Wird ENEV 2016 erreicht?

Diskutiere Wird ENEV 2016 erreicht? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Nun ja , im Bauantrag ist die Kwl ja drinnen Die kwl ist auch unter Eigenleistung aufgeführt Guten Morgen !!! Mal richtig lesen Da steht doch...

  1. #61 simon84, 07.01.2019
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    Guten Morgen !!! Mal richtig lesen
    Da steht doch alles relevante

    Bauantrag mit KWL gestellt
    KWL vertraglich als Eigenleistung/bauseits
    EnEV Nachweis bzw Energieausweis somit auch korrekt

    Bauherr von GU angelogen und gef ......
     
  2. #62 jodler2014, 07.01.2019
    Zuletzt bearbeitet: 07.01.2019
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    Fazit zum Thema DIN 1946-6
    Gebäudehüllen sind bei heutiger energiesparender Bauweise so dicht, dass bei üblichem Lüftungsverhalten kein ausreichender Luftaustausch gewährleistet werden kann. Die DIN 1946-6 zeigt Lösungsmöglichkeiten, wie ein ausreichender Luftwechsel in Wohnungen erreicht wird. Allerdings enthält diese Norm offene und zum Teil widersprüchliche Passagen. Deswegen sollte die Auslegung nur in Anlehnung an die Norm 1946-6 erfolgen. Eine zu enge Planung und Auslegung der Norm kann oft zu unwirtschaftlichen Lösungen führen. Die Lüftungsplanung von Hersteller xy geschieht nach anerkannten Regelungen, nämlich nach EnEV, nach den KfW-Förderbedingungen, sowohl nach Kundenwunsch und auf Grund der DIN 1946-6 und DIN 4701-10.

    Und jetzt darfst Du den Satz raussuchen ,der am Besten gefällt.:cry
    Hier schwadroniert eh nur jeder rum ,in dem er die Beiträge von Mitschreibern fein säuberlich filetiert und dann möglichst laut verhunzt und zum Abschluß heiße Luft ablässt.
     
  3. Eddy05

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    Nein nur mündlich. Leider. Ich wusste ja auch nicht das zum Bauntrag sowas eingereicht wird. Geschweige denn was so ein Ausweis ist.
    Auch beim Bauanlaufgespräch , wo ein Teil bemustert wurde haben wir es gesagt. Darauf hin schaute der Bauleiter auf den Plan und meinte : er guckt ob das reicht wegen Solar, hmmm ja müsste passen......
    Hatte dann ein komisches Gefühl. Wenn ich jetzt um einen neuen Ausweis bitte beim GU , würde ich einfach gerne vorher wissen, ob ich mit der geplanten Haustechnik und Ausstattung die ENEV erfülle. Wenn nicht, kann ich mich gleich direkt umschauen wer mir eine kwl einbaut. Dann erspare ich mir peinliche Nachfragen auf Grund meiner Unwissenheit. Gibt das nicht Ärger beim Bauamt wenn man sowas nachreicht, plötzlich was wegzulassen. Es wird ja eh keine Abnahme erfolgen, glaube nur für öffentliche Gebäude. Das passt ja dann auch nicht zu den Aufgaben des Bauleiter, wenn er für Überwachung und Einhaltung der genehmigten Bauvorlagen verantwortlich ist.
    Mit welchen Kosten muß ich denn rechnen, wenn ich eine Lüftung einbauen lasse. Kann man das selber machen, bis auf die Kernbohrungen natürlich.
    Ich habe mal geschaut , eine neue Berechnung würde mich so um die 500 Euro kosten? Kann das sein. Irgendwie dreh ich mich im Kreis, ich hoffe ich habe einigermaßen verständlich geschrieben
     
  4. #64 jodler2014, 07.01.2019
    Zuletzt bearbeitet: 07.01.2019
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    Vom GU schriftlich bescheinigen lassen ,daß EnEV auch ohne KWL eingehalten wird.
    Der muß dann neu rechnen .
    Und einen gültigen aktualisierten Nachweis erstellen.Und zwar auf seine Kosten. ( Die dann irgendwo wieder reingeholt werden oder vorher schon einkalkuliert waren )
    Am Ende interessiert nur das EnEV erreicht ist, egal wie ! ( Natürlich nach DIN usw. :p )
    Zum DIY : Klar kann man das selber machen,wenn man handwerkliches Geschick hat.
    DIN auf Englisch ?
    Do it not.. ( Lach-Smiley)
     
  5. Eddy05

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    Naja , denke um die Kosten zur Berechnung komm ich nicht rum. Lüftung steht ja als Eigenleistung drin. Da hat er sich drauf berufen. Muss das unbedingt vom Planer gemacht werden? Wahrscheinlich schon, ist ja seine Aufgabe.
     
  6. #66 Fabian Weber, 08.01.2019
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    Ja lass den GU rechnen, kostet jetzt nicht die Welt. Man kann sowas auch "hinrechnen", dass es passt.

    Wird aber sowieso passen.
     
  7. Eddy05

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    Ich habe Angst, dass er sich querstellt. Schließlich steht es als Eigenleistung drin und wurde auch so unterschrieben von uns. Die Baugenehmigung wurde erteilt. Er hat dann ja eigentlich nichts falsch gemacht mit der Berechnung. Warum sollte er es nochmal machen, er hat ja sein Teil erfüllt. Das wir erwähnt haben keine kwl zu wollen, kann ich nicht mehr nachweisen. Weil mündlich .... Kann er sich weigern, dass nochmal durchzurechnen, oder nun verlangen das ich die Lüftung einbauen muss. Mir ist das extremst unangenehm, ich hatte schonmal Ärger mit ihm. Hatte mal was in Frage gestellt hinsichtlich seiner Planung, zu Recht, und habe mich sehr unbeliebt gemacht. Wie steht es um unseren Baubeginn, muß gewartet werden? Es sollte nächste Woche mit Erdarbeiten begonnen werden.
    Grüße
     
  8. #68 Leser112, 08.01.2019
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    Durchaus nachvollziehbar und überhaupt nicht unlösbar.
    Das lässt sich simpel und einfach nachprüfen. Jeder der mit Materie beruflich befasst ist weiß, dass der Hauptaufwand bei der Erstellung von EnEV Nachweisen bzw. Energieausweisen bei der Erfassung der Bauteilgeometrie liegt. Sind die Daten in der jeweiligen Software eingegeben, ist die Änderung der Anlagenkonfiguration ( hier Lüftung) eine Angelegenheit von 5...10 Minuten.;)
    Unabhängig vom Ergebnis hast Du ein anderes Problem. Bauvertrag mit dem GU/GÜ mit KWL abgeschlossen, jetzt willst Du nachträglich "abmagern" bzw. "abrüsten". Das schmeckt dem selbstverständlich überhaupt nicht und der stellt sich quer.
    Der Energieausweis wird erst nach Fertigstellung des Neubauvorhabens erstellt, darin besteht dessen Sinn. Hier sollen die ausgänglichen Annahmen aus dem EnEV Nachweis bestätigt werden. Im idealen Normalfall sind die Ergebnisse von EnEV Nachweis und Energieausweis identisch.
    Korrekt, das Gebäude muß lediglich die EnEV erfüllen, völlig unabhängig ob mit oder ohne KWL. Profis kennen die legalen Stellschrauben, falls die Ergebnisse etwas grenzwertig ausfallen.
    EnEV Nachweis => Grobplanung, Wegweiser zur Einhaltung der EnEV (Gebäude, Anlagentechnik).
    Energieausweis nach Baufertigstellung => Bestätigung, dass die EnEV tatsächlich eingehalten wurde. Dieser muß nicht mit dem EnEV Nachweis identisch sein!
    Für diese Nachberechnung muß dieser nicht unbedingt vor Ort sein.;)
    Das ist grundsätzlich immer so, da wir in einer reinen Verkaufs- und Verbrauchsgesellschaft leben.
    Nicht unbedingt.
     
  9. #69 Leser112, 08.01.2019
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    Falsch, der muß sich nur an den geschlossenen Vertrag halten.
     
    simon84 gefällt das.
  10. #70 Fabian Weber, 08.01.2019
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    Wenn Du wie das Kaninchen vor der Schlange mit dem GU umgehst, dann kommen noch ganz andere Probleme auf Dich beim den weiteren Bauschritten auf Dich zu.

    Du bist der Bauherr, vergiss das nicht!

    Die blöde Neuberechnung dauert max. Inkl. Brief ans Bauamt 2h.

    Dann soll er Dir 2 Ingenieurstunden in Rechnung stellen, also 200€.
     
  11. Eddy05

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    Danke, was meinen Sie hinsichtlich des Baubeginn in wenigen Tagen. Kann man trotzdem beginnen? Oder muß gewartet werden bis die Rechnung fertig ist?
     
  12. Eddy05

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    Die kwl ist ja in Eigenleistung angegeben, daher wird ja nicht wirklich "abgerüstet"
     
  13. #73 Leser112, 08.01.2019
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    Vielleicht bei Dir, bei der Preisgestaltung des GU/GÜ fehlt jedoch dieser Umsatz.
    Himmel hilf den Ahnungslosen. Ich bin hier jetzt raus.:closed:
     
  14. #74 Fabian Weber, 08.01.2019
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    Fang an zu bauen, das kann man alles am Tisch heilen.
     
  15. Eddy05

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    Vielen Dank für die zahlreichen Antworten , ich werde beim GU nachfragen und berichten.
    Viele Grüße
     
  16. #76 simon84, 08.01.2019
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    Wenn dich jemand so anlügt und verarscht würde ich das Thema auf jeden Fall dementsprechend klären.

    Er darf für dich bauen und du zahlst ihn.
    Das ist das Vertragsverhältnis.

    Nicht du bist sein zahlsklave und du musst froh sein wenn er irgendwas macht.

    Solange kein Geld (bzw dieser Teil der Zahlung) geflossen ist hast du den doch voll in der Hand
     
  17. #77 Gast85808, 08.01.2019
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Jodler genau dieser Satz gefällt mir am besten:

    Fazit zum Thema DIN 1946-6
    Gebäudehüllen sind bei heutiger energiesparender Bauweise so dicht, dass bei üblichem Lüftungsverhalten kein ausreichender Luftaustausch gewährleistet werden kann. Die DIN 1946-6 zeigt Lösungsmöglichkeiten, wie ein ausreichender Luftwechsel in Wohnungen erreicht wird.

    Und das heißt einfach KWL. Punkt Aus Ende Basta. Es sei denn, man rechnet mit natürlichen Undichtigkeiten die schon offen wie ein Scheunentor sind. Das ist ja das Problem. Man rechnet alles hin und wundert sich, daß es nicht klappt.

    Jedoch versucht jeder darum herumzukommen, teilweise ohne und das ist das Entscheidende, praktische Erfahrung! Wenn wir jetzt jede Norm, jede Regel aushebeln wollen, wo wollen wir anfangen? Es gibt unter den 2000 Regeln genügend Idiotien...
     
  18. #78 simon84, 08.01.2019
    simon84

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    Ich verstehe eigentlich auch nicht wie man aus Kostengründen auf die KWL verzichten kann.
    Da kann man doch eher noch auf die Garage verzichten.
     
  19. #79 Winnetou78, 08.01.2019
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    Hallo,

    Wie ist das eigentlich rechtlich beim Bau mit GU schlüsselfertig,ist der Energieausweis bzw. die Aushändigung nach Fertigstellung gesetzlich vorgeschrieben?
    Oder nur wenn es vertraglich festgelegt ist?
    Muss der Bauherr das dann selber organisieren?
     
  20. Eddy05

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    Nun ja , ich habe nachgefragt. Eine neue ENEV Berechnung machen sie nicht. Ist ja alles genehmigt vom Bauamt. Wenn man neu rechnet, müsste auch ein neuer Bauantrag gestellt werden, Wartezeit und so weiter.... Habe dann gefragt, wie es mit dem ENEV Nachweis ist, den bekomme ich ausgehändigt. Eine Bauabnahme findet nicht statt hier. Deswegen wäre das kein Problem
    Nachträglich die kwl planen wollte er auch nicht wirklich. Kosten konnte er mir nicht nennen. Müsste dann den vollen Preis zahlen. Weiß nicht was so eine dezentrale Anlage kostet. Hatte gehofft das positiv klären zu können.
     
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