Wird ENEV 2016 erreicht?

Diskutiere Wird ENEV 2016 erreicht? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Danke für die zahlreichen Antworten. Ich wundere mich nur, habe noch keine ENEV Berechnung gesehen. Auch hat das Bauunternehmen sich nicht...

  1. #21 jodler2014, 06.01.2019
    Zuletzt bearbeitet: 06.01.2019
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    Das BU wird schon seine Gründe haben ,warum die KWL angekreuzt wurde .:konfusius
    Vielleicht auch ein Bearbeitungsfehler ?:confused:
    Bauantrag schon eingereicht ?
     
  2. #22 simon84, 06.01.2019
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    Für den GU nicht für den Bauherren schon
     
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  3. #23 jodler2014, 06.01.2019
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    Panasonic baut gute Flachbildfernseher.
     
  4. #24 Lexmaul, 06.01.2019
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    Ach Jodler...

    Sie bauten gute Plasmas, sie bauen auch sehr gute Heizungen in Sachen Preis/Leistung. Vor allem gibt es eine größere Fangemeinde, die das Ding bis zum erbrechen optimiert.

    Aber da GU kann man sich das allermeist nicht so frei aussuchen. Und Sole wird der nicht gemeint haben...
     
  5. #25 simon84, 06.01.2019
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    "enorm" ist ja auch Auslegungssache, beim einen sind das 4000 EUR, beim anderen 40.000
     
  6. #26 jodler2014, 06.01.2019
    Zuletzt bearbeitet: 06.01.2019
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    :28:
    Schmerzgrenze hätte man auch schreiben können...
    Gas mit STA und FBH ist State of The Art. Auch nach EnEV ..immer noch.
    Und wenn der Gasheizer oder die WP in 15..20 Jahren i. A . ist ?
    Vielleicht haben wir dann einen Verlegeabstand der Heizrohre von 3cm als Richtmaß .Die Außenwände sind 75cm stark .
    Zum Glück haben wir im Jahre 2019 Fotos von den Heizrohren auf der Tackerplatte gemacht.
    Und im Jahre 2039 kommt dann der Bachelor of Arts auf die Baustelle und sagt : Geht nicht ,Verlegeabstand zu groß!
    Fortsetzung folgt..
     
  7. Eddy05

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    Ich glaube es waren 7000 bis 8000 Aufpreis für die LWWP. Eine Fbh wird überall eingesetzt.
    Wenn mit dem Bauantrag auch eine ENEV Berechnung eingereicht wird, so wird doch diese nun falsch berechnet? Wann wird denn dieser Ausweis ausgestellt?Wie gesagt, die kwl war angekreuzt. Was bedeutet das nun für mich. Die Baugenehmigung haben wir bereits erhalten.
    Bin ich jetzt verpflichtet eine dezentrale kwl nachzurüsten?
     
  8. #28 Fabian Weber, 06.01.2019
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    Schade der Aufpreis ist natürlich totale Abzocke.

    Wieviel vom Hauspreis wird Euch denn erlassen für den Wegfall der KWL?

    Ja mit den ganzen Vorschriften nehmen es die GUs nicht so eng, beschwert sich ja meistens niemand.
     
  9. #29 jodler2014, 06.01.2019
    Zuletzt bearbeitet: 06.01.2019
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    Nochmal :
    Wenn es ein EFH ist , eher ungewöhnlich, daß ein Lüftungskonzept nachgewiesen ist.
    Baugenehmigung ist geprüft , genehmigungsfähig und vom Sachbearbeiter abgestempelt.
    So lang kann die Fehlerkette eigentlich gar nicht sein..
    Wenn Alles gut läuft ,klingelt in 3.. 10 Jahren ein freundlicher Mitarbeiter vom Katasteramt und möchte das Haus einmessen.
     
  10. #30 simon84, 06.01.2019
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    KWL mit WRG fließt sicherlich in die enev Berechnung ein. Kann natürlich sein dass es trotzdem klappt bzw doch noch ausgeht
     
  11. #31 tomtom79, 07.01.2019
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    Bei uns klingeln die nach dem der Putz drauf ist weil da kann man ja nochmal 600-1200€ Euro kassieren.
     
  12. #32 Gast85808, 07.01.2019
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    Ne jodler, da haste dich verjodelt.

    Seit ENEV 2014 ist Lüftungskonzept für EFH Neubau Pflicht. Und mit mach mal eben 2 Fenster auf und querlüften ist auch nicht mehr.

    Und das ist auch gut so.
     
  13. #33 Leser112, 07.01.2019
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    Bei jungen, zukunftsorientierten Bauherren gebe ich Dir durchaus vollständig Recht.
    Bei einem Rentnerehepaar, welches einen Bungalow als Altersruhesitz plant, sieht die Wirtschaftlichkeit etwas anders aus.;)
     
  14. #34 Leser112, 07.01.2019
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    Das bringt die anonyme Ratgeberschaft aus dem Netz nun mal so mit sich, nichts ist belastbar.;)
    Vermutlich ein GU/GÜ Vorhaben.
    Risiken beim Bauen mit GU/GÜ
    Ob Du mit diesem GU/GÜ glücklich wirst, würde ich bezweifeln.
    Für die Einhaltung der EnEV ist im Außenverhältnis stets der Bauherr verantwortlich, nicht die Erfüllungsgehilfen (GU/GÜ/BT, Archi´s). Das hat der Gesetzgeber, leider zum Nachteil der Bauherren, ganz clever geregelt.:deal
    Auf dem bunten Papier wird idR vieles schöngerechnet, nur damit vordergründig die "Formulardaten" stimmen. Das sollte doch auch Dein GU/GÜ können?
     
  15. #35 Winnetou78, 07.01.2019
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    Hallo,

    Also hier im tiefsten Osten, sind 99 Prozent der Neubauten ohne Lüftungsanlage.
    Aber auch 99 Prozent der Bauten mit GU.
    Also irgendwie muss man das dann wohl ohne Lüftungsanlage hingerechnet bekommen.

    Grüße Daniel
     
  16. #36 Leser112, 07.01.2019
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    Auch konventionelle Festerlüftung kann Bestandteil eines Lüftungskonzeptes nach DIN 1946-6 sein;)
    Sicher? Du bist scheinbar KWL Verkäufer? Eine KWL m WRG hat unbestritten sicherlich viele, insbesondere Komfortvorteile, unbedingt notwendig ist sie jedoch nicht!
     
  17. #37 Leser112, 07.01.2019
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    Ob diese % Zahl stimmt, kann ich nicht beurteilen. Tatsache bleibt, dass auch EnEV Neubauten ohne KWL schimmlfrei sein können.
    Leider, denn die Ahnungslosen wissen idR nicht, was sie sich selbst antuen!
    Korrekt. Theoretisch schöngerechnet bzw. hingerechnet in Formularen (EnEV-Nachweise) bekommt man vieles. ;)
    Ob das den Bauherren tatsächlich nützlich ist, bezweifle ich deutlich!
     
  18. Eddy05

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    Was hat das einmessen des Hauses mit der kwl und ENEV zu tun. Bin Laie, tut mir leid.
     
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  19. #39 Gast85808, 07.01.2019
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    Leser, warum liest Du nicht richtig??? Weil Du es nicht willst, oder es nicht kannst? Oder es nicht in Dein Weltbild passt?

    Ich habe jodler im ersten Step recht gegeben. Die Frage ist wie ein nutzerunabhängiges System den Mindestluftwechsel garantiert!

    Und ob man Fenster, wo sich die Hersteller alle erdenkliche Mühe geben, die Wind und Schlagregendicht zu bekommen, anschließend zerstört indem man Fensterfalzlüfter einbaut, sehe ich nicht als sinnvolle Maßnahme an. Abgesehen davon, wenn wir mal die Abzockpreise nebenbei weg lassen, sind diese Dinger nicht gerade günstig!
     
  20. Eddy05

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    Natürlich könnte ich glücklicher sein, aber wir sind nun mal bei diesem GU, ist nicht mehr zu ändern.
    Jetzt nochmal zum Hauptthema zurück. Jemand von Ihnen schrieb, die ENEV Berechnung ist mit dem Bauantrag einzureichen. Wahrscheinlich hat der GU das gemacht. Ich habe nichts eingereicht und gesehen.Wenn er aber mit kwl rechnet, wie im Baugesuch angegeben, kommt doch eine Rechnung zustande die nicht der Tatsache entspricht. Also ein falscher ENEV Berechnung. Mache ich mich damit strafbar? Ich möchte einfach noch weitere Tips, bevor ich beim GU nachfrage. Der ENEV Nachweis kann mir ja dann nicht ausgestellt werden. Muss ich ihn dann neu beantragen und rechnen lassen? Es gibt ja schrecklich hohe Bußgelder wenn man nicht nach der ENEV 2016 baut. Gesagt hat das mir natürlich niemand. Sollte ich einen Energieberater nachfragen und in Eigenleistung eine kwl einbauen lassen?
    Es gibt eine Broschüre vom Energie Netz Bayern zum Thema Gasbrennwert/Solar im Bezug auf Umsetzung der ENEV 2016. Da geht es ohne kwl.
    Haben ja dickere Mauern, 5 qm Solar , Fenster mit 0,7 u wert und einen gedämmten Keller.
    Ich bin gerade etwas ratlos und freue mich über weitere Antworten.
     
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