Paragraph 34 gilt immer, wenn es keinen Bebauungsplan gibt und es sich nicht um den Außenbereich handelt.
Was bedeutet es gibt keinen Vergleichsfall? Das heißt es gibt in der Umgebung kein Haus mit einer Außenwand oder einem Giebel ? Wie war das konkret geplant ? euer Haus abreißen und die restliche Hälfte steht dann nackt da ? Wer sollte denn die nach dem Abriss offenstehende wand gem GEG dämmen und verputzen ? Würdet ihr das übernehmen ? Hätte der verbleibende Nachbar denn ggf Interesse an die neu entstehende Außenwand Fenster etc einzubauen? Brandschutz usw wäre weiterhin gewährleistet ? es ist halt immer schwierig aus einem Grundstück was (aus gründen) für eine DHH Bebauung gedacht war einfach eine Hälfte abzureißen und separat ein EFH hinzustellen. bei den meisten GS geht das ja rein aus Platz und Baufenster gründen nicht