Wohnung in 70er-MFH, Einrohrsystem ersetzen?

Diskutiere Wohnung in 70er-MFH, Einrohrsystem ersetzen? im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo liebe Bauexperten, ich habe eine Frage zur Heizung in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus (Beton-Fertigbau aus den 70ern). Meine...

  1. FrankH

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    Hallo liebe Bauexperten,

    ich habe eine Frage zur Heizung in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus (Beton-Fertigbau aus den 70ern). Meine Schwiegereltern haben eine Wohnung gekauft und sanieren sie vor dem Einzug einmal gründlich. Heizung ist eine Gastherme (Heizwert) und die Heizkörper sind über ein Einrohrsystem angeschlossen. So richtig warm wird es momentan nicht, obwohl die Heizung läuft. Das Problem haben andere Eigentümer auch (überall ist Therme+Einrohr).
    Aus optischen Gründen möchten meine Schwiegereltern die alten Heizkörper ersetzen, die Therme soll ebenfalls erneuert werden.

    Und zur Frage: Was macht Sinn als Heizung? Beim Einrohrsystem bleiben mit neuen Heizkörpern? Direkt auf Zweirohrsystem umrüsten? Oder ein großer Wurf mit Flächenheizung? Bodenbelag kommt neu und Decke wird für Elektrik abgehängt.)

    Vielen Dank schon einmal für eure Meinungen!
     
  2. #2 nordanney, 01.02.2023
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    1: Heizung umstellen bedarf der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft
    2: Zweirohr hat nur Vorteile
    3: Neuer Heizkörper zerstören die Hydraulik der Heizung bei Einrohr. Haben andere bestimmt auch schon gemacht, was das "nicht richtig warm werden" erklärt
    4: Einrohrheizung ist per se ein Energiefresser
    5: Beton erschwert die Verlegung extrem
     
  3. #3 Fred Astair, 01.02.2023
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    Nicht, wenn es sich um eine wohnungsinterne Etagenheizung handelt.
    Nur, wenn man auf die Idee käme, die Wände zu schlitzen.
    Fazit: Wenn es auf neue Heizkörper und neue Therme hinausläuft, dann auch auf Zweirohr umrüsten.
     
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  4. FrankH

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    Ja, die Gastherme ist in der Wohnung.

    Für das zweite Rohr würde man den Estrich aufstemmen?
     
  5. #5 klappradl, 01.02.2023
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    Wobei der wieder Gemeinschaftseigentum ist.
     
  6. #6 nordanney, 01.02.2023
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    ... und man nicht ins Gemeinschaftseigentum eingreift. Also weder den Estrich noch tragende Wände beschädigt. Das ist ein kleiner, aber entscheidender Zusatz.
    Auf jeden Fall!
     
  7. #7 Fred Astair, 01.02.2023
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    Du musst beide Rohre neu verlegen und zwar sinnvollerweise auf oder hinter der Fußleiste. Die dünnen weiß gestrichenen Kupfer- oder Stahlrohre sieht hinterher kein Mensch. Lediglich am ebenerdigen Balkonaustritt wirst Du eventuell dükern müssen.
    Ein Blick in die Teilungserklärung hilft auch hier.
    Wie gesagt, Schlitzen wäre völliger Blödsinn und zu Recht nicht erlaubt. Ansonsten dürfte es kaum möglich sein, beim Einbau einer Etagenheizung tragende Wände zu beschädigen.
     
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  8. #8 klappradl, 01.02.2023
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    Die Teilungserklärung kann das nicht ändern. Der Estrich ist zwingend Gemeinschaftseigentum.
     
  9. FrankH

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    Hm, das heißt, eine Fußbodenheizung einzufräsen wäre gar nicht erlaubt?
     
  10. #10 klappradl, 02.02.2023
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    Mit einem Beschluss der Eigentümerversammlung schon.
     
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