Boden bei Abnahme zu liefern, würde man mindern müssen.

    Für Hinweise immer dankbar,

    Eure Patrizia
     
  2. #2 bauhexe, 10.11.2004
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    Ich habe schon geantwortet, http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?s=&threadid=5182
    hier aktuelle Sichtweise:
    Haus mit BT, ... BT Vergabe für Rohbau, ... Rohbauer liefert Murks!
    Schlußfolgerung: Zusätzliche Maßnahmen erforderlich
    Mägelbeseitigung trägt Verursacher, das ist aber nicht Euer Problem, da Euer Vertragspartner der BT ist. Ihr müßt es bei BT einfordern.
    Ein Rechtsanwalt wäre wichtig um keinen Formfehler zu begehen!
     
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