Zahlungaufforderung

Diskutiere Zahlungaufforderung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Also, DEN Jede ausführende Firma, die nicht ganz auf den Kopf gefallen ist, wird erstmal einen für sich 'kopflastigen' Zahlungsplan vorstellen...

  1. #21 ecobauer, 13.12.2010
    ecobauer

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    Dass das legitim ist, mag ja noch sein. Ist aber überhaupt nicht schlimm, unterschreibe ich so nicht. Im Insolvenzfall - was ja gerade im Bereich der BT/GU/GÜ hin und wieder mal vorkommt - ist das Geld weg!

    Wenn nach Fertigstellung des Daches schon 80% des Gesamtpreises fällig sind, dann tue ich mir schwer, die Begründung beim Baufortschritt zu finden!
     
  2. oberh

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    Hi!

    "Zitat von RMartin

    Jede ausführende Firma, die nicht ganz auf den Kopf gefallen ist, wird erstmal einen für sich 'kopflastigen' Zahlungsplan vorstellen (bei Pauschalvertrag). Ist legitim und überhaupt nicht schlimm."

    Ob das so "legitim" ist, mag ich bezweifeln.

    Fakt ist, der Auftragnehmer hat eine gesetzliche Vorleistungspflicht.
    Ist der Zahlungsplan "kopflastig", so wandelt sich diese ... mir fehlen da gerade die Fachbegriffe ... naja, zumindes in das finanzielle Risiko des Bestellers.

    Der Gesetzgeber hat nicht zu Unrecht die MaBV aufgestellt, der zwar bei GU´s nicht greift - trotzdem bei Urteilen bis zum BGH als Maßstab angesetzt wird.

    80 % bei Fertigstellung des Dachstuhles wird dort als sittenwidrig angesehen.
     
  3. #23 Thomas B, 16.12.2010
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    Mal ehrlich: Unabhängig davon was gerichte entscheiden oder auch nicht....wer so etwas unterschreibt (und das gilt analog für solche mit nur 70% oder 60%) ist m.E. selber schuld. So dämlich darf (sollte) man nicht sein, wenn man Geschäfte in dieser Größenordnung abschließt....
     
  4. #24 RMartin, 16.12.2010
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    Zieh mal meine Aussage, dass es legitim ist für einen AN einen kopflastigen Zahlungsplan zu erstellen, nicht ins lächerliche.
    Es gibt nicht nur schwarz und weiß; das ganze muss natürlich bei einer seriösen Firma im Rahmen bleiben.

    Also wenn ich als Ausführender erstmal einen Zahlungsplan zur Diskussion mit meinem Auftraggeber erstelle, dann wäre ich ja blöd wenn ich mir das Leben selber schwer mache. Also werde ich angemessen 'kopflastig' das Dokument zur Diskussion vorlegen.

    Und wie Thomas schon schreibt bzgl. Deiner kommunizierten 80% ist sowas natürlich Unsinn und eigtl. der Unterschreibende selber schuld. Aber eine seriöse Firma sollte solche übertriebenen Vorschläge natürlich gar nicht unterbreiten. Eine gewisse Plausibilität sollte schon noch reininterpretierbar sein...
     
  5. #25 hausbaunewbie, 22.12.2010
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    Der Kommentar zeigt schon die Richtung wo das Geschäft (manchmal) hingeht. Kommen Sie zu mir, Herr Thomas B, und bestellen eine IT-Leistung (ich bin Software-Architekt). Ich kann Ihnen umsonst anbieten was von anderen xxx.xxx € geschätzt wird oder Ihnen xxx.xxx€ aufquatschen wo nur 2 Stunden Arbeit steckt. Sie sind dann ein Laie.
    Und, übrigens, „so dämlich“ (=ich vertraue einem GU) bin ich nur bis ich verstanden habe dass der GU mich für dämlich hält.
     
  6. leany

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    Darf ich meinen Senf dazu geben. Ich habe bereits eine Insolvenz durchgemacht und einen zweiten "GÜ" vertreiben müssen. Also auch "dämlich" genug gewesen und mit großer Wahrscheinlichkeit immer noch so.

    Gott sei Dank, dauerte es bei uns sehr lange mit dem Grundstückskauf und wird haben bis zur Insolvenz nur ca. 10% bezahlt, immerhin nach meiner Schätzung entsprechend Honorarordnung für Archi etwa 5-7% zu viel.

    Ich würde an deiner Stelle schnellstens andere Bauherren des GÜ's suchen/kontaktieren, um zu erfahren wie weit die sind und welche Probleme mit dem GÜ die gerade haben und euch jetzt schon zusammenschließen.

    Wie andere sagen, anscheinend kann er die Gewerke nicht mehr zahlen. Genau so war es bei mir: die letzten Wochen, als es los gehen sollte, hat mir der Planer immer wieder gesagt er kann für ein Paar Gewerke keine Handwerker finden und er möchte nicht ohne die komplette Ausführungsliste zu haben anfangen. Noch zwei Wochen später war der GÜ insolvent.

    Auf keinen Fall vorher zahlen!!!!!!! Das muss er nämlich auch nicht, falls er finanziell gesund ist. Zahlst du, dann ist das Geld weg!!!!!! und du hast keine Fenster!!!!!!!!

    Meine laien Schätzung, du brauchst noch ca. 10%-12% für Fenster, ca. 15-20% für Heizung, ca 3-4% für Sanitär ca. 2% für Innentüren, und der Rest in etwa 1-3%-gen Schritten und falls nicht reich dann den Rest in Eigenleistung, wie bei uns halt. Tut mir Leid man, aber wenn es sich bewahrheitet, dann stehen euch sehr sehr stressige Zeiten bevor!

    Ich rate dir, versuche jetzt von dem GÜ alle Planungsunterlagen zu kriegen - die wirst du noch brauchen!!! Wenn es nett nicht geht, dann halt mit Schreien! :-). Hole alles was du jetzt noch kannst raus und zahle keinen Cent mehr!

    Zur Sicherheit, frage doch die Handwerker die bereits was gemacht haben, die Liste musst du ja haben, ob die ihr Geld bekommen haben. Wenn nicht dann weißt du 100%, was los ist.

    Grüße
    Ruße
     
  7. leany

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    Noch was: verlange von ihm auch das ganze was die Energieberechnungen angeht, den Energieausweis und KFW-Nachweise usw. falls erforderlich. Kostet sonst nachher wieder etwa 350 Euronen. Ist auch Geld halt! :-)
     
  8. #28 Thomas B, 23.12.2010
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    Genau so ist es. Und wenn ich ein Geschäft mache, das mich über Jahre o. Jahrzehnte mit Schulden versorgt, würde ich mir eben nicht irgendwas aufquatschen lassen lassen. Gerade wenn ich Laie bin, also nicht über ausreichend Fachkenntnis verfüge um beurteilen zu können, ob das paßt oder ich hier über den Tisch gezogen werde, muß ich eben fachliche Unterstützung hinzuziehen; Jemanden, der mir sagen kann ob dies i.O. ist oder nicht.

    Ich wollte hier Niemanden an den Karren fahren oder den TE beleidigen; aber man muß doch schon deutlich auf die Notwendigkeit fachlicher Unterstützung hinweisen dürfen, wenn der Laie die Tragweite seines Handelns ganz offensichtlich überreissen kann. Insofern stehe ich zu meiner Aussage. Es ist eben -gerade wenn man Laie ist!- nicht klug sich von einem sauber duftenden Verkäufer irgendwas aufquatschen zu lassen.

    Grüße

    Thomas
     
  9. #29 Thomas B, 23.12.2010
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    @Hausbaunewbie:
    Um das Ganze, was ich schon geschrieben hatte, mit etwas mehr Substanz zu füllen:

    Ich habe mal den Anteil des Rohbaus aus den letzten 4 Bauvorhaben herausgerechnet. Rohbau heißt hier Maurer, Zimmerer, Dachdecker, Flaschner/ Klempner.

    Beim "Niedrigsten" machte dieser Rohbau 46% der Gesamtbausumme aus, beim "Höchsten" waren es 53%, im Mittel also ca. 50%. Wenn man dir 65% abgeknöpft hat, hast Du also ca. 15% mehr gezahlt, als Du Leistung erhalten hast. So einen Vertrag abzuschliessen ist mal mindestens nicht sehr geschickt. Und bei Verträgen dieser Qualität, was Verschuldung und Langzeitwirkung für einen selbst anbelangt, ist man wirklich gut beraten sich vorher besser zu informieren. Schließlich wird beim Autokauf auch diverse Händler abgeklappert, bei der neuen HiFi-Anlage werden Test-Hefte gewälzt usw. Und selbst wenn man da einen Fehleinkauf machen sollte, wären höchstens ein paar Kröten weg (zuviel gezahlt). Das kann man verwinden. Beim Hauskauf aber bewegen wir uns in anderen Dimensionen. Und da nur auf den GU zu hören, ihm alles zu glauben ist -mit Verlaub- sehr fahrlässig. Also bitte nicht böse sein, wenn dies hier von mir so deutlich gesagt wird, aber man kann das nicht relativieren oder schön reden.

    Trotz allem alles Gute

    Thomas
     
  10. #30 hausbaunewbie, 23.12.2010
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    Dann ist es doch nicht so trivial den Zahlungsplan durchzublicken? Wenn schon ein Architekt erst rechnen muss.

    Ich habe ca. 2 Monate gesucht, Angebote geholt (5 insgesamt) und verhandelt. Ich war bei einem Anwalt für Baurecht, einem bekannten Architekten, befreundeten Bauherren und ständig im Internet alles abgeglichen. Aber der Plan ist nur ein Punkt von 100 im Bauvertrag und Baubeschreibung, und mir war es nicht klar was die Konsequenzen eines Fehlers hier sein kann. Das habe ich danach kapiert, aber das war zu spät. Ich hoffe dass ein paar zukünftige Bauherren werden durch mein Blog vorsichtiger sein.

    Ich würde hier ein "Systemproblem" sehen, wo Bauherren immer "dämlich" vor einem BT/GU/GÜ stehen.

    Danke! Es wird schon :bau_1:
     
  11. #31 Thomas B, 23.12.2010
    Thomas B

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    Iwo...ich wollte nur nicht mit irgendwelchen Zahlen um die Ecke kommen, sondern eben mit solchen, die belegbar sind. Im Kopf hat man da immer die ca. 45 - 50 % (abhängig von der Gebäudeaustattung --> je mehr Technik, teure Bäde usw., desto geringer natürlich der Rohbauanteil), aber es geht natürlich auch genauer...wie man sieht.

    Wenn ein befreundeter Archietkt darübergeguckt hat, wart Ihr (leider) wirklich nicht gut beraten. So etwas sollte schon auffallen! Zumal dann ja nach erfolgter Fenstermontage insgesamt 75% fällig gewesen wären! Bedenkt man, daß da noch keinerlei (teure!) haustechnik verbaut wurde, daß noch kein Putz an der Wand ist, kein Estrich, keine Bodenbeläge usw., hätte dies ein auch nur ansatzweise informierter Architekt sehen müssen.

    Aber das hilft ja nun auch nichts mehr.

    Vielleicht hast Du ja Lust uns weiter zu informieren ob und wie es weitergeht?!

    Alles Gute

    Thomas
     
  12. leany

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    Ich rate Dir hole alle Unterlagen von dem GÜ und danach setze ihm Fristen.

    Wenn er längere Zeit Insolvenz nicht anmeldet, wird es für euch schwierig sein erstmal weiter zu kommen. Aber zahlt nichts mehr, auf gar keinen Fall!!! Einfach so, weiter auf eigene Faust zu bauen geht auch nicht. Denn dann kann er von Euch Schadensersatz für entgangenen Gewinn fordern. Sogar wenn die Insolvenz beantragt wird, dauert noch mehrere Monate bis sich der Insolvenzverwalter überhaupt irgendwie meldet. Auch in dieser Zeit dürft ihr theoretisch nicht einfach weiter bauen. Erst wenn der INV euch Kündigung ausspricht, seid ihr auf der sicheren Seite. Falls ihr mit eurem RA die Kündigung noch vor dem INV durchkriegt, dann geht es für euch wahrscheinlich am schnellste weiter. Darum Fristen setzen und schon jetzt so langsam Vertrauensverlust andeuten.

    Trotz Allem: feiert schöne Weihnachten und dann

    Alles Gute für das Nächste Jahr.
     
  13. #33 ecobauer, 23.12.2010
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    Sind die gerechneten Werte mit oder ohne Architekten/Statiker/Bauleiterkosten???
     
  14. #34 hausbaunewbie, 23.12.2010
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    Ja, das wäre das schlimmste...
    Aber wie kann ich verstehen dass es soweit ist? GÜ zeigt, dass er sich bemüht alles gutzumachen. Und behauptet - von Zahlungsunfähigkeit kann keine Rede sein. Ich warte ab, ob er die Fenster bestellt (da muss er im Voraus zahlen. Er behauptet er hätte das bestellt, aber vom Fensterbauer ist noch keine Bestätigung da).
    Die Phase haben wir schon längst erreicht.
     
  15. #35 michelvombau, 23.12.2010
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    Aua Aua .......
    Ich sag mal so ...........
    ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen, dass hört sich alles nicht gut an. Vorkasseverlangen seitens der NU sind häufig ein sicheres Zeichen für Zahlungsunfähigkeit, als ist jetzt Vorsicht die Mutter der Porzelankiste, aber
    Vertrag ist Vertrag und der für dich ungünstige Zahlungsplan ist ja nunmal Vertragsbestandsteil für beide Seiten. Wie ist es denn Vertraglich mit dem Endtermin? und dem 1. Terminplan? An der Stelle sehe ich eine Möglichkeit, vom derzeitigen Zahlungsplan abweichen zu können.
    Du solltest Dir also einen Fachanwalt für Baurecht suchen, der sich insbesondere mit Bauvertragsrecht auskennt. Wenn die Termine Vertragsbestandteile sind kannst Du Schadensersatzforderungen in der Höhe der Dir entstandenen Kosten geltend machen. Etwas Tricki bei der Sache ist das Dir die Kosten erst noch entstehen werden, also muss dein Anwalt fiktive Kosten einfordern b.z.w zurückhalten deren Forderung realistisch ist. Ansonsten schmettert das Ding jeder Anwaltsgehilfe zurück.
    Wie sieht es denn mit den Allgemein üblichen 10% Sicherheitseinbehalt aus?

    Ich hoffe für dich dass euer GU den Bau noch fertigbekommt......:bau_1:

    In diesem Sinne frohes Fest :bierchen:
     
  16. leany

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    Ruf doch mal an die Handwerker die bereits andere Gewerke gemacht haben und frage vorsichtig nach, ob die ihr Geld gekriegt haben.

    Kennst du noch andere Bauherren des GÜ's? Suche vielleicht im Internet nach Baueherrenseiten die mit eurem GÜ bauen und frage die was los ist?

    Es kann doch nicht einfach so sein, dass er keinen Fensterbauer her kriegt.

    Schließlich gibt es die Möglichkeit über deine Bank seine Kreditwürdigkeit abzufragen. Genau - rufe bei deiner Bank an und bitte die, dass die sich seinen Stand einholen. Ich glaube, dass die Bank genau das darf! Und dann weißt du es.

    Falls da wirklich finanzielle Schwierigkeiten gibt, wäre es für euch ja nämlich auch ungünstig, wenn er doch irgendwie die Fenster herbeischafft. Denn, wie andere es bereits gesagt haben, ist euer Zahlungsplan schon kopflastig. Ich schaue in unserem nach und schreib dir gleich, wie es bei uns war.

    ...
     
  17. leany

    leany

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    Also nach Fertigstellen der Hülle (Rohbau, Dach, Fenster, Klinker) hätte ich bereits 72% bezahlt. Das war, denke ich, auch übertrieben, aber nicht unüblich. Bei meinen Verwandten baute eine sehr bekannte und gute Baufirma und deren Zahlungsplan war genau wie unser, bis auf ein Paar Prozentpunkte Unterschied.
     
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