Wird ENEV 2016 erreicht?

Diskutiere Wird ENEV 2016 erreicht? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Was hat das einmessen des Hauses mit der kwl und ENEV zu tun. Bin Laie, tut mir leid. Völlig korrekt!!! Das kennzeichnet beispielhaft, die...

  1. #41 Leser112, 07.01.2019
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    Völlig korrekt!!! Das kennzeichnet beispielhaft, die Werthaltigkeit der "Beratungsqualität" einiger, anonymer Ratgeber;)
     
  2. #42 simon84, 07.01.2019
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    Ich denke die Frage ging in Richtung Baufertigstellungsanzeige.
    Ob eine solche überhaupt beim BV notwendig ist und was sie beinhaltet ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

    Ich lehne mich vielleicht etwas weit aus dem Fenster, aber auch wenn ich die EnEV generell sinnvoll finde, bin ich mir nicht sicher, ob hier eine Solaranlage auf dem Dach oder eine KWL überhaupt von irgendjemanden kontrolliert wird bzw. kontrolliert werden kann.

    Also wenn laut eingereichten Unterlagen mit KWL gebaut wird, aber diese tatsächlich dann wegfällt z.B.

    Wäre ja erstmal "illegal"

    Bei berechtigtem Verdacht bzw. Anzeige durch bösen Nachbarn sicherlich ein Problem, aber einfach so eher nicht.
     
  3. #43 Leser112, 07.01.2019
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    Korrekt, hierfür ist dieser von Dir bevollmächtigt => siehe Bauvertrag!
    Du musst nichts einreichen, denn dafür hast Du ja schließlich einen GU/GÜ als Erfüllungsgehilfen beauftragt.
    Nichts sehen/ wissen, ist allerdings sehr ahnungslos;)
    Die Berechnung ist mit KWL scheinbar korrekt, ohne jedoch nicht. Die avisierte tatsächliche Bauausführung ohne KWL entspricht daher nicht der ursprünglichen EnEV Vorgabe gemäß Nachweis.
    Baurechtlich ja!
    Der ist doch bereits mit dem Bauantrag erfolgt, denn andernfalls gäbe es wohl kaum eine Baugenehmigung.;)
    Wenn der Nachweis nur unter Berücksichtigung einer KWL, weil scheinbar andere Defizite vorhanden sind, belastbar ist, hast Du EnEV konform keinerlei Chancen.
    Die Verantwortung hierfür liegt beim beauftragten "Rundum-Sorglos-Paket".;)
    Vermeide, weitere zusätzliche Kostenfallen;)
     
  4. #44 Leser112, 07.01.2019
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    Eine Baufertigstellungsanzeige mit den tatsächlich verwendeten Komponenten an die Untere Baubehörde ist bundesweit mW immer notwendig! Bei uns in Brandenburg erfolgt nach dieser eine abschließende Bauabnahme.
    Korrekt!
    Die Boshaftigkeit von Nachbarn, kennt erfahrungsgemäß kaum Grenzen;):bounce::boxing:mauer
     
  5. #45 Winnetou78, 07.01.2019
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    Ich komme auch aus Brandenburg und es gab keinerlei Abnahme durch das Bauamt,
     
  6. #46 simon84, 07.01.2019
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    In Bayern heisst das "Anzeige der Nutzungsaufnahme" ; nur bei nicht verfahrensfreien Bauvorhaben.

    BayBO: Art. 78 Bauzustandsanzeigen, Aufnahme der Nutzung - Bürgerservice

    In Bayern ist eben alles ein bisschen anders :)
    Statik und Brandschutz sind vorzulegen.
    Zu EnEV Nachweis und KWL steht nix da :)

    Wenn ich mit einem GU bauen würde, so würde ich auf jeden Fall die aktualisierte "EnEV" Berechnung verlangen, welche durch Wegfall der KWL nötig wird.
     
  7. Eddy05

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    Danke für die schnellen Antworten.
    Wenn ich wüsste, dass ich die ENEV erfülle, auch ohne kwl , wäre es doch eigentlich kein Problem, sie wie von uns geplant wegzulassen. Nur wie erfahre ich das es passt. Im Bauanlaufgespräch hatten wir auch nochmal erwähnt drauf zu verzichten. Der Bauleiter hat dazu nichts gesagt. Vielleicht sollte ich ihn einfach ansprechen wegen der Umsetzung.
     
  8. #48 simon84, 07.01.2019
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    Die Fertigstellungsanzeige nach ehem. BbgBO 58 wurde ab der BbgBO 2016 entfernt ;)
     
  9. Eddy05

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    Nun ja , im Bauantrag ist die Kwl ja drinnen. Kann ich trotzdem eine neue Berechnung verlangen, obwohl das Haus so genehmigt wurde. Was wird mich das kosten. Da kann ich vielleicht lieber gleich zum ortsansässigen Energieberater gehen.
    Irgentwie ist da bei uns was schief gelaufen, ich ärgere mich sehr. Die kwl ist auch unter Eigenleistung aufgeführt, hatten aber erwähnt sie nicht zu planen. Es hieß das idt okay. Das ist das gleiche, als wenn ich irgendwo zu den Risiken unterschrieben hätte. Das war mir wohl bewusst. Aber von den ganzen ENEV Verordnungen hat mir keiner was gesagt.
    So der Drops ist gelutscht, es ist wie es ist. Bitte keine Steinigung.
    Jetzt muß ich eine Lösung finden, so recht weiß ich nicht wie. Über weitere Tips freue ich mich.
    Grüße
     
  10. #50 Gast85808, 07.01.2019
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    Na ja, man liest ja auch nur das, was man lesen will.

    Zum einen haben die hier:
    https://www.energienetze-bayern.de/...r_EnEV_2016_-_mit_Erdgas_leicht_umsetzbar.pdf

    eine neue Wärmepumpenart erfunden, zum anderen sprechen die selbst schon von Lüftung in dem Flyer. Zum dritten gehts in dieser Broschüre nur um die Heizart, die Forderungen der 1946 sind dort schlicht und ergreifend nicht berücksichtigt.
    Zum ENEV-nachweis: wenn die KWL im ENEV-Nachweis berücksichtigt wurde und Du baust sie nicht, dann ist der Energiepass ganz einfach falsch. Punkt. Und damit dürfte ein ziemliches Problem auftauchen. Kfw ist nicht im Spiel?

    Fenster: wirklich Uw 0,7?? Nicht Ug??
     
  11. Eddy05

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    Nein , ohne KfW, unsere Hausbank war günstiger.
    Ja 0,7 was auch immer für die Fenster. Wenn ich einen unabhängigen Energieberater rechnen lasse und es passt mit der ENEV Anforderung, wäre ich dann aus dem Schneider?
     
  12. #52 Leser112, 07.01.2019
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    Vielleicht Glück gehabt, oder die kommen noch;)
    Die Wege und Kapazitäten der Unteren Baubehörden sind unergründlich bzw. diffus.;)
     
  13. #53 Leser112, 07.01.2019
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    Wozu? Die Baugenehmigung wurde mit entsprechendem EnEV Nachweis mit KWL erteilt. Da ist nicht definiert, ob diese ggf im DIY Verfahren realisiert werden soll. Sie muß danach vorhanden sein, andernfalls fällst Du mit dem Energieausweis nach Baufertigstellung auf die Nase.;)
    Mit welcher Zielstellung und Ergebnis?
     
  14. Eddy05

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    Ich hoffe mit dem Ergebnis, dass wir die ENEV auch ohne kwl erreichen. Das müsste er mir doch durchrechnen können. Natürlich will der auch ein Honorar dafür. Das nehme ich in Kauf. Nehmen wir mal an das passt, dann würde ich einen neuen Energieausweis beantragen müssen. Geht das einfach so? Das Bauvorhaben wurde ja mit kwl genehmigt. Wenn das Haus aber auch ohne Lüftung der ENEV entspricht, hätten die das ja auch so genehmigt. Wenn natürlich ein " Bauteil " fehlt muss ich dann an die Baubehörde eine Strafe zahlen? Ich glaube in BaWü gibt es keine Abnahme.

    Wenn der Energieberater hier im Ort sagen sollte , ohne Lüftung ist nicht machbar. Dann muß ich ein Unternehmen beauftragen die mir das machen. Das ist dann natürlich teuer und ich zahle drauf, es ist dann dumm gelaufen. Oder ich frage beim GU an ob man das noch planen kann. Kostet dann auch wieder mehr als ursprünglich. Naja so verdienen die halt an den Leuten die keine Ahnung haben.
    Wäre dieser Weg okay so? Habe das Gefühl muss noch in einen sehr großen sauren Apfel beißen.
    Würde das gerne zügig klären, da wir noch aufs Angebot der Badaustattung warten, da müsste ich dann leider optimieren.
     
  15. #55 Lexmaul, 07.01.2019
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    Übersetze einmal die Abkürzung GU und gehe dann nochmal in Dich.
     
  16. #56 simon84, 07.01.2019
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    Die kwl wie ursprünglich geplant zu machen ist vermutlich die beste Option
     
  17. #57 jodler2014, 07.01.2019
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    Ob EnEV auch ohne die KWL erreicht ,muß Dir der GU mitteilen .
    Schließlich hast Du bei ihm ein EnEV -Haus gekauft.
    Mit solchen Dingen muß sich ein Bauleiter normalerweise nicht befassen.
    Lesestoff zu Pro und Contra KWL :
    http://service.enev-online.de/beste...ftung_Info_Dialog_Praxis_Lueftungsanlagen.pdf
     
  18. #58 simon84, 07.01.2019
    simon84

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    Bin mir nicht so sicher . Laut der Beschreibung steht ja drin KWL wird Bauseits also durch den Bauherrn gestellt
     
  19. #59 Gast85808, 07.01.2019
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Oih jodler, da muß ich aber lange suchen, um da kontra zu finden...:p

    Und Falschmeldung: der Bauleiter hat sich sehr wohl drum zu kümmern. Er ist für die Einhaltung/Überwachung der genehmigten Bauvorlagen verantwortlich. Und ein ENEV-Nachweis hört nun mal dazu.

    Ich warte jedenfalls immer noch auf den Nachweis 1946-6, wo sich jeder drum drückt.
     
  20. #60 Fabian Weber, 07.01.2019
    Fabian Weber

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    Frage: hast Du den GU schriftlich noch in der Planungsphase (also vor Erstellung ENEV-Nachweis) darauf hingewiesen, dass keine KWL von Dir umgesetzt wird?

    Wenn ja Mangel bei der Erstellung des Nachweises beim GU.

    Wenn nein, dann neuen Nachweis erstellen ohne KWL und neu dem Bauamt mitteilen. Am besten auch über den GU.
     
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