Wintergarten aus der Waage!

Diskutiere Wintergarten aus der Waage! im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, habe da mal eine Frage. Wir sind gerade am Bauen (in Franken) und der Wintergarten mit Ziegeleindeckung wurde angebracht...

  1. #1 Jonas2007, 14.08.2008
    Jonas2007

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    Hallo zusammen,
    habe da mal eine Frage.

    Wir sind gerade am Bauen (in Franken) und der Wintergarten mit Ziegeleindeckung wurde angebracht anschließend die FBH und der Estrich.
    Tja und nu kommt´s... jetzt wo der Estrich eingebracht wurde, kann man ganz deutlich sehen das der Wintergarten schräg steht und zwar auf der Länge von 5 Metern fast 3 cm hängt. Was sagt die Norm bzw. Din aus und welche Anspüche kann ich ggü. der Hausbaufirma stellen.

    Danke und Gruß
    Jörg
     
  2. Uwe!

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    schon mal *richtig* nachgemessen? Vielleicht sind es ja auch nur 1,5 cm und der Estrich ist 1,5 cm in die andere Richtung schief? Wasserwage oder besser Schlauchwage nehmen und feststellen, *was* aus der Waage ist.

    PS: Lonnerstadt hätt ich fast mal ein Grundstück gekauft...
     
  3. #3 Jonas2007, 14.08.2008
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    Nein Estrich stimmt genau! Es ist der Wintergarten sogar mit Laser nachgemessen und der Bauleiter (war gestern da) Achselzucken und hmmmmm mal sehen was die Din sagt.....
    So wieso nur fast?
    Gruß
    Jörg
     
  4. Uwe!

    Uwe!

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    a) die schönen waren schon weg (war das Neubaugebiet hinter dem Sportheim oder was das war)
    b) eher etwas klein
    c) sehr weit zur Arbeit
     
  5. Robby

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    Dürfte sich um Winkelabweichung der DIN 18202 Tab. 2 handeln.

    über 3 m - 6 m = 12 mm
     
  6. #6 Jonas2007, 14.08.2008
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    Super DANKE
    So und nu??

    Wintergarten ist fertig gedeckt und auch die Innenverkeidung ist angebracht.

    Worauf muss ich jetzt achten bzw. was ist eine angemessene Entschädigung?

    Danke und Gruß
    Jörg


    Ja das war der "alte Sportplatz" wird aber noch nach hinten erweitert und die Grundstücke bewegen sich alle zwischen 500 bis 1400m².... zu klein??
     
  7. Uwe!

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    die mit 1400 gab's noch nciht, damlas war nur der erste Bauabschnitt freigegeben, also die Grundstücke rund um das erste "Straßenrechteck". Hatte abre gesehen, dass es ncoh zwei weitere Abschnitte geben sollte. 1.400 hätte natürlich gereicht! Sind jetzt 1.012 geworden. Nur die noch vorhandenen waren entweder so -600 oder nicht schön gelegen. Bist Du jetzt in diesem Baugebiet?
     
  8. #8 Jonas2007, 14.08.2008
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    Ja und es ist wirklich schön und praktisch da ich aus Lonnerstadt komme ;-)
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 14.08.2008
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    Mangel beweisbar anzeigen und Behebung fordern.
    Wieso Entschädigung.
    Entweder ist ein schiefer WiGa schlimm, dann versuche ich mit ALLEN Mitteln ihn gerade zu bekommen.
    Oder er ist nicht so schlimm - dann brauche ich auch kein Geld dafür.

    MfG
     
  10. #10 Olaf (†), 14.08.2008
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    Ralf...

    ich denke, im Streitfall iwrd hier das schöne Wort "Verhältnismäßigkeit" zum Tragen kommen. Wenns nicht noch andere Probs gibt, bleibt wohl nur der optische Mangel. Bauherr hats erst jetzt bemerkt, Dachdecker hat nichts gemerkt, Putzer usw....
    Dem "unvoreingenommene Betrachter" (ich liebe diese Kerle, vor allem wenn sie auf meiner Seite sind) wird da nicht viel ins Auge fallen. Da wird sich wohl kein Kadi finden, der den Rückbau anordnet. Aber versuchen kann man es ja mal (Maxforderung stellen und sehen, was der Gegner macht:e_smiley_brille02:)
     
  11. #11 alex2008, 15.08.2008
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  12. #12 Jonas2007, 18.08.2008
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    Weil der Estrich eingebracht wurde und jetzt fällt es auf!
    Vorher war es mit dem Auge nicht zu erkennen weil der Bezugspunkt fehlte.
    Gruß
    Jörg

    Ich denke auch das der Rückbau nicht wirklich realisitsch ist aber einen Vergleich möchte ich auch jeden Fall anstreben.
     
  13. #13 BuergerX, 29.08.2008
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    und was ist herausgekommen?
     
  14. #14 Jonas2007, 02.09.2008
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    Noch nichts warte auf Antwort der Firma.
     
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