Wohnflächenverodnung - Benachteiligung von EFH mit Keller?

Diskutiere Wohnflächenverodnung - Benachteiligung von EFH mit Keller? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, ich versteh nicht, wie der Keller in einem EFH einzuberechnen ist. Nach etlichen Darstellungen im Netz ist er gar nicht zur Fläche...

  1. frucht

    frucht

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    Hallo, ich versteh nicht, wie der Keller in einem EFH einzuberechnen ist. Nach etlichen Darstellungen im Netz ist er gar nicht zur Fläche hinzuzuzählen. Das führt aber zu krasser Fehlbewertung von unterkellerten Häusern.

    Beispiel

    nicht unterkellerteres Haus mit Abstellraum 15qm und kleinem Fenster im EG
    +15 qm Wohnfläche
    unterkellertes Haus mit Abstellraum 18qm und kleinem Fenster im UG
    +0qm Wohnfläche


    nicht unterkellerteres Haus mit Hobby/Saunaraum 20qm Fensterlos, lichte Höhe 2 m
    +20qm Wohnfläche
    unterkellertes Haus mit Hobby & Saunaraum 49qm, lichte Höhe 2,30, und Fenstern im UG
    +0qm Wohnfläche

    Ich denke, es hängt an der Definiton des "Zubehörraums", die ich aber nicht verstehe.

    Diese Regelung mag ja irgendwie noch sinnvoll sein, wenn es um Wohnraumförderung etc. geht. Nur leider wird diese Wohnflächenverordnung ja auch jetzt verwendet z.B. wenn es um Finanzierungen geht. Und da verstehe ich echt nicht, warum mein trockener und heller Keller-Absellraum für z.B.Lebenmittelkonserven weniger wert sein soll als der Abstellraum im Anbau des Nachbarn....
     
  2. #2 Fabian Weber, 10.03.2019
    Fabian Weber

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    Hier geht es um baurechtliche Vorgaben, wie sich ein Wohnraum definiert (Raumhöhe, 2x Fluchtweg, ausreichende Belichtung etc.)

    Wenn dies im Keller alles eingehalten wird, darf es auch als Wohnraum genutzt werden.

    Der allseits bekannte Hobbyraum darf nämlich eigentlich nicht zum Jugendzimmer umgenutzt werden, machen aber trotzdem alle.
     
  3. frucht

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    Hallo, die Antwort geht am Problem Vorbei. Nicht nur Wohnraum ist Wohnfläche nach Wohnflächenverodnung. Nach Wohnflächenverodnung zählt auch ein Abstellraum im EG zur Wohnfläche, auch als extrm z.b. ein Raum mit 2,01 Metern lichter höhe und ohne Fenster (z.B. Saunaraum). Auch z.b. der HWR gehört im EG zur Wohnfläche, mein HWR im Keller soll keine Wohnfläche nach Wohnflächenverodnung sein. Für den Abstellraum im Keller und den Hobbykeller soll das gleiche gelten.

    Aus meiner Sicht das Problem, dass eine Regelung die für Eigentumswohnungen in MFH/sozialem Wohnungsbau einfach so auf EFH übertragen hat.
     
  4. #4 simon84, 10.03.2019
    simon84

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    Es geht wohl hauptsächlich um eine Finanzierung.
    Kommt stark auf die Bank an.

    Ich würde einfach mit dem Grundriss und deiner persönlichen Auffassung der genutzten Fläche zur Bank gehen.

    Banken finanzieren ein individuelles Vorhaben.

    Schätzungen nach Quadratmeter sind maximal zur vorqualifizierung.

    Im Zweifelsfall einfach den von dir persönlich als richtig gefühlten wert eintragen und fertig


    Und falls es um den gebrauchtmarkt bzw. Bestands Immobilien geht. Die muss man sowieso individuell nach Exposé und Grundriss anschauen und besichtigen.

    Hier sehe ich die Auswirkung maximal auf irgendwelche Suchfilter in Internet Portalen
     
  5. frucht

    frucht

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    Die Auswirkung auf Internetportale ist schon ganz erheblich, und setzt den Wert des untererkellerten Hauses ganz schon zurück im vgl. zum nicht-Unterkellerten. Es ist schon richtig, dass ein Kaufinteressent primär nicht nach qm vorgeht. Aber Peisvergleiche mit der Umgebung etc. werden halt immer nach "qm" durchgeführt und im Zweifelfall wird runtergehandelt. Ich finde den Umstand störend und ungerecht, und wundere mich dass ich der einzige bin den das stört.
     
  6. #6 simon84, 10.03.2019
    simon84

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    Dann Trag doch einfach die qm die du für richtig hälst ins Portal ein beschreibe es im Text qm laut woflv und qm tatsächlich
     
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