Zahlungsplan für Bauvertrag mit Architekt als GÜ für LPH 5-9

Diskutiere Zahlungsplan für Bauvertrag mit Architekt als GÜ für LPH 5-9 im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Interessant wird das Thema Bürgschaften bei den Vorauszahlungen (auf die der GÜ-Archi wohl bestehen wird - Materialvorauszahlungen...):...

  1. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Interessant wird das Thema Bürgschaften bei den Vorauszahlungen (auf die der GÜ-Archi wohl bestehen wird - Materialvorauszahlungen...): Vertragserfüllungsbürgschaft usw.
    Oder soll es nur eine Gewährleistungsbürgschaft geben?
     
  2. #42 Ralf Dühlmeyer, 24.03.2016
    Ralf Dühlmeyer

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    Latürnich gehört zur vollständigen Erfüllung der LP 2 - 4 auch eine gestaffelt immer präziser werdende Kostenermittlung!

    Hat der Halb-GÜ in Rollkragenschwarz die etwa bisher nicht oder nur auf der Basis seiner angeblichen Supa-Billich Preise erstellt?
    Dann wäre das Honorar nicht in voller Höhe fällig, wenn er das nicht im Vertrag verankert (und die %-Sätze der LPs entsprechend gemindert) hätte!

    Irgendwie wird das immer kuriöser - und das mein ich nicht humoristisch.
     
  3. #43 clownfish, 24.03.2016
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    Nein bisher gar nicht.
    Danke, das wird dann zunächst der nächste Schritt sein diese zu verlangen.
     
  4. #44 Thomas B, 24.03.2016
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    Klingt nach Frühjahr-Super-Sparwochen....unterschreiben sie jetzt gleich sofort, so lange dieses Angebot noch gilt....
     
  5. #45 Ralf Wortmann, 24.03.2016
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    Eine solche Bürgschaft hatte ich am gestern an das Ende der Ratenzahlungsplans mit eingefügt. Wie gesagt, es gibt noch eine ganze Reihe von für euch positive Regelungen, die in einem Bauvertrag enthalten sein sollten. Feste und unmissverständliche Vereinbarung von Fertigstellungsfristen und ein Vertragsstrafe bei schuldhafter Überschreitung dieser Fristen sind nur zwei weitere Beispiele. Wenn euch sowas wichtig ist, solltet ihr, wie bereits geraten, eine Bauvertragsberatung in Anspruch nehmen und das auch entsprechend kommunizieren. Wenn du schon vorher einzelne Punkte, wie z.B. eine Gewährleistungsbürgschaft hierzu verhandelst, erweckst du damit bei deinem Vertragpartner den eindruck, dass es damit in puncto Vertragsänderungswünsche sein Bewenden hat. U.U. verengst du damit auch den Gestaltungsspielraum des Kollegen, der dann die Beratung machen soll.
     
  6. #46 clownfish, 24.03.2016
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    Ja Thomas, da möchte ich Dir nicht widersprechen.

    Ganz ehrlich, wenn ich den Architekten nicht persönlich kennengelernt hätte und einen persönlichen Eindruck hätte, mehrere zufriedene Bauherren geprochen hätte und mehrere sehr schöne Referenzen besichtigt hätte würde ich die ganze Sache völlig anders bewerten.

    Dieses Vorgehen ist kein übliches und ich bin ein Mensch der bei allen guten Eindrücken etc. immer versucht nüchtern die Sachebene zu bewerten. Daher die ganz normale Bauftragung von LPH 3-4 nach LPH 1 und 2.
    Meine Sorge kann sich im Nachhinein als völlig unbegründet darstellen aber bei den Summen um die es hier geht kann ich mich nicht auf Versprechungen und gute Eindrücke und meine Emotionsebene verlassen.
     
  7. #47 clownfish, 24.03.2016
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    Danke Dir Ralf für die Infos!
     
  8. #48 Thomas B, 24.03.2016
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    Die Qualifikation und das Talent des Kollegen will ja hier Niemand anzweifeln. Können wir ja hier gar nicht...

    Ich mag die Vorteile einer GU(eigentlich GÜ) Beauftragung hier nicht erkennen. Individuelle Planung, LP 1-4 abgeschlossen. Und mit GÜ soll es -beim gleichen Partner, dem Architekten- günstiger werden....wieso nur.

    Er leistet 50% Vorkasse. Das Portemonnaie des Kollegen scheint ja stramm gefüllt zu sein. Schön für ihn! So etwas -auch das Risiko- muss sich natürlich lohnen. Insofern schätze ich mal, dass ein gewinn (inkl. des Risikoaufschlags usw.) deutlich über dem liegen dürfte, was die HOAI für ihn zu bieten hat.
     
  9. #49 clownfish, 24.03.2016
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    Das denke ich allerdings auch (wobei er ja eigentlich das Geld der Bauherren aus dem Zahlungsplan aus Post 1 weiterleitet, also nicht sein eigenes. Dies war ja die Begründung für den Zahlungplan aus Post 1).
     
  10. #50 Ralf Wortmann, 24.03.2016
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    Nein, das kann nicht sein. 50 % hat er erst nach Beginn der Zimmererarbeiten zusammen. Zumindest beim Rohbau müsste er aus eigener Tasche vorfinanzieren. Ich glaube ihm das Märchen mit der Vorkasse gegenüber seinen Subunternehmern nicht. Wenn er das trotzdem tun sollte, wäre er entweder steinreich, oder du hättest eine andere Sorge, nämlich die, dass er vor der Fertigstellung des BV in Insolvenz anmelden muss, weil einer seiner Subs mit der Vorkasse anderswo Löcher stopft. Du solltest dich von solche Vorkassephantasien jedenfalls nicht leiten lassen (tust du ja auch nicht).
     
  11. #51 clownfish, 24.03.2016
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    Danke Ralf, das mit den Subunternehmern habe ich so noch gar nicht bedacht, natürlich entsteht das Problem für ihn eine Ebene darunter ebenso.

    Nach dem Zahlungsplan aus Post 1 hätte er doch ca. 28 % der Bausumme bereits als Zahlung erhalten, als Gegenwert dafür habe ich ein Loch im Boden und eine Planung mit der ein anderer Architekt möglicherweise nicht weiterarbeiten wird, weil er es nicht will oder nicht kann.

    Warum müsste der Architekt dann den Rohbau aus eigener Tasche vorfinanzieren?
     
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