Zählerwechsel

Diskutiere Zählerwechsel im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Guten Morgen, in meinem Objekt müsste der Stromzähler gewechselt werden Turnuswechsel. Es muss ein neuer EHZ Zähler mit Adapterplatte eingebaut...

  1. Klacko

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    Guten Morgen, in meinem Objekt müsste der Stromzähler gewechselt werden Turnuswechsel.
    Es muss ein neuer EHZ Zähler mit Adapterplatte eingebaut werden. Der passt nicht Anlage von 1955. Gibt es hier eine Vorschrift TAB VDE die mir Vorschreibt das ich die Anlage erneuern muss?

    Danke für eure Antworten
     
  2. #2 Gast 85175, 14.12.2017
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Keine Ahnung wo das Problem liegt, wenn das BJ 1955 ist hast Du Bestandsschutz und für den el. Zähler gibt es Adapterplatten für unter 100€...
     
  3. Klacko

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    Ja das ist korrekt aber in dem Fall passt die Adapterplatte nicht ist ein spezieller Fall.
     
  4. #4 simon84, 14.12.2017
    simon84

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    Die Frage kann dir dein Netzbetreiber beantworten !
     
  5. #5 Gast 85175, 14.12.2017
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Ich sag mal anders herum. So lange du keine „wesentliche Veränderung“ vornimmst hast Du Bestandsschutz (aber nur wenn das Ding 1955 auch den damaligen Vorschriften entsprochen hat). Dann ist es erstmal das Problem des Netzbetreibers wie er seinen Zähler da hineinbekommt.

    Wenn der Netzbetreiber meint du müsstest das umbauen, dann soll er dir doch mal zeigen wo das steht. Ich wüsste nicht, dass man alte Anlagen umrüsten müsste. Wenn er jetzt mit der TAB hantiert muss er mal erklären wie er auf die Idee kommt, dass die in dem Fall überhaupt gilt. Die TAB gilt ja wegen des Bestandschutzes eben nur für Neuanschlüsse oder für den Fall wesentlicher Veränderungen. Das ist es ja aber nicht, es ist ein neuer Zähler.... (siehe TAB der Netzbetreiber Abschnitt 1 „Geltungsbereich“).

    Dann sollen die Hirnis halt nen normalen Zähler reinmachen und sich ihren Elektronikkrempel im Büro an die Wand nageln...
     
  6. fuchsi

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    Ganz ehrlich: eine Anlage aus 1955 würde ich schon mal aus Eigeninteresse modernisieren.
     
  7. #7 Gast 85175, 14.12.2017
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Jo, vom Prinzip her schon, aber so ne Anlage gehört dann halt wirklich auch komplett erneuert (bis hin zur letzten Steckdose, incl. Erdung, usw...) und nicht nur „hirnlos“ nen neuen Zählerkasten hingeschraubt. Der „Zählerkasten“ als Einzelmaßnahme läuft nur unter Wichtigtuerei von irgend einem Sachbearbeiter und darüber hinaus ist das dann schon wieder ne wesentliche Änderung die dazu führt, dass man evtl. den Bestandschutz für die gesamte Anlage verliert...
     
  8. #8 simon84, 14.12.2017
    simon84

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    Es fehlen wie immer wieder konkrete Angaben was überhaupt erneuert werden soll.

    Geht es um eine Nachrüstung von separatem PE + N Leiter zum Zähler ?
    Oder worüber reden wir hier überhaupt.

    Die ganze Hausverteilung musst du sicher nicht erneuern nur weil es einen neuen Zähler gibt.
     
  9. #9 Gast 85175, 14.12.2017
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Spielt eigentlich keine Rolle, bei einem BJ 1955 kann der Netzbetreiber das nicht wegen des Zählerwechsels fordern, es gibt da (noch) keine Nachrüstpflicht.
     
  10. #10 simon84, 14.12.2017
    simon84

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    Ein ähnlich gelagertes Thema gab es vor kurzem.
    Ohne weitere Infos, wer hier genau was fordert und warum ist alles andere nur Kristallkugelraten !

    Renovierung und PEN-Leiter
     
  11. fuchsi

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    Sehe ich eigentlich nicht als Wichtigmacherei.
    Und die Nachrüstverpflichtung für bestehende Stromkreise ist deswegen auch noch nicht gegeben. Aber ohne die Anlage zu begutachten, ist das alles nur Wahrsagerei.
     
  12. #12 Gast 85175, 14.12.2017
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    Gast 85175 Gast

    Was soll es denn dann sein?

    Die el. Zähler werden innerhalb der nächsten JAHRZEHNTE ausgetauscht. Es ist heute noch nichtmal festgelegt wann die Umstellung auf die el. Zähler abgeschlossen sein soll...

    Wenn da bei Altanlagem jetzt nochmal ein Ferrariszähler reinkommt ist es doch auch gut. Wieso soll man jetzt mit aller Gewalt einen el. Zähler einbauen und dadurch größere Umbauten nötig machen?

    Eine „Pflicht“ eine el. Zähler einbauen zu lassen gibt es jedenfalls nicht. Selbst bei einem Jahresverbrauch von über 6.000 KWh muss der el. Zähler nur eingebaut werden sofern das technisch machbar und wirtschaftlich sinnvoll ist.
     
  13. #13 simon84, 14.12.2017
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  14. #14 Gast 85175, 14.12.2017
    Gast 85175

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    Leute jetzt hört doch mal auf. Es gibt keine Pflicht für den Kunden so ein Ding einbauen lassen zu müssn. Die Stromversorger sind dazu verpflichtet die ab 6.000KWh Jahresverbrauch einzubauen, aber nur wenn es techn. und wirtschaftlich Sinn macht. Hintergrund ist eine EU-Richtlinendie besagt, dass 80% der Zähler bis Anno schlagmichtot umgerüstet werden sollen.

    Da steht überhaupt nirgends, dass man eine bestehende Anlage die Bestandschutz geniesst auf eigene Kosten umrüsten muss.

    Und zur Theorie nur wegen des neuen Zählerkastens müsse man ja nicht gleich die ganze Anlage umrüsten noch kurz was. Wenn man den PEN auftrennt muss man erstmal eine zeitgemäße Erdung sicherstellen (Stand 1955 geht dann nichtmehr, wenn man da was ändert gilt dann Stand 2017). Dann hat man irgendwann getrennte PE und N im Zählerkasten. Und was mach ich dann mit dem PEN der alten Stromkreise?

    Ich weiß schon was man damit macht, aber in Ordnung ist halt was anderes und hier zu raten den alten PEN an den neuen N anzuschließen ist auch nicht richtig...
     
  15. #15 simon84, 14.12.2017
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    Bitte lies das verlinkte Gesetz durch. Die Nachrüstpflicht ist für Bestand klar terminiert bis 2032.

    Dort ist klipp und klar definiert was "technisch möglich" bedeutet (Kapitel 4, Paragraph 30) und was als "wirtschaftlich vertretbar" (Kapitel 4, Paragraph 31, sowie Paragraph 32) angesehen wird. Es handelt sich hier nicht um etwaig anfallende Kosten für Umbau beim Endnutzer, sondern lediglich darum wieviel der Netzbetreiber in Rechnung stellt !

    Weiterhin gibt es die Unterscheidung zwischen intelligenten Messsystem (Smart/Gateway etc etc.) sowie "Moderne Messeinrichtung".
    "Moderne Messeinrichtung" ist nichts anderes als ein "neuer" Zähler ohne Schnickschnack.


    Natürlich werden jetzt die Netzbetreiber nicht wild rumlaufen und überall die Zähler tauschen.
    Vielmehr werden sie - genau wie hier beschreiben - beim turnusmässigem Wechsel eines Zählers, diesen durch eine moderne bzw. (falls PV oder 6000+ kWh/a) intelligente Messeinrichtung ersetzen.

    Einen Ferrariszähler wird keiner mehr einbauen (dürfen) !

    Willkommen im Regulierungsland Deutschland ! :) Bei der nächsten Wahl dran denken.
     
  16. #16 simon84, 14.12.2017
    simon84

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    Das mit dem PEN, PE/N ist natürlich ein blödes Thema ! Da kenne ich mich mit der Nachrüstpflicht nicht aus.
    Wenn du am Zähler und HAK den PE/N auftrennst verbessert es auf jeden Fall die Situation.
    Ob du jetzt deshalb die ganze Unterverteilung neu machen musst, kann ich nicht sagen, vielleicht kann ein Elektriker was dazu schreiben.
     
  17. #17 Gast 85175, 14.12.2017
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Lies das Gesetz selbst nochmal. Da steht „wirtschaftlich ist es vertretbar wenn“... „nicht mehr als xxx€ je Jahr und Meßstelle berechnet werden“. Die Betonung liegt hier auf „nicht mehr“ und „berechnet werden“.
    Eine einmalige Aufwendung durch den Endkunden selbst ist in der Legaldefinition nicht mit drin.

    Da wird auch nirgends der Bestandschutz aufgehoben. Der Zählerplatz muss ganz genau so sein wie er 1955 zu sein hatte. Alles andere ist das alleinige Problem des Stromversorgers...

    Gegenfrage: Wieso bringt der Stromversorger nicht einfach einen Zähler der in einer Anlage vom BJ 1955 problemlos angeschlossen werden kann? Der Ferrariszähler ging jetzt doch 62 Jahre lang?
     
  18. fuchsi

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    Vielleicht weil kein EVU Zähler auf alten Holztafel montieren will. Egal ob Ferraris oder elektronische Zähler.

    Mach mal eine Foto dieser 1955 Verteileranlage.
     
Thema: Zählerwechsel
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