Wohnfläche nach WOflV oder DIN 277 ???

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  1. #1 Purzeln, 03.09.2007
    Purzeln

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    Liebe User,

    wir haben uns vor kurzem eine DG-Eigentumswohnung gekauft und einen Gutachter beauftragt, die Wohnfläche zu überprüfen. Laut Kaufvertrag haben wir 114 qm gekauft, der Gutachter kam jedoch nach der WOflV nur auf eine Größe von 104 qm, also 10 qm weniger.
    Als wir unseren Bauherrn damit konfrontierten, verwies er auf den Kaufvertrag und die dort aufgeführten Größen der einzelnen Zimmer, die nach der DIN 277 errechnet wurden.
    Tatsächlich gibt es in unserem Kaufvertrag eine Auflistung der Nutzungsarten der einzelnen Räume nach dieser DIN 277, nebst den dazugehörigen Nettogrundflächen. Daneben existiert allerdings eine Spalte, in der die einzelnen Wohnflächen aufgelistet sind.

    Wir sind der Meinung, daß dieser Fakt mehr als irreführend ist und wir deshalb beim Kauf von einer Wohnflächenberechnung nach der WOflV ausgehen konnten. Hinzu kommt, daß der Bauherr uns als Baulaien zu keiner Zeit der Verkaufsverhandlungen oder bei der Vertragsunterzeichnung auf eine Berechnung nach DIN 277 hingewiesen hat und es diesbezüglich auch keinen entsprechenden Passus im Kaufvertrag gibt.

    Wessen Sichtweise ist nun die richtige? Seine oder unsere?

    Vielen Dank für Euer Feedback !!!

    Purzeln
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 03.09.2007
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    Habt Ihr ...

    ... die Wohnung nach Plan oder fertiggestellt und nach einer Besichtigung gekauft?
     
  3. #3 Baufuchs, 03.09.2007
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    Baufuchs Gast

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