Wieviele Stunden ...

Diskutiere Wieviele Stunden ... im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir überlegen nun, einen genehmigungsfähigen Entwurf für unser EFH (nach §34 BauGB, mögliche Eckdaten bereits durch einen Bauvorbescheid...

  1. Pidi

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    Hallo,

    wir überlegen nun, einen genehmigungsfähigen Entwurf für unser EFH (nach §34 BauGB, mögliche Eckdaten bereits durch einen Bauvorbescheid geklärt) durch einen Planer nach Stundenhonorar rntwerfen zu lassen, und das anschließend von einem gut beleumundeten GÜ umsetzen zu lassen.

    Die entscheidende Frage ist dabei zunächst: Mit wieviel Stunden wird man da Piehma'nDaumen rechnen müssen?

    Schon mal vielen Dank für alle professionenllen Ideen dazu!
     
  2. #2 El Gundro, 18.04.2017
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    Planung selber organisieren und dann einen Generalübernehmer beauftragen????
    Hierzu bitte mal im Forum nach der Begriffserklärung zu Generalübernehmer suchen.

    Die Stundenzahl kann natürlich nur eingeschätzt werden, wenn man weiß, was derjenige Planen soll.
     
  3. #3 simon84, 18.04.2017
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    Musst du den Architekt fragen, der dir auf Honorarbasis so etwas anbietet.

    In 1-2 Wochen kann man schon viel schaffen
     
  4. Pidi

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    Also, es ist der vieh-und-bruch-bauer (ist das kein GÜ)?
     
  5. #5 petra345, 18.04.2017
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    Wichtig bei Bau ist eine unabhängige Kontrolle!!!

    In Köln hat man darauf verzichtet und "sucht" seit Jahren nach dem Loch in der Schlitzwand vermutlich bis vieles verjährt ist.
    Bei einem GU oder GÜ hat der Bauherr ein großes Problem eine eigene Kontrolle durchzuführen.

    Bevor ich mit einem GU oder GÜ mit "Gewährleistung und Garantie" bauen würde, würde ich mit "Schwarz & Sonntag" das Objekt ohne Garantie aber mit täglicher Kontrolle hochziehen.

    Für die Planung eines Stockwerkes mit allen Maßen hatten wir in der Klausur 15 min Zeit zur Verfügung.
    Natürlich wird ein Planer etwas länger brauchen.....
     
  6. #6 simon84, 19.04.2017
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    vieh-und-bruch-bauer ??!?!?!?
     
  7. Pidi

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    ich wollte die firma verschlüsseln, weil mir deren wortgetreue Angabe hier schon mal gelöscht wurde.
    Also, gemeint ist der Hausbauer mit dem großen Musterhauspark an der Autobahn Fallingbostel.
     
  8. Pidi

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    Hilft es denn auch, wenn jemand vom TÜV draufschaut und am Ende eines Gewerks dann das "abnimmt".
    Oder ist es tatsächlich unumgänglich, dass das einer jeden Tag, wo gebaut wird, macht.

    Und es gibt ja auch diese 30jährige Gewährleistung für tragende Teile (jedenfalls ausdrücklich bei dem großen Massivhausbauer aus Iserlohn).
     
  9. Pidi

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    Ein EFH mit Sonderwünschen soll gebaut werden. Kann man das in zehn oder in zwanzig Stunden klären und sich aufmalen lassen?
     
  10. #10 simon84, 19.04.2017
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    Die meisten Mängel am Bau treten sicher nicht an tragenden Teilen auf.

    Ich war auf meiner Baustelle _JEDEN_ Tag drei mal kurz, einmal um 7 in der Früh einmal um 11:30 und einmal um 16 Uhr.
    Vielleicht ist das übertrieben, aber ca. 20 Vor Ort Termine solltest du auf jeden Fall einplanen.

    Das würde ich dringend jedem anraten der baut, oder jemanden beauftragen der das für dich macht.

    Sobald der Estrich gegossen ist siehst du doch nicht mehr was drunter ist.
    Sobald verputzt ist siehst du nicht mehr was drunter ist.
    und und und....


    Und ob 10 oder 20 Stunden beim Architekt reichen kommt auf die Sonderwünsche an.
    Gelbe Seiten auf, Architekt anrufen und fragen ! Das kann dir im Internetforum niemand beantworten.
     
  11. #11 petra345, 19.04.2017
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    Ein TÜV, der 200 € für eine Mitarbeiterstunde berechnet, kann nicht täglich die Baustelle kontrollieren. Das kann keiner bezahlen.
    Es kommt weniger auf die tragenden Teile sondern auf eine korrekte Abdichtung und ähnliches an, Teile die später nicht mehr zugänglich sind.

    Die Gewährleistung ist eine gute Sache. Aber die ausführende Firma ist oft innerhalb der Gewährleistung pleite und der Bauträger ist es auch, wenn ihm die Ansprüche zu viel sind.

    Außerdem muß der Mangel zugestanden werden. Das macht kein Bauträger ohne Anwalt und Gericht.
    Deswegen muß man mit seinen Kontrollen den Mangel garnicht erst entstehen lassen.

    Einen Bauträger kann man überhaupt nicht selbst kontrollieren. Der spricht ein Baustellenverbot aus und das war es dann.
     
  12. #12 petra345, 19.04.2017
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    Wenn man nicht selbst fachkundig ist wird das nicht reichen.

    Und wenn man fachkundig ist, braucht man nicht so viel zu klären.

    Zu guter Letzt wird es sowieso etwas anders gebaut. Die Auswirkungen der Abweichungen auf das gesamte Werk muß man dann sehr schnell beurteilen können.
     
  13. #13 simon84, 19.04.2017
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    Wenn man ein EFH mit Sonderwünschen hat ist man mit einem Architekt besser bedient als mit einem Fertighaus Bauträger.

    Der Fertighaus Bauträger ist (preislich) warscheinlich im Vorteil wenn du einen absoluten Standard Grundriss von der Stange mit Standard Baufenster, Dachneigung, Geschossigkeit usw. laut Bebauungsplan hast
     
  14. Pidi

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    Bei uns ist es ja so, dass nach § 34 BauGb gebaut werden kann. Ein Architekt, mit dem wir Kontakt hatten, meinte, er könne uns das schon entwerfen und damit könnten wir dann zum dem Fertighaus-Bauträger gehen, den wir an sich ganz gut finden. Der wiederum meint denn auch, dass könne er wohl schon machen, allerdings sieht er nicht so recht, was es bringen, nach der Devise "Können wir doch auch, sagen Sie uns einfach, was Sie wollen". - Aber daran hapert es wohl, vermutlich doch, weil man beim Architekten gerade dafür auch was unter die Füße bekommt, oder?
    Wenn man am Ende aber das gleiche Haus, wie der Fertighaus hat, hätte man sich den Architekten auch sparen können.
     
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