Wintergarten abreißen oder verkleinern o. nachträ Baugenehmigung

Diskutiere Wintergarten abreißen oder verkleinern o. nachträ Baugenehmigung im Sanierungskonzept & Kostenschätzung Forum im Bereich Altbau; Hallo da ich hier neu bin weiss ich nicht ob ich es in der richtigen Rubrik eingestellt habe :-) Wir haben ein Haus gekauft und hinten ist ein...

  1. dari

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    Hallo
    da ich hier neu bin weiss ich nicht ob ich es in der richtigen Rubrik eingestellt habe :-)
    Wir haben ein Haus gekauft und hinten ist ein Wintergarten aus Holz und natürlich Glas angebaut.
    Er hat eine Fläche von 29,6 qm. Nun hat sich herausgestellt das er keine Baugenehmigung hat, aber dies ist in NRW und von daher sind wir davon ausgegangen das er hat nicht baugenehmigungspflichtig ist. In NRW sind 30 qm die Vorgabe. Nun ist es so das es eine überdacht Nische / Loggia die von den Hauswänden umgeben ist und eine normale Decke hat und nur zum Wintergarten hin offen ist . Sie ist 7 qm gross - diese qm sollen nun auf einmal zu der Wintergartenfläche zählen ? somit wäre er dann 37 qm und dann müsste man ja eine Baugenehmigung haben ....Vielleicht weiss jemand ob das wirklich stimmt bzw was wäre wenn man den Wintergarten verkleinert wird um wieder unter die 30 qm zu kommen. ?
     

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  2. Gab

    Gab

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    Wo einmal ein Wintergarten stand, darf normalerweise auch ein neuer gleicher Größe hin.
    Frag mal einen Architekten. Normalerweise, wenn es gut begründet ist, und das ist es ja in deinem Fall, solltest du die Genehmigung bekommen.
     
  3. Gab

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    Verstehe es nicht ganz. Wollt ihr den jetzt neu bauen?
    Seit wann steht der alte denn?
     
  4. #4 nordanney, 17.12.2021
    nordanney

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    Wo ist das Problem? Habt Ihr eine Verfügung vom Bauamt bekommen oder einfach nur Schiss in der Buchse, dass vielleicht eventuell gegebenenfalls der Schwager des Freundes der Nachbarn Euch anschwärzen könnte für einen seit wann auch immer schon bestehenden Wintergarten?

    Mach Dir keinen Stress, sondern freu Dich über Dein/Euer neues Haus. Genießt es.
     
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  5. Gab

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