Wird ein ENEV nach tatsächlichem Bau geschuldet oder nur nach Planung?

Diskutiere Wird ein ENEV nach tatsächlichem Bau geschuldet oder nur nach Planung? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Quark ! Die Baugenehmigung wurde nach der EnEV 2009 (? oder gar noch der 2007 ?) und den dort festgelegten Anforderungen genehmigt. Somit ist...

  1. #21 Achim Kaiser, 19.01.2015
    Achim Kaiser

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    Quark !

    Die Baugenehmigung wurde nach der EnEV 2009 (? oder gar noch der 2007 ?) und den dort festgelegten Anforderungen genehmigt. Somit ist der Nachweis zu erbringen, dass das BV auch den damaligen Anforderungen entspricht !
    Les die Durchführungsverordnung zur EnEV .....

    Alles was danach kommt ist dann erst mal ne neue Sache.
    Erst mal die *Altlasten* erfüllen.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Nein, nein und noch einmal nein.

    Es gilt grundsätzlich die EnEV zum Zeitpunkt des Bauantrags. (mit wenigen Ausnahmen abhängig vom Zeiipunkt der Bewilligung der Behörden).

    d.h. Wenn das Haus nach EnEV 2009 geplant und bewilligt war, dann wird für den Ausweis ebenso nach EnEV2009 gerechnet. ABER während zu Beginn mit den Plandaten gerechnet wird, muss später das gerechnet werden was tatsächlich vorhanden ist.

    Bsp.: Wurde zu Beginn mit 2fach Verglasung geplant, und folglich auch damit gerechnet, und es wurde eine 3fach Verglasung eingebaut, dann ist der Ausweis mit der 3fach Verglasung zu rechnen. In beiden Fällen wird aber nach der gleichen EnEV gerechnet, nur halt mir anderen Bauteiledaten.

    Alles andere wäre doch sinnfrei, sonst könnte man ja nach EnEV planen und dann irgendwas bauen, weil der Ausweis ja mit den Plandaten gerechnet würde.
     
  3. #23 Maximiliane, 19.01.2015
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    Hallo Herr Kaiser - leider gibt es für das Land Rhld.-Pfalz gar keine Durchführungsverordnung zur EnEV 2009 :-(

    Hallo R.B. - Puuuuhhh ok ich glaube ich bin intellektuell draussen jetzt .... zur Verständnisfrage: Die EnEV ist eine 10 oder 15seitige Berechnung (ich muss mir die nochmal anschauen) - während der eigentliche Ausweis 4 farbige Seiten umfasst, bin ich da richtig?

    Wenn ich Sie richtig verstehe bliebe die EneV-Berechnung gleich und nur der Ausweis würde neu gemacht werden - wenn doch aber die EneV Berechnung auch schon FALSCH gemacht wurde, weil schlicht und einfach ein anderer Stein verbaut wurde als in der Planung drinsteht?
     
  4. #24 Achim Kaiser, 19.01.2015
    Achim Kaiser

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    Dann kommts auf die energetischen Kennwerte des anderen Steins an ... sind die gleich alles ok, weichen sie ab ... neu rechnen.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Die ursprüngliche Berechnung war wohl korrekt, denn die wurde gemacht als nur die Pläne vorlagen und noch das Gras auf dem Bauplatz wachsen konnte. Damit soll dargelegt werden, dass das Haus gem. Planung die gesetzlichen Anforderungen einhalten kann. Das Bauamt sagt dann, "OK, wenn ihr so baut, dann ist ja alles in Ordnung".

    Ist das Haus fertig, dann wird überprüft und der EnEV Ausweis "geschrieben". Wurde das Haus so gebaut wie geplant, dann gibt es keine Abweichungen zwischen der ursprünglichen Berechnung und dem IST-Zustand. Man hat also einen "Nachweis", dass alles in Ordnung ist.
    Wurde das Haus nicht so gebaut wie ursprünglich geplant, dann ergibt die Berechnung ein ganz anderes Ergebnis. Dieses kann noch die Anforderungen der EnEV einhalten, dann wäre ja alles OK, oder aber es stellt sich heraus, dass die Abweichungen so gravierend sind, dass das Haus die gesetzlichen Anforderungen nicht einhält. Dann hat der Bauherr ein Problem, und der wird dieses Problem auch gleich an die Baufirma weiterleiten bzw. an die Bauleitung, die ja darauf zu achten hatte, dass alles so gebaut wird wie es genehmigt war.

    Wurde beispielsweise ein anderer Stein verwendet, und die EnEV Berechnung ergibt, dass die gesetzlichen Anforderungen nun nicht mehr eingehalten werden, dann hat der Bauherr ein Problem, denn sein Haus entspricht nicht der Genehmigung. Was ein "nicht genehmigtes Haus" bedeutet ist Dir hoffentlich klar.
    So, jetzt beginnt die Suche nach dem/den Schuldigen. Weiterhin muss man prüfen, was man machen kann, damit das Haus wieder genehmigungsfähig wird. Bei kleinen Abweichungen genügen vielleicht ein paar einfache Maßnahmen, weicht der IST-Zustand erheblich von der Planung ab, dann kann der Aufwand auch mal deutlich höher werden, weicht der IST-Zustand extrem von der Planung ab, dann......

    Die bunten Blättchen zeigen nur das Endergebis, die zugehörigen Berechnungen sind deutlich umfangreicher. An sich muss genau so gerechnet werden wie zu Beginn, nur halt mit den realen Daten.
     
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