Wird ENEV 2016 erreicht?

Diskutiere Wird ENEV 2016 erreicht? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Guten Tag, ich habe eine Frage zur Umsetzung der ENEV 2016 Ich habe schon eine Weile das Netz durchforstet und finde unterschiedliche Meinungen....

  1. Eddy05

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    Guten Tag, ich habe eine Frage zur Umsetzung der ENEV 2016
    Ich habe schon eine Weile das Netz durchforstet und finde unterschiedliche Meinungen.
    Wir planen einen Neubau mit Keller aus Beton.
    Der Keller ist gedämmt. Das Mauerwerk besteht aus Porenbeton mit 36,5 cm und einem 0,09 Wert.
    Geplant ist Gasbrennwertgerät mit Solar WW. 3 - fachverglaste Fenster inbegriffen. Die kwl mit wrg haben wir rausnehmen lassen. Erreichen wir die ENEV 2016 trotzdem? Habe verschiedene Meinungen gelesen. Vom Bauunternehmen kam keinerlei Hinweis dazu.
    Vielen Dank
     
  2. #2 Fabian Weber, 06.01.2019
    Fabian Weber

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    Gas + Solarthermie ist so ziemlich der größte Scheiß, den es gibt. Wird aber immer wieder gerne von Baufirmen angeboten.

    Besser ist Wämepumpe + Photovoltaik
     
    simon84 gefällt das.
  3. Eddy05

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    Danke für deine Antwort.
    Gas mit Solar haben wir bereits gewählt. War im Preis dabei, der Aufpreis für Wärmepumpe war enorm, so sind wir bei Gas geblieben.
    Vielleicht weiß jemand Antwort auf meine Frage.
    Danke
     
  4. #4 Fabian Weber, 06.01.2019
    Fabian Weber

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    Das ist natürlich schade, dass die Entscheidung schon gefallen ist, weil es leider ziemlich unwirtschaftlich ist und Euch am Ende viel mehr kostet.

    Ihr könntet ja auch nur mit einer Luftwärmepumpe anfangen, und später noch PV installieren.

    Die Luftwärmepumpe ist bestimmt nicht teurer als Gas+Solar.

    Zur eigentlichen Frage kann ich leider nichts genaues sagen, weil man das wahrscheinlich berechnen muss.
     
  5. #5 jodler2014, 06.01.2019
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    Gas mit WW-Solar ist halt die Mindestausstattung nach EnEV.
    Ich nehme an ,das BU ist eine Hausbaufirma die schlüsselfertig anbietet.Dann gibt es zum Haus ja eh einen Energieausweis nach den aktuellen Anforderungen
    Stecke das Geld für den Aufpreis der WP lieber in bessere Dämmung anstatt in teure Haustechnik .
     
  6. #6 jodler2014, 06.01.2019
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    Steht doch oben .
     
  7. Eddy05

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    Eine zusätzliche Dämmung haben wir nicht gewählt. Sondern den 36,5 Porenbeton. Der hatte auch Aufpreis. Die Kwl haben wir weggelassen. Der Bau wird in den nächsten Wochen hoffentlich beginnen.
     
  8. #8 Lexmaul, 06.01.2019
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    Wieso fragst Du dann, wenn der Bau eh bald startet?

    Zumal jemand sowas vorher berechnen MUSS bevor es gebaut wird.
     
  9. #9 Fabian Weber, 06.01.2019
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    Die Geisha von Panasonic kostet ca.4000€.
     
  10. #10 Fabian Weber, 06.01.2019
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    Da steht Wärmepumpe, ich gehe mal davon aus, dass der hohe Aufpreis sich auf eine Erdwärmepumpe bezieht, daher mein Hinweis.
     
  11. #11 jodler2014, 06.01.2019
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    Dann nimm das ersparte Geld für schönere Fliesen , tolle Sanitärkeramik, Parkett statt Laminat usw.
     
  12. #12 jodler2014, 06.01.2019
    Zuletzt bearbeitet: 06.01.2019
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    Der Nachweis muß spätestens mit dem unterschriftsreifen Bauantrag erstellt sein.

    Eine KWL mit WRG ist nicht unbedingt erforderlich und auch beim " einfachen " EnEV -Haus keine Vorschrift.
    KWL ist aber ein plus an Komfort , Energieeinsparung etc. und trägt u.U. sogar zur Wertsteigerung des Gebäudes
    bei.
     
  13. #13 Gast85808, 06.01.2019
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Jodler, prinzipiell bin ich bei Dir. Aber: ein Lüftungskonzept nach 1946-6 ist Pflicht. Und da bin ich ja mal gespannt, wie er das bewerkstelligen will. ... :D
     
  14. #14 jodler2014, 06.01.2019
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    Ich nehme an , das Haus hat mehrere Fenster die man Öffnen kann:biggthumpup:
    Pro Geschoß mindestens 2 , zum Querlüften !
     
  15. Eddy05

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    Danke für die zahlreichen Antworten.
    Das Gas und Solar der Mindeststandard ist, war uns bewusst. Für uns ist das okay soweit. Ich wundere mich nur, habe noch keine ENEV Berechnung gesehen. Auch hat das Bauunternehmen sich nicht geäußert, ob es okay ist die kwl wegzulassen hinsichtlich der Berechnung. Im Bauantrag ist aber eine Kwl vermerkt. Bin ich damit verpflichtet eine einzubauen? Was würden Sie mir jetzt raten?
    Soll ich dann nochmal einen neue Berechnung nach Fertigstellung machen lassen? Bin gerade etwas ratlos. Herzlichen Dank schonmal...
     
  16. Eddy05

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    Im Vertrag war eine dezentrale Anlage mit wrg vorgesehen, haben sie raus genommen.
     
  17. S216

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    In dem Vertrag steht vielleicht auch, dass jegliche Gewährleistung für Schimmelschäden ausgeschlossen wird, wenn die KWL rausfliegt.
    Bei uns war der Mehrpreis für die Wärmepumpe lausige 8 Mille, und das hauptsächlich wegen der Fußbodenheizung. Alleine schon der gewonnene Platz wegen nicht vorhandener Heizkörper wiegt das auf.
     
  18. #18 jodler2014, 06.01.2019
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    Für manche BH sind 8000€ viel Geld das erst mal vorhanden sein muß.( Finanzierung ,Eigenkapital )
    FBH ist ja eigentlich State of the Art beim Neubau.
     
  19. #19 jodler2014, 06.01.2019
    Zuletzt bearbeitet: 06.01.2019
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    Solche Vereinbarungen sollte man niemals unterschreiben !
    Im Streitfall macht man dadurch nur Juristen und Sachverständige wohlhabender.

     
  20. #20 Fabian Weber, 06.01.2019
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    Bin immernoch der Meinung, dass eine Luftwärmepumpe nicht teurer wird. Das würde ich erstmal mit dem GU abklären.

    DIN 1946 kann auch mit Fensterfalzlüfter genüge getan werden. Außerdem ist man als Bauherr ja frei und diese DIN kein Gesetz. Man muss sich nicht daran halten und kann z.B. einfach selbst lüften.
     
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