Zahlbar nach Erhalt ohne Abzug - was heißt das für Euch?

Diskutiere Zahlbar nach Erhalt ohne Abzug - was heißt das für Euch? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; fertigstellung der leistung, sofortige rechnungsstellung mit sehr kurzem zahlungsziel erspart dem auftraggeber die zeitaufwendige abnahmeprozedur...

  1. #21 tanzbaer, 17.03.2013
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    Bin mir nicht sicher ob da ein Ironiesmiley fehlt.

    Beim Werkvertrag BGB (Abnahme) ist doch die Vergütung regelmässig erst nach der Abnahme fällig, dann allerdings sofort ausser es wären Indiviualabsprachen getroffen worden. Da geht eine Rechnung vor Fälligkeit der Vergütung regelmässig ins Leere...
     
  2. #22 Gast036816, 17.03.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wäre juristisch zu prüfen! mit der übergabe der schlussrechnung bekundet der auftragnehmer gleichzeitig sein abnahmebegehren. zahlt der auftaggeber ohne vorbehalt, ist die leistung abgenommen.
     
  3. #23 tanzbaer, 17.03.2013
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    Ok, ich hätte klarer rausbringen müssen, dass sich meine Aussage auf die Variante "Ignorieren und nicht zahlen" bezog.

    Ob die Zahlung einer Abnahme gleich kommt dürfte von einer derart großen Vielzahl von Dingen abhängen, dass man dies wohl jedesmal als Einzelfall prüfen müsste.
     
  4. #24 Gast036816, 17.03.2013
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    Gast036816 Gast

    auch wenn du es ignorierst, gilt nach eingang der schlussrechnung und nach ablauf der frist die leistung als abgenommen und die rechnung wird fällig.
     
  5. #25 tanzbaer, 17.03.2013
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    Ich ignoriere das nicht, das was Du schreibst ist sicherlich eine gute Leitlinie für das eigenes Handeln, aber so absolutistisch wie Du es schreibst mit Sicherheit falsch. Um das zu Beurteilen brauche ich auch keine juristische Ausbildung. Du willst in einem Satz darstellen, wofür jeder Jurist und jedes Gericht im noch so offensichtlichen Einzelfall Seiten produziert, weil eben das Drumherum wesentlich für die Beurteilung ist. Es widerspricht einfach jegwelcher Lebenserfahrung so ein komplexes Konstrukt auf einen Satz zu kondensieren.

    Du kannst ja mal Schreiben auf welche Normen / Paragraphen Du deine Aussage stützt, das wird entweder sehr schnell dünn oder Du musst soviele "wenn", "aber" und Voraussetzungen da reinpacken, dass deine Pauschalaussage so alleine stehend eben nicht gilt. Das fängt schon damit an, dass es Deine Abnahme im Dienstvertrag nicht gibt und ein Vertrag der mit "Werkvertrag" betitelt ist für ein Gericht noch lange kein solcher sein muss.

    Auch wenn es regelmässig dem ein oder anderen hier nicht passt. Ich findes es gut wie die Mehrzahl der Modaratoren sehr "picky" bezüglich Wortwahl und Generalisierung in Ihrem Fachgebiet sind und erstmal alle Randbedingungen abfragen, bevor Sie mit einer Aussage kommen und Pauschalisierungen zu recht angreifen. Ich fände es gut wenn wir diesen Massstab auch bei Themen anlegen die etwas abseits der Kernthemen hier sind. Das kann der Qualität im Forum nur zuträglich sein.
     
  6. #26 Gast036816, 17.03.2013
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    Gast036816 Gast

    als schriftliche fertigstellungsmeldung gilt auch die übermittlung der schlussrechnung - siehe OLG Frankfurt, BauR 1979, 326.
     
  7. #27 Eumeltier, 17.03.2013
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    Ja, genau. Man kann ja über alles sprechen. Derjenige, der mir die Kläranlage eingebaut hat, kam vor Einbau (aber nach angenommenen Auftrag) auch nochmal vorbei und fragte mich nach sofortiger Barzahlung, er hätte inzwischen drei Kleinkläranlagen eingebaut, die er natürlich selber schon an den Lieferanten bezahlt hätte und wo die Zahlung der Auftraggeber schon deutlich überfällig sei und noch eine vierte könne er nicht tragen...
    Ja, kein Problem, nachdem das Ding in der Erde war, gabs das Geld in bar, 3% Skonto gabs auch noch dafür. Ist doch ok.

    Aber ich kam mir echt vor, als ob der Zimmermann mir unterstellen wollte, ich würde gar nicht bezahlen wollen.

    Da ich mit dessen Arbeit zufrieden bin und er mir in dem Moment auch sympathisch war, sollte er eigentlich noch so einige Aufträge bekommen hier auf meinem Hof... hatte ich ihm auch schon in Aussicht gestellt, aber irgendwie sträubt es sich in mir im Augenblick dagegen...

    Gruß,
    Martin
     
  8. H.PF

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    Denk mal über den Spruch nach: Gute Handwerker sind oft schlechte Kaufleute und leider oft auch schlechte Diplomaten...

    Ich glaub ich würd ihn noch mal nehmen...
     
  9. #29 Gast036816, 17.03.2013
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    Gast036816 Gast

    Eumeltier - das hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass der zimmermann ein paar mal seinem geld hinterher gelaufen ist oder gar nichts vom lohn gesehen hat. jedes ding hat mindestens 2 seiten und nicht jeder auftragnehmer kann in seine auftraggeber hineinsehen. bei einigen auftragnehmern - das sind nicht wenige - gehört es mittlerweile zum guten ton, erst einmal nicht zu zahlen. ein paar mängel als ausrede vorschieben und dann soll er doch klagen. du solltest das jetzt nicht so eng sehen. denk mal drüber nach!
     
  10. H.PF

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    Bei mir ist nach 7 Tagen Zahlungsziel, am darauffolgenden Montag ruf ich den Kunden an, nach 2 Wochen geht 1. Mahnung raus, ab dann wirds haarig. Da kommts drauf an, wie ich angepampt werden. Manchmal bin ich gnädig und schick nur noch Mahnungen, schick meinen RA raus, ich habe aber auch schon nach 8 Wochen den Mahnbescheid draußen gehabt... Sorry, aber leider ist Nicht-Zahlen Volkssport geworden, ich habe jedes Jahr 4-stellige Summen wo ich hinterher rennen kann über MONATE! Da werd ich auch schnell sehr bissig...

    Mir kann bei mir keiner erzählen, das für einen abgezeichneten Stundenzettel mehr als 7 Tage Zahlungsfrist sein muß...

    Hab auch schon Kunden gehabt, die wollten nur 1 mal im Monat zahlen, sorry, aber geht gar nicht... Ich finanzier doch nicht 6 - 8 Wochen vor! Dann muß schon 15 - 20 % (mindestens!) der Lohn höher sein damit das Risiko abgefangen ist...
     
  11. #31 ars vivendi, 17.03.2013
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    Ich würde den Anruf auch nicht allzuviel bedeutung zurechnen. jedenfalls nicht ins Negative wenn er gute Arbeit geleistet hat. Wenn er bei dir den nächsten Auftrag ausführt trinkt zum Feierabend zusammen ein Bier und sag es ihm was dich störte. Ich gehöre mittlerweile auch zu denne bei dem spätestens nach dem 2. Nachfragen der Spass vorbei ist. Einfach zuviel neg Erfahrung, und wie Hpf schreibt: es ist irgendwie ein Volkssport geworden.
    Letztes Bsp
    Da werden Baustellen abgenommen und bezahlt, 3 Monate später kommt von dort der Folgeauftrag, wird auch erledigt, dann nach Abnahme und Rechnungsstellung wird man 2 Wochen hinausgezögter weil Geld vom festgeldkonto geholt werden müßte und dann nach der 3. Woche Überfälligkeit sind aufeinmal Mängel an der vorhergehenden Baustelle und deswegen wird der Folgeauftrag mal eben nicht bezahlt. Mahnverfahren war Ergebnisslos (wurde einfach wiedersprochen) und nun liegt es vor Gericht. Was besonders nett ist war die Drohung per Mail wenn ich das Geld einklage wären im Frühjahr garantiert neue Mängel da. Da geht es jetzt incl meiner Gerichts und Anwaltskosten um einen fast 5 stelligen Betrag. Für die Zukunft läuft es wohl anders.
    Das war das letzte mal das ich das Theater mit Gericht und Anwalt mache.
     
  12. Neutal

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    Ist leider wirklich so. in den letzten Jahren habe ich gut 40000 Euro verloren, weil Kunden eigenmächtig die Zahlungsmodalitäten geändert haben. Sätze wie: Das war aber so nicht besprochen.....Ich bin doch Laie und konnte das doch nicht wissen...Usw, kann ich auch schon nicht mehr hören.
    Ich finde es völlig normal nach seinem Geld zu Fragen. Steht auf der Rechnung: Zahlbar sofort, überweise ich innerhalb der ersten Woche. Der Kollege hat bestimmt langsam Panik bekommen, als es auf die zweite Woche zuging.
    Ich habe garantiert kein Problem damit auch mal auf das Geld zu warten wenn mir die Gründe bekannt sind oder darüber gesprochen wurde. Leider wartet man bei einigen auch vergeblich und das ist kein Einzelfall mehr.
     
  13. #33 ars vivendi, 17.03.2013
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    Die leut holen sich so einfach ihre Rabatte in von ihnen gewünschter Größenordnung. Und leider macht das da auch keine Ausnahme in Richtung Berufsgruppe oder ähnlichem. Man sieht-merkt es den Leuten zu oft nicht an. Und die kommen einfach und rotzfrech mit an den Haaren herbeigezogenen Gründen warum sie nicht zahlen müßen.
     
  14. #34 tanzbaer, 17.03.2013
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    Rolf, Du hast aufgrund der Menge und Qualität Deiner Beiträge eine Vorbildfunktion hier. Dein Wort wiegt mehr als das anderer Teilnehmer.

    Warum schreibst Du nicht einfach "kann" statt "gilt". Dann würde ich hier gar nicht mehr nachhaken. Denn das was Du schreibst gilt eben so alleine stehend nicht.

    Seit 1978 hat sich die VOB in wesentlichen Teilen geändert, besonders bei der Abnahme, zudem ist es ein OLG Urteil, dem müssen sich andere OLG nicht zwingend anschliessen. Damit hättest Du selbst bei einem inhaltlich identischen Rechtsfall vorm Kammergericht Berlin heute nicht die Gewissheit, dass das Urteil identisch zu dem von 1978 erfolgen würde.

    Unabhängig davon kommt doch gerade von den Architekten hier im Forum zu Recht der Rat bei Baumängeln nicht nur Sachverstand, sondern auch juristischen Rat zu holen. Oftmals mit der vollkommen korrekten Begründung dass so eine Situation juristisch umfassend unter Einbezug aller Fakten beurteilt werden muß, weil eben auch wichtig ist was schriftlich festgehalten ist, was mündlich besprochen wurde und wer wann wo wie bereits gehandelt hat oder hätte handeln können. Und weil der Anwalt im Zweifel die Linie des örtlichen Gerichtes besser kennt als ein Ortsfremder.

    Und das mit den Fakten ist hier genauso. Ich konstruiere mal ein Gegenbeispiel, ein Jurist mag ein besseres finden. Im Vertrag beider Parteien, unter Einbezug des BGB (aber nicht VOB), ist explizit eine schriftliche Fertigstellungsmeldung mit dem Vertrag als Anhang beigeheftetem Vordruck vereinbart. Und nu? Ich komme an den Text des OLG nicht ran, kann mir aber kaum vorstellen dass der Fall dann noch passt. Und damit passt dann die von Dir zitierte Kurzform des Urteils auch nicht mehr.

    Ich bin halt der Meinung das wir bei juristischen Fragen im Forum alle besser fahren, wenn wir Meinung deutlich als Meinung oder Verständnis kundtun und klar machen, dass man damit eben mitnichten eine Handhabe vor Gericht hat und sich als Leser niemals auf so eine Verdichtung verlassen kann.
     
  15. #35 Gast036816, 17.03.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ich habe den genauen wortlaut geschrieben, wie er auch im buch steht. genau gesagt ist das ganze eine fiktive abnahme. die kannst du im vertrag ausschliessen, ob das wirksam ist, müssen juristen prüfen. der auftraggeber sollte bei erhalt einer schriftlichen fertigstellungsanzeige oder dem eingang der schlussrechnung immer die fiktiven abnahme zurückweisen.
     
  16. #36 JamesTKirk, 17.03.2013
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    JamesTKirk Gast

    Juristen hin oder her ... eine Rechnung ist zeitnah, d.h. sofort zu bezaheln, außer es ist im Vorfeld was anderes vereinbart. Wenn man in einen Laden geht und was kauft hat man die Ware auch sofort zu bezahlen. Das gilt auch bei hochpreisigen Waren. Warum soll das bei einer Dienstleistung anders sein, wenn sie erbracht ist ??

    Ist für mich eine Frage des Anstandes ... Rechtsgedönse hin oder her

    Der TE schreibt:
    >>Die Rechnung habe ich auf meinen Rechnungsstapel zum Abarbeiten gelegt.<<

    Genau das ist das Problem. Wie lange mag sie da dann noch liegen ? Ich für meinen Teil zahle mein Zeug immer sofort, wenn ich Handwerker im Haus hatte. Wir schauen uns die Leistung nach Fertigstellung zusammen an und dann wird, wenn die Leistung zur Zufriedenheit erbracht wurde, zeitnah bezahlt (i.d.R. am Tag drauf). Ich finde es nicht richtig, dass jemand länger auf sein Geld warten muss, und so finde ich es auch okay, das nach einer Woche nachgefragt wird.
     
  17. Neutal

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  18. #38 Eumeltier, 17.03.2013
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    Naja, ich arbeite den Stapel einmal die Woche durch und hatte damit noch nie ein Problem... Ich hab noch einen anderen Handwerker hier, der hat sich beim letzten Mal überschwänglich bedankt, daß ich seine Rechnung rechtzeitig bezahlt habe *lol*

    Ich seh das ganze auch von einem anderem Blickwinkel aus, ich selber verkaufe international und an sehr große Firmen. Wenn ich da "Rechnung sofort zahlbar" verlangen würde, käme dort ein zärtliches Husten zurück. Die Zahlungsbedingungen werden teilweise von den Firmen diktiert, 30 Tage, 45 Tage. VW zahlt - wenn ich mich recht erinnere - in der dritten Woche des auf die Rechnung folgenden Monats. Dh. man wartet im besten Fall drei Wochen, im schlechtesten Fall sieben Wochen auf sein Geld. Und das ist auch nicht verhandelbar.
    Und wenn vom dem Benutzer des Gerätes keine Zahlungsfreigabe kommt, dann wird auch nicht bezahlt. Wenn keine Freigabe kommt, weil etwas nicht in Ordnung ist, ist das die eine Sache. Wenn aber die Freigabe nicht kommt, weil die Sekretärin schläft, die betriebsinterne Post schlampt oder der entsprechende Mitarbeiter im Urlaub ist....? Von der Rechnungsabteilung wird niemand nachfragen beim Benutzer, warum keine Freigabe da ist, und wenn die Zahlung schon dreimal fällig ist...


    Ich hab dem guten Herrn Zimmermann schliesslich auch vertraut und 1000 EUR für Material im Vorfeld gezahlt...

    Naja, mal gucken, was für ein Gefühl ich dazu in einigen Wochen habe.

    Gruß & Danke für die Meinungen,
    Martin
     
  19. #39 MartyMcFly99, 18.03.2013
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    Als Handwerker würde ich nach einer Woche anrufen und nachfragen, ob man denn mit der Leistung auch zufrieden wäre. Und wenn man doch zufrieden wäre könnte man das dadurch kundtun, indem man zügig die Rechnung zahlt. Und andeuten, dass bei Kunden, die zeitnah zahlen, beim nächsten Mal die Finanzierungskosten in der Kalkulation geringer ausfallen...

    Ich denke, hier hat einfach der Ton die Musik gemacht.

    So wie die Verkäuferin an der Fleischtheke im Supermarkt am Samstag. Nach 15 Minuten Wartezeit erklärte sie einer anderen Kundin, die nach mir gekommen war, dass sie mich nicht bedienen würde, weil ich mich "an der falschen Seite" angestellt hatte... Ich habe ihr dann freundlich gesagt, dass es woanders auch Fleisch gäbe und bin gegangen.

    Marty
     
  20. #40 Jessi75, 19.03.2013
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    Meiner Meinung sollte man Rechnungen sehr zeitnah (für mich ist das spätestens am zweiten Tag) bezahlen wenn man mit der Leistung zufrieden war und alles wie vereinbart ausgeführt wurde.

    Ich habe eine Leistung erhalten, warum sollte der Handwerker dann auf den dafür vereinbarten und gerechtfertigten Lohn warten? Wenn er mir sagt, er kommt Freitag um etwas auszuführen und ich muss am nächsten Donnerstag noch mal nachhören wo er bleibt, würde man sich als Kunde doch auch sehr ärgern. Warum ist es etwas anderes, wenn der Handwerker so lange auf sein Geld warten muss? Gerade bei kleinen Betrieben kann das Warten schnell zu großen Problemen führen. Nicht zum ersten mal würde ein gut laufender Betrieb unverschuldet in die Insolvenz gehen, nur weil Kunden meinen, nicht zu zahlen. Ich finde soetwas unmöglich. Es gibt genügend Handwerker, die nichts taugen, da sollte man froh sein, wenn man einen hatte der gut war und ihn auch entsprechend schnell bezahlen.

    Naja, das Beispiel mit VW hinkt gewaltig. Dort geht es um wohl um Millionenverträge und die Firmen die mit so einem Konzern zusammen arbeiten wissen meist, was auf sie zukommt und planen damit. Einen kleinen Handwerksbetrieb damit zu vergleichen ist wohl nicht so ganz das gleiche.

    Die Mentalität, erst mal nicht zu zahlen, scheint aber in allen Bereichen weit verbreitet zu sein. Ich arbeite in einem Autohaus und früher haben die Kunden die Rechnungen für ausgelieferte Autos oder auch Werkstattrechnungen auch nur mitgenommen und dann überwiesen. Mittlerweile geht kein Auto mehr raus, ohne dass das Geld da ist, es war häufig so, dass die Kunden erst nach der 3. Mahnung gezahlt haben. Niemand würde privat etwas verkaufen und dem fremden Käufer sagen, überweis mal wenn du Zeit hast.

    Wenn ich zum Aldi gehe und meinen Wagen fülle, muss ich auch erst an der Kasse vorbei und bezahlen bevor ich den Krempel nach Hause schleppen kann. Da ist das selbstverständlich, bei Beträgen, die deutlich höher sind, hört das Verständnis der Kunden aber plötzlich auf....
     
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