Winkligkeit der Wände - Baumangel?

Diskutiere Winkligkeit der Wände - Baumangel? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Damit es weiter geht. Hab ja schon geschrieben, dass eine Weigerung der Abnahme in einem ewigen Rechtsstreit endet. Die Einigung kann doch dann...

  1. #21 Fabian Weber, 26.05.2019
    Fabian Weber

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    Damit es weiter geht. Hab ja schon geschrieben, dass eine Weigerung der Abnahme in einem ewigen Rechtsstreit endet.

    Die Einigung kann doch dann im Zuge der Schlussrechnung gefunden werden.
     
  2. #22 Gast 85175, 26.05.2019
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    In was endet denn die Abnahme? Wie geht es denn dann weiter? Das sollte dann doch geklärt sein bevor man seinen Oskar unter das Protokoll sudelt.
     
  3. #23 Fabian Weber, 27.05.2019
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    Die Abnahme endet damit, dass der Mangel benannt wird und der Baufirma eine Frist zur Behebung genannt bzw. wenn diese das ablehnt, weil unverhältnismäßig ein Angebot zur gütlichen Einigung erwartet wird.
     
  4. #24 Gast 85175, 27.05.2019
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    Gast 85175 Gast

    Jo, erwartet wird...

    Nochmal. Wieso kann das Bauunternehmen keine verbindliche Gütevereinbarung VOR der Abnahme unterbreiten?
     
  5. #25 Fabian Weber, 27.05.2019
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    Das kann der Unternehmer gerne tun. Mir ging es lediglich darum, dass ich die Abnahme nicht verweigern würde, sondern wenn schon die Abnahme gefordert wird, dann eben den Mangel festhalten.
     
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