Wohnungseingangstüre - Mindestnormen MFH bzw. WEG

Diskutiere Wohnungseingangstüre - Mindestnormen MFH bzw. WEG im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Die Festlegungen in einem Beschluss lauten: * Wohnungseingangstüren sind entspr. den DIN Normen "unbeheiztes Treppenhaus" auszuführen. Diese...

  1. #1 grobmotoriker, 12.04.2019
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    Die Festlegungen in einem Beschluss lauten:
    * Wohnungseingangstüren sind entspr. den DIN Normen "unbeheiztes Treppenhaus" auszuführen.
    Diese sind: Klimaklasse 3, Schallschutz nach DIN 4109 Klasse 3, Bodendichtung,
    einbruchhemmend (nach DIN 18251), feuerhemmend (DIN 4102), Türblatt Vollspann zeitlos glatt
    Oberfläche aus Furnier. *
    Nach Erkundigungen ergab sich dass diese DIN Normen nicht in diesen hohen Anforderungen notwendig sind und den Austausch der Türen erheblich verteuern (auf ca. den dreifachen Preis). :mad:
    Danke für alle Infos :D
     
  2. #2 simon84, 12.04.2019
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    Was ist deiner Meinung nach nicht notwendig und warum ?

    Ist der Flur beheizt ?
     
  3. #3 grobmotoriker, 12.04.2019
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    Das Treppenhaus mit Flur ist unbeheizt.
    M.E. nicht notwendig:
    Schallschutz nach DIN 4109 Klasse 3 (Klasse 3 = wie Klinik/Sanatorium)?
    Feuerhemmend DIN 4102 (nur Türen zu Heizung, Garage etc.)?
     
  4. #4 Fred Astair, 12.04.2019
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    Welcher Beschluss?
    Welche Erkundigungen?
    Wer bist Du in diesem Stück?
    Was ist Deine Frage?
     
  5. #5 simon84, 12.04.2019
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    Gefordert kann so etwas auch z.B. durch Versicherungen sein.

    Wie sieht denn der Grundriss aus ? Schallschutzklasse 3 ist immer sinnvoll und ich würde hier nicht sparen, aber gefordert ist es immer dann, wenn hinter der Wohnungseingangstür mindestens ein weiterer Wohnraum liegt (ohne weitere Tür).

    Also Schallschutzklasse 2 wäre möglich, falls ALLE Räume in der Wohnung nochmals hinter der WE Tür durch eine weitere Tür verschliessbar sind
     
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  6. #6 SIL, 12.04.2019
    Zuletzt bearbeitet: 12.04.2019
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    DS und fh muss allemal sein beim MFH - Klimaklasse, Schall ( oder der erhöhte Schallschutz) und Einbruchschutz RC WK oder Mehrfachveriegelung richtet sich eher nach den Erfordernissen bzw Ansprüchen wie separate Zugangstür gesperrt oder mit Zugangskontrolle ausgestattet etc
    Eine allgemeine Gültigkeit kann hier nicht impliziert werden, da sich LBO und ggf weitere Vorschriften nach dem jeweiligen Bundesland richten - das beginnt bei Belag im Treppenhaus etc
    Allgemein gilt bei Erneuerung sind die derzeitigen Vorschriften einzuhalten, auch wenn diese Türen vormals vllt ohne OT oder ohne Bodendichtung waren, es handelt sich sicher um ein notwendiges Treppenhaus zugleich als Rettungsweg.....
     
  7. #7 Fabian Weber, 12.04.2019
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    Ich bezweifle mal, dass sich da jetzt was erheblich verteuert, das erfüllen die meisten neuen Wohnungseingangstüren doch sowieso.
     
  8. #8 simon84, 12.04.2019
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    Was ist denn eigentlich der dreifache Preis, von welchem Wert in Euro und von wem angeboten?

    So eine Wohnungseingangstür sollte doch mit Zarge und Einbau unter 2000 EUR liegen.
     
  9. #9 grobmotoriker, 14.04.2019
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    Es ist ein Beschluss aus einer Eigentümerversammlung auf Grund angeblicher "Superkenntnisse" des Verwaltungsbeirats aus 2017. Erkundigungen erfolgten beim Türe-Einbaubetrieb. Bin Eigentümer der 2015 eine Wohnungseingangstüre mit Zarge auf eigene Kosten für ca. € 1.000,-- einbauen liess. Jetzt wurde für einen anderen Eigentümer ein Preis lt. Angebot von € 3.200,-- genannt. Die Türe geht vom Hausflur in den Wohnungsflur.
    Da uns vom Lieferanten ausreichende Standards (Klimaklasse III, Schallschutz Gruppe 2, Einbruch RC2, feuerhemmend nicht zwingend notwendig) bestätigt wurde ist die Frage ob es ausser von Versicherungen Vorschriften nach Bauordnung (hier: Bayern) oder sonstige Vorschriften gibt, die einen etwa dreifachen Preis für so eine Türe einschließlich Einbau rechtfertigen.
     
  10. #10 Fred Astair, 14.04.2019
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    Feuerhemmend nicht notwendig? Sagt wer?
    Für 1000 Euro hast Du auf deine Kosten das Gemeinschaftseigentum ausgewechselt? Rauchdicht, selbstschließend,RC2, etc..
    Aber seis drum. Die größte Hürde, die zu nehmen ist, hast Du übersehen: Der Beschluss der Eigentümerversammlung.
    Ich hatte auch nach deiner Rolle in dem Theaterstück gefragt. Bist Du nur Ratgeber Deines betroffenen Nachbarn oder selbst involviert?
    Wieso bastelt bei Euch jeder selbst am Gemeinschaftseigentum rum?
     
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  11. #11 Fabian Weber, 14.04.2019
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    Warum stellt man solche Fragen nicht in der WEG-Versammlung?

    Jetzt ist doch der Beschluss bereits gefasst.
    Das hat Deine 1000€ Tür auch? Und 2019 ist halt auch nochmal teurer.
     
  12. #12 simon84, 14.04.2019
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    Also ich kann dazu folgendes sagen.

    Ich hatte eine fast ähnliche Situation. Ca 12 WE.
    Aufgrund von Hausgeldrückständen hatte der Vorbesitzer einer Wohnung die WE Tür nicht gemeinsam mit der WEG erneuert.

    Wir haben Esche Weiss CPL (ist vermutlich etwas billiger als Furnier).

    Im Haus verbaut sind überall Klimaklasse 3, Schallschutz 2 mit Spion.

    Wir haben dann NACH Rücksprache und Zustimmung mit Hausverwaltung und den WEG Verwaltern in Eigenleistung bzw. mit einem befreundeten Schreiner eine Tür aus dem Versand bestellt und selbst fachgerecht eingebaut. Auf eine Sonderversammlung wurde verzichtet.

    Anforderung war mindestens gleiche Qualität wie per Beschluss und gleiche Optik, also Farbe/Rundkante usw.

    Verbaut haben wir die Maximalversion, also Klimaklasse 3, Schallschutz das höchste was ging (alleine schon aus Eigeninteresse) usw. ohne Spion (wegen Lieferzeit)

    Wir haben über einen Internetdiscounter Tür und Zarge von LOBO bezogen, Kosten für Material und Einbau knapp unter 1000 EUR.

    Ein Vergleichsangebot vom Tür/Fensterbetrieb der den Rest vom Haus gemacht hatte war ca. 2000 EUR brutto für die schlechtere Tür per Spezifikation, aber dafür der Marke Herholz.

    Auf die Idee etwas schlechteres als per Beschluss einzubauen würde ich nie kommen ! Da wird doch eh meist gespart und alles billig billig für die ganzen vermieteten Wohnungen.

    Die Türe hält 20 Jahre, lächerlich da wegen 2000 EUR rauf oder runter zu streiten.
     
  13. #13 grobmotoriker, 14.04.2019
    Zuletzt bearbeitet: 14.04.2019
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    Also:
    Bei der WEG-Versammlung wurden wir 4 anderen Eigentümer durch das vermeintliche Fachwissen ...dem alle Eigentümer vertrauten... des neuen Verwaltungsbeirats geblendet. Auch der Hausverwalter hat hierzu nichts gesagt und die Angaben des Verwaltungsbeirats quasi bestätigt.
    Die Tür für € 1.000,-- hab ich selbst einbauen lassen und bezahlt weil das in unserer WEG entgegen Gesetz zurückliegend immer so gehandhabt wurde ...bis jetzt !
    Die Tür für € 3.200,-- wird ...jetzt... als Gemeinschaftseigentum von der Gemeinschaft bezahlt.
    Ein Unterschied von "nur" € 2.000,-- sind mit demnächst 4 weiteren Türen € 10.000,--, somit etwa die derzeitigen Rücklagen, da auch hier ...bis jetzt... zurückliegend ...gespart... wurde.
    Wenn eine ordentliche Tür für € 1.000,-- (inzwischen vielleicht € 1.200,--) allgemein üblichen Standard bietet, wird dann eine Türe für € 3.200,-- in jeder Beziehung 200% mehr bieten können?
     
  14. #14 simon84, 14.04.2019
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    Hol doch erstmal alternativ Angebote ein das steht dir zu und dass man bei 5 Türen keinen besseren Preis kriegt bezweifle ich stark
     
  15. #15 Fred Astair, 14.04.2019
    Zuletzt bearbeitet: 14.04.2019
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    Tja, wenn Du Dich blenden lassen hast, musst Du halt entweder damit leben, oder gegen den Beschluss auf dem Rechtsweg vorgehen.
    Um eine außerordentliche Eigentümerversammlung einzuberufen brauchst Du 25% der Stimmen. Dort kannst Du den Beschluss erneut zur Abstimmung bringen.
    Insofern bist Du besser dran als ein AFD-Wähler, der erschrocken feststellt, dass er womöglich Rechtsextremen seine Stimme geschenkt hat. Der muss 4 Jahre bis zur nächsten Wahl warten.
     
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    Formal erstmal ja wertes Fred, allerdings kann der Verwalter oder ein Einzelner auch einberufen ohne Mehrheit, dazu kennen wir die WEG Konstellation nicht und selbst bei formaler nicht 25% sofern das hier zutreffend wäre, ist der Beschluss nicht nichtig-aber anfechtbar du alter WEGler :winken
     
  17. #17 Fabian Weber, 14.04.2019
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    Meine Frage wurde leider nicht beantwortet.

    Darum nochmal ausführlicher.

    Die WEG will Vollspan Türen mit Deckfurnier einbauen lassen. Also nix Resopal oder so.

    Was hast Du?

    Ich würde Dir vorschlagen, dass Du Deine WEG fragst, ob nicht alle so eine Tür wie Deine haben wollen. Die können sich die Nachbarn als Muster bei Dir anschauen und lassen sich dann bestimmt überzeugen, dass die Tür ausreichend ist.

    Wenn dann alle Deine Tür super finden, dann gibt's auch bestimmt einen außerordentlichen WEG Beschluss.
     
  18. #18 grobmotoriker, 14.04.2019
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    Also ich habe ...eingebaut vor dem fraglichen Beschluss... Vollspan, Klima III, Schall 2, CPL (Rückbau dazu ist von WEG abgelehnt, von einem Eigentümer gerichtlich gefordert, was Einbau teurerer Türe nach 4 Jahren bedeuten würde)
    Auf Grund Zerstrittenheit ist einvernehmliche WEG-Lösung nicht möglich.
    Trotzdem bleibt meine Frage ...bevor ich weitere Schritte unternehme: Kennt jemand hier im Forum konkrete Bestimmungen lt. Bauordnung, lt. Gesetz ... oder Vorgaben für eine kleine WEG mit nur 5 Einheiten.
    :D Danke für bisheriges und weiteres :D
     
  19. #19 Fred Astair, 15.04.2019
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    Nö SIL, das kann er nur aus wichtigem Grund, z.B. wenn der Verwalter abberufen werden soll und sich weigert die dafür notwendige Versammlung einzuberufen.
    Das trifft hier nicht zu. Hier hat nur ein einzelnes Mitglied der ET-Gemeinschaft nachträglich die Vermutung falsch abgestimmt zu haben und will die Zeit zurückdrehen. Deshalb das Quorum von mehr als 25%.
     
  20. #20 Fred Astair, 15.04.2019
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    Das zu beurteilen bedarf es deutlich mehr Informationen, wie Bundesland, Gebäudeklassse, Klimaklasse, Bauweise des Gebäudes, Fluchtwegekonzept, Entrauchung uswusf.
    Das kann Dir am Besten ein örtlicher Bauvorlageberechtigter beantworten, der auch weiß, wie Euer Bauamt tickt.
     
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