Wohnungsversteigerung & Finanzierung

Diskutiere Wohnungsversteigerung & Finanzierung im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo githero, als der Verkehrswert liegt bei 94.000€, die angegebenen 85.000€ ist unsere gesetzte Grenze. Die Wohnung liegt in einer...

  1. #21 Danny73, 11.03.2010
    Danny73

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    Hallo githero,

    als der Verkehrswert liegt bei 94.000€, die angegebenen 85.000€ ist unsere gesetzte Grenze.

    Die Wohnung liegt in einer ruhigen Sackgasse. Ich habe letztens mit einer Eigentümerin aus dem Haus mal sprechen können, die meinte auch der Wert der Wohnung wäre viel zu niedrig, sie ginge von etwa 130.000€ aus.

    Ich habe keine Ahnung, wie ein Gutachter bewertet, aber wir haben uns das Objekt zumindest von aussen schon ein paarmal angeschaut und es ist recht anständig. Mein Schwiegervater ist Maurermeister und hat schon etliches an Ahnung und der befand alles auch in Ordnung.

    Wir lassen uns überraschen, wie es ausgeht.

    @ Baufuchs,
    wir haben uns nochmals erkundigt und haben pro Forma auch schon einen Antrag gestellt, weil der Zuschlag gleichsetzend mit einem Kaufvertrag ist. Laut Wfa muss der Antrag aber vor Kaufvertrag Unterschrift gestellt werden.
    Ich weiß ja nicht, was beim Neubau alles beachtet werden muss, aber die mitgegebene Liste ist jetzt nicht ganz so umfangreich wie ich dachte.
    Ich habe es mir schlimmer vorgestellt.
    Aber wie dem auch sei, Montag erstmal abwarten und dann weiter sehen...

    Gruß Danny
     
  2. JRDA

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    Wie ist es denn ausgegangen?
    Wir stehen gerade vor einer ähnlichen Frage, auch 100qm 4 zimmer im RheinMain Gebiet
    BJ 1985 aber die Wohnung wurde auf 171 geschätzt.
     
  3. JRDA

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    Wozu ich noch keine Antwort gefunden habe...
    In der Wohnung wo ich mitbieten will, wohnt noch der jetzige Eigentümer.
    Ich weiß dass das schwierig sein kann ihn dort rauszubekommen.
    Kann man sich für solche Fälle eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
    Greifen diese bei solchen Fällen überhaupt? Oder braucht man evtl. ein spezielle
    RechtsschutzVers.?
     
  4. #24 Danny73, 25.03.2010
    Danny73

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    Hallo JRDA,

    also wir haben uns vorher ein Linit gesetzt, haben es nochmals um 1000€ erhöht, sind dann aber ausgestiegen. Die neuen Eigentümer haben nun 86500€ bezahlt:cry aber so ist nun mal das Leben!
    Hätten wir uns vorher mal die Wohnung anschauen können, wären wir eventuell auch höher gegangen. aber so war es uns zu ungewiss. Das Gutachten war auch schon ein Jahr alt, naja wer weiß was noch an Kosten angefallen wäre?

    Zu Deiner Frage, wenn es die Eigentümer sind, müssen die sofort raus!

    Schau mal hier nach, da sind einige Fragen sehr gut beantwortet worden: http://www.zwangsversteigerung.de/Haeufige_Fragen

    Bei Mietern wird es schwieriger, aber das steht ja alles da!

    Habt Ihr Euch auch ein Limit gesetzt, wobei der Verkehrswert schon ganz schön happig ist. Bekommt man da nicht auch was reguläres, was man vorher sich auch anschauen kann?

    Solltet Ihr in den Genuss von Fördermitteln kommen. sollte der Antrag unbedingt VOR der Versteigerung gemacht werden! Wenn es nichts wird ist auch nicht schlimm. Aber Zuschlag ist gleich zu setzen mit Kaufvertrag! Erkundigt Euch bei Eurem Wohnamt in der Stadt, welche Förderprogramme es gibt.
    Hier in NRW hätten wir einen Kredit über 57000€ bekommen, mit einer anfänglichen Verzinsung von 0,5% + 4% Tilgung. Nach 5 Jahren wird geschaut, was mehr an Verdient ist, bestenfalls kann man die 0,5% Zinsen über den ganzen Ablauf gehen:bounce:

    Übrigens schaut Euch vorher mal Versteigerungen an, das ist sehr interessant. Aber wenn ihr selber mitsteigern wollt, trinkt vorher eher Beruhigungstee. Die ganze Sache hat mich fix und fertig gemacht. Ich war hinterher, wie erschlagen!

    Viel Glück

    Gruß Danny
     
  5. #25 rudi1106, 25.03.2010
    rudi1106

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    Die Räumung ist zwar kein Problem, man muss aber berücksichtigen, dass dabei ein paar tausend Euro an zusätzlichen Kosten auf einen zukommen können. Das würde ich sicherheitshalber schon mal beim Gebot berücksichtigen.
     
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