Z-Winkel montieren - Bohrtiefe?

Diskutiere Z-Winkel montieren - Bohrtiefe? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; bis wir einziehen ists doch Altbau.

  1. #21 FirstHouse, 18.07.2009
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    bis wir einziehen ists doch Altbau.
     
  2. #22 FirstHouse, 18.07.2009
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    Ok - hier noch ein paar Erklärungen - ich lass mal die Hosen runter:
    Wir haben seit 3 Monaten eine Anwältin. Sie hat mir anfangs die Frage gestellt, ob wir nicht beim Architekten aussteigen wollen. Auch Sie meinte, jemaden zu finden, der in das Schlamassel einsteigt, dürfte nicht einfach werden. Damals dachte ich, dass die wesentlichen Festlegungen getroffen sind und es darum geht, den Rest über die Bühne zu bringen. Dazu meinte die Anwältin, ich müsse also in die Rolle des Bauleiters schlüpfen. Zum damaligen Zeitpunkt war das für mich die Schei... die am wenigsten stinkt. Mit Eurer Hilfe sah das für mich irgendwie machbar aus.
    Damit es am Bau noch weitergeht, wird sie erst so spät wie möglich aktiv. Wir wollen dem Architekten keinen Cent mehr bezahlen und sogar Geld zurück. Die Abrechung kommt also noch - sicher auch vor Gericht.

    FH
     
  3. Baumal

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    schon mal darüber nachgedacht, die anwältin zu wechseln?
     
  4. #24 FirstHouse, 19.07.2009
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    Das war von mir verkürzt ausgedrückt: Gemeint war, dass ich in der Konstellation sehr beansprucht werde in Bezug auf Mitdenken, Kontrolle etc. ich wäre 'quasi' so ne Art Bauleiter. Ist ja jedem klar, dass ich die Quali hierfür nicht habe.

    FH
     
  5. #25 Shai Hulud, 19.07.2009
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    Mir scheint, die Anwältin reiht sich nahtlos ein in die Reihe deiner anderen "Fachleute". Hat Sie von dir den Auftrag bekommen, den Alptraum zu beenden oder möglichst viel Geld einzusparen? Ich habe den Eindruck, daß nach Eurer Entscheidung mehr als je zuvor rumgeeiert wird.

    Bei meinem Bauvorhaben habe ich immer versucht, klare Vorgaben zu geben und mit allen Partner offen und ehrlich umzugehen. Deswegen wäre aus meiner Sicht vor drei Monaten eine Trennung vom Architekten und Bauleiter mit einer außergerichtlichen Vereinbarung die bessere Lösung gewesen.

    Unabhängig wie die Rechtsprechung das beurteilen wird, in meinen Augen lädst du dir zur Zeit mit deinem unehrlichen Handeln eine Schuld gegenüber deinem Architekten auf. In nicht allzu ferner Zeit wird dich das einholen.
     
  6. #26 FirstHouse, 19.07.2009
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    Die Anwältin wurde in dem Zusammenhang engagiert, dass wir keine rechtlichen Nachteile abbekommen, weil unser Architekt entgegen der Baugenehmigung gebaut hat. Hier haben wir uns Rat eingeholt und die ganze Situation diskutiert.
    Sie hat den Ausstieg zur Diskussion gestellt. Wir haben abgelehnt. Alles weitere erfolgt in Abstimmung mit ihr.
    @Shai Hulud: Mein Motto ist gutes Geld für Gute Arbeit. Daraus wurde leider beim Bauen auch der Umkehrschluss: Keine gute Arbeit, kein gutes Geld. Wir denken nicht, dass der Architekt mit uns fair umgeht.

    FH
     
  7. Baumal

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    was gibt es da zu diskutieren, wenn entgegen der baugenehmigung
    gebaut wird? was ist das für eine änwältin, die solche tips gibt?

    soll eine nicht genehmigungsfähige planung vor gericht "auf den tisch"??

    ich frag mich wirklich, ob du dich in deinem job als SW Entwickler genauso
    dumm gibst, wie hier.....
     
  8. #28 Ralf Dühlmeyer, 19.07.2009
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    Ich habe immer mehr das Gefühl, dass Du uns hier mächtig vorführst (OK - wir waren blöd genug, es mitzumachen)
    Wer mal Deine alten Themen aufmacht und liest, der bekommt nach Deinen Anwaltsstorys hier ein sehr klares Bild.

    Du hast einen Architekten beauftragt etwas bestimmtes zu planen. Da hakte es schon bei der Genehmigung.
    Dann war Dir das Honorar des Architekten zu hoch, selbiger war klamm. Ich bin mir SICHER, Du hast das ausgenutzt und sein Honorar ins bodenlose gedrückt.

    Als dann die Quittung kam bist Du zur Anwältin gegangen, die hat zur Kündigung geraten (vielleicht der Sicherheit halber zu einer einvernehmlichen), Du hättest einen Teil zahlen müssen. Das widersprach Deinem Rachegedanken.

    Du Architekt hast mir weh getan, jetzt mach ich Dich fertig. Ich lass Dich buckeln, bis Du schwarz bist - und dann verklag ich Dich und hol mir der Königin ihr Kind ..... ähhh mein Geld.

    Bei Nicht-Kündigung hat die Anwältin dann wohl (absolut treffsicher) festgestellt, musst DU halt selber bauleiten. Festgestellt, nicht geraten - mM.
    Und das, so hat er sich gedacht, geht mit Hilfe des Grünen ja auch ganz einfach. Und wir waren - sorry - so blöd, rauf rein zu fallen.

    Unabhängig von der Qualität der Leistung Deiner Kombo ist das, was Du da treibst mehr als mies.
    Und ich würde mich nicht wundern, wenn Du mit einem Minimalhonorar eine entsprechende Minimalleistung hervorgerufen hättest.
    Oder noch schlimmer - von vorneherein gar darauf spekuliert hast, dass, falls es schief geht, Du ja eine Drittelfinanzierung hinbekommst, in dem Du nicht nur KEIN Honorar zahlst, sondern einen Teil der Baukosten noch refinanziert kriegst.
     
  9. #29 FirstHouse, 19.07.2009
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    @Ralf, stimmt so nicht.

    FH
     
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