Wohnflächenberechnung

Diskutiere Wohnflächenberechnung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Bauexperten, wir haben eine DHH von einem Bauträger gekauft. Nach Abnahme der DHH bekamen wir nun den Einheitssteuerbescheid. Dieser...

  1. #1 vanDuelmen, 04.03.2006
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    Hallo Bauexperten,

    wir haben eine DHH von einem Bauträger gekauft. Nach Abnahme der DHH bekamen wir nun den Einheitssteuerbescheid. Dieser hatte nicht wie in unserem Kaufvertrag 123 qm Wohnfläche sondern lediglich eine Wohnfläche von 111 qm zu Grunde gelegt. Nach Gründlicher Recherche stellten wir fest, das dass Finanzamt nach der II Berechnungsgrundlage für Wohnflächen 10% der im Kaufvertrag genannten Wohnfläche abgezogen hatte. Des Weiteren stellten wir fest, dass unser Abstellraum (HWR) der nicht im Haus, sondern in der nicht vom Haus zugängigen Garage liegt, mit zum Wohnraum gerechnet wurde. Meine Frage wäre nun: Haben wir anrecht auf eine Kaufpreisminderung oder eines Schadenersatzes nach BGB.

    MfG

    Ein Hilfesucheder
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 04.03.2006
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    Wenn das Finanzamt ...

    ... hier 10 % abgezogen hat, kann das für Eure "Steuerlast" doch nur günstiger sein :confused: .

    Von wem wollt Ihr jetzt wofür Schadenersatz?
    Ich würde dazu erstmal die tatsächliche Wohnfläche mit dem Zollstock und nach dieser Verordnung
    http://www.brunata-metrona.de/Infothek/BM-wohnflaeche-b.html
    überprüfen und im Vertrag nachschauen, was denn vereinbart war.
     
  3. #3 Baufuchs, 04.03.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nachrechnen

    nicht nötig. Die II. Berechnungsverordnung sah einen pauschalen 10%-igen Abzug für Verkehrsflächenanteil vor.

    Allerdings wurde die II. Berechnungsverordnung mittlerweile durch die neue Wohnflächenverordnung abgelöst, die diesen Abzug nicht mehr vorsieht. Gilt seit 01.01.2004 (Inhalt siehe Link im vorherigen Beitrag)

    Flächenberechnungen nach WFlVO werden im Normalfall nur für den öffentl. geförderten Wohnungsbau vorgenommen. (siehe auch §1 WoFlVO)

    Flächenangaben in Bauplänen/Verträgen o.ä. sind meist Flächen nach DIN 277.

    Wenn die "gebauten Flächen" mit denen in den Plänen übereinstimmen haben Sie das erhalten, was vereinbart war. Dass der Abstellraum in der Garage liegt haben Sie ja nach den Bauplänen auch gewusst.

    Also: Was für ein Schaden? Keiner.
     
  4. #4 vanDuelmen, 07.03.2006
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    Hallo Volker,

    die Berechnung der Wohnfläche ist vor dem 01.01.2004 vorgenommen worden. Somit ist hier die II Berechnungsverordnung für Wohnflächen anzuwenden. Hier haben wir nun 10 % abgezogen der Abstellraum in der Garage wurde ebenfalls abgezogen. Die Minderung oder den Schadenersatz möchten wir natürlich vom Bauträger da er uns vertraglich 123 qm zugesagt hat.

    Gruß

    Jürgen (der Hilfesuchende)
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 07.03.2006
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    Ich kann mich da nur ...

    ... Baufuchs anschließen.

    Das Finanzamt hat einen fiktiven Abzug (im Prinzip zu Euren Gunsten!) vorgenommen. Nur wenn Ihr real keine 123 m² erhalten habt, könntet Ihr einen Schaden geltend machen!

    Also erst mal nachmessen und erst dann :deal
     
  6. #6 Baufuchs, 07.03.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @vanduelmen

    Um es zu verdeutlichen:
    II.Berechnungsverordnung gilt (galt) nur bei Berechnungen von Wfl. im öffentlich geförderten Wohnungsbau.

    Der 10%-ige Abzug konnte (immer zu Gunsten des Eigentümers/Erwerbers/Bauherrn) angesetzt werden, wenn es z.B. um die Einhaltung von Wohnflächenobergrenzen bei Förderungen mit z.B. Fördermitteln des Landes ging.

    Ein Architekt/Bauunternehmer/Verkäufer/Bauträger muss diesen Abzug nicht vornehmen!

    Stimmt die von Ihnen erworbene Fläche mit den Angaben in den Verträgen/Bauzeichnungen/in der Wirklichkeit überein, gibt´s keinen Grund für Minderung.
     
  7. ????

    ???? Gast

    Das ist ja schon fast Pervers

    Das ist ja schon fast Pervers


    Da bekommt ein Käufer noch einen Vorteil vom Finanzamt und will dafür auch noch Schadenersatz.
    Ich kann es kaum fassen wo unsere Gesellschaft hingeraten ist.

    Schreibt dem der das verursacht hat ein Dankschreiben.


    Tttttt.....!!
     
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