Winkelsteine an der bestehenden Stützmauer

Diskutiere Winkelsteine an der bestehenden Stützmauer im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo Experten, unser Baugebiet liegt in einer leichten Hanglage. Der Nachbar unten hat abgegraben und das Gelände mit einer Stützmauer ohne uns...

  1. #1 geksi, 25.11.2018
    Zuletzt bearbeitet: 25.11.2018
    geksi

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    Hallo Experten,
    unser Baugebiet liegt in einer leichten Hanglage.
    Der Nachbar unten hat abgegraben und das Gelände mit einer Stützmauer ohne uns zu fragen "abgesichert" (Hohlsteine mit Beton verfüllt), ungefähr so wie auf dem Bild, nur eine Reihe weniger.
    Nun gibt's für mich 2 Optionen:
    1. Ich setze das Haus auf das Gelände so wie es jetzt ist. Nachteil - Fertigfußboden Maß liegt unter der RSE und ich eine Hebeanlage wohl zwingend benötige.

    2. Ich schütte auf.

    Meine Frage zur Option 2: wäre es möglich auf meinem Grundstück direkt an seiner "Stützmauer" die Winkelsteine zu setzen um meine Aufschüttung abzufangen?
    Und wie aufwendig ist das? Muss ich bis an das Fundament ausgraben, oder wie kann ich mir das vorstellen?

    Und noch eine Frage: mein Bauplaner meint, dass die Nachbarn-Stützmauer Pfusch ist und nicht viele Jahre halten wird, vor allem, dass ich dort einen Garagenzufahrt samt Stellplatz plane. Wie teile ich das dem Nachbarn rechtssicher mit? Ich möchte vermeiden, dass er später die Verantwortung für seine umgestürzte Stützmauer auf mich schiebt...
     

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  2. Yilmaz

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    Mindestens 50% der Häuslebauer in Deutschland können sich kein Haus leisten und bauen trotzdem. Dann wird gepfuscht und gemurkst wo es geht.

    Dieser angebliche Stützmauer braucht eine statisches Nachweis.

    Vorher würde ich da nix machen. Wenn das runterkommt und dann vernünftig gemacht wurde können Sie dann entscheiden was Sie machen.
     
  3. geksi

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    Erst ab 1,50 Höhe (Niedersachsen). Und die vom Nachbarn ist kleiner. Ich hab's ausgemessen.
    Was ist dort bautechnisch möglich?
     
  4. geksi

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    So ähnlich hat er die gesetzt:
    Das auf dem Bild ist übrigens auch sein "Kunstwerk"
     

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  5. geksi

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    Dem ist da sch.. egal. Er ist so eine Art "Kleininvestor" in diesem Neubaugebie t- baut DHHs und vertickert sie an seine Sippe weiter.
     
  6. #6 simon84, 25.11.2018
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    Da hast du was falsch verstanden. Vermutlich meinst du, dass das Bauvorhaben der Stützmauer bis 1,50 Höhe verfahrensfrei ist.
    Das heisst nur, dass der Bauherr selbst dafür grade steht, wenn er nicht ausreichend dimensioniert hat.
    Sämtliche baurechtlichen Anforderungen, DIN's / aRdT / Standsicherheit/Statik usw. müssen selbstverständlich trotzdem erfüllt werden,
    auch wenn kein Nachweis durch einen Statiker erforderlich ist.

    Ist dem Bauherr der Stützmauer denn die geplante Nutzung mit PKW Befahrung bekannt ?
    Oder geht er evtl. davon aus, dass da nur Garten hinkommt.


    Wieso redet ihr nicht miteinander? Ihr seid doch Nachbarn.
     
  7. #7 geksi, 25.11.2018
    Zuletzt bearbeitet: 25.11.2018
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    Ich habe ihm das mündlich mitgeteilt (nachdem er angefangen hat die Mauer zu bauen) - Nur Schulterzucken als Antwort und die Behauptung sein Bauwerk wird wohl in 100 Jahren noch gerade stehen

    Es ist bei einem Gespräch geblieben. In seiner Dreistigkeit meinte er, weder die Stadt noch der Arealinvestor hätten ihm meine Kontaktdaten herausgegeben, angeblich wegen Datenschutz. Dreiste Lüge, denn er hat gar nicht nachgefragt. Wie die Mitarbeiter von Baumamt mir erklärt haben, ist es mit dem Datenschutz bei direkten Nachbarn etwas lockerer - er hat das Einblick in meine Bauakte und ich in seine.

    Der macht Nägel mit Köpfen (auch wenn ohne Kopf). Welche Handhabe habe ich nun mit Bezug auf seine Stützmauer?
    Kann ich direkt einen statischen Nachweis von ihm anfordern?
    Zum Anwalt gehen?
     
  8. #8 simon84, 25.11.2018
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    Was du machen kannst ist Beweissicherung.
    Wenn du noch Fotos vom Bau der Stützmauer, bewehrung, Fundament , Maße usw hast dann schadet das nicht .

    Streiten könnt ihr ja dann immer noch wenn (falls) was passiert.
     
  9. #9 Fabian Weber, 25.11.2018
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    Frag mal Deinen Bauplaner worin jetzt genau der Pfusch besteht. Vielleicht kann man das ja noch korrigieren.

    Dann könnte man ja vielleicht sogar die Maurer noch weiter erhöhen für Deine Anschüttung.

    Ansonsten müsstest Du nämlich frostsicher Deine Winkelsteine gründen. Das bedeutet, dass Du 80cm tiefer als Dein Nachbarn runter musst! Das wäre schon ein ziemlicher Mist dann.
     
  10. geksi

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    Auch wenn ich das auf meiner Seite mache? Da ist seine Mauer bündig mit dem Geländeverlauf.
    Mein Bauplaner meint: die Mauer ist nicht frostsicher (nicht tief genug eingegraben, evtl. 60 cm?) und die senkrechte Bewährung fehlt
     
  11. #11 Fabian Weber, 25.11.2018
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    Ja die Kälte kommt ja auch von der Seite.

    Aber wenn seine Maurer nicht hält kannst Du ja so argumentieren, dass Du Angst hast, dass der Hang abrutscht und damit Dein Haus.

    Wir wohl erstmal etwas unangenehm mit dem Nachbarn jetzt.
     
  12. #12 Fabian Weber, 25.11.2018
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    Am einfachsten ist es, wenn er seine Mauer nochmal wegreißt und Ihr dann eine gemeinsame Maurer baut.
     
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  13. #13 simon84, 25.11.2018
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    Das wäre sowieso von Anfang an das schlaueste gewesen....
     
  14. geksi

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    Schön wär's. Schliesst er aus. Nur Schulterzucken. Ich vermute, er hat die DHH bereits verkauft und hält die Füße still.
     
  15. #15 Fabian Weber, 25.11.2018
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    Na dann Gutachter und Briefchen. Du kannst wegen Ihm nicht bauen.
     
  16. geksi

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    Mit welchen Kosten muss ich rechnen? Bin absoluter Neuling auf diesem Gebiet...
     
  17. #17 Fabian Weber, 26.11.2018
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    Kommt darauf an. Der Gutachter/Statiker kostet Dich vielleicht max. 500€.

    Schlimmstenfalls geht es vor Gericht, dann musst Du Deinen Anwalt erstmal bezahlen und wenn das Verfahren ewig dauert, dann kannst Du nicht Starten mit dem Bauen und der Bauunternehmer fühlt sich unter Umständen nicht mehr an seinen Vertragspreis gebunden.

    Aber soweit würde ich es nicht kommen lassen, dann lieber eigene Stützmauer bauen.
     
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  18. SIL

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    Zu aller Erst holen Sie sich seine Bauakte und schauen was da steht, dann Nachbarschaftsrecht eventuell gibt es auch eine Erhaltungssatzung, Sie prüfen zuerst die Zulässigkeit und dann kontaktieren Sie das Bauamt falls ein Verstoß vorliegt, hinsichtlich Höhe, Anschüttung oder der Mauer - dann muss er auch Rückbauen. Sollte das Fundament auf Ihren Grundstück bereits liege, schreiben Sie direkt das Bauamt an und verweisen auf die Überbauung und gleichzeitig auf die Bedenken hinsichtlich stat. Standfestigkeit etc...
     
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  19. #19 Malle 180467, 22.04.2019
    Malle 180467

    Malle 180467

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    Hallo Geksi,
    bei Schulterzucklern hilft am besten der Anwalt. Nerven heilen sehr langsam. Und Klarheit auf beiden Seiten hilft, Wege zum Frieden zu finden.
    Mit bestem Gruß
     
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