Zahlungsplan/Verzug bei GU-Vertrag

Diskutiere Zahlungsplan/Verzug bei GU-Vertrag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Der Architekt war bei der Ausschreibung und den Vergabeverhandlungen sehr wohl dabei. Aufgrund seiner Empfehlung wurde der GU ausgewählt, da...

  1. #21 Privatmann, 28.03.2009
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    Der Architekt war bei der Ausschreibung und den Vergabeverhandlungen sehr wohl dabei. Aufgrund seiner Empfehlung wurde der GU ausgewählt, da dieser bei einem identischen Bauvorhaben mit dem Architekten bereits zusammengearbeitet hatte.

    Jedoch wollte der Architekt mit Verweis auf das Rechtsberatungsgesetzes nur beschränkt bei der Vertragsgestaltung mitwirken und hat seinerzeit eher Druck gemacht doch schnell zu unterschreiben und nicht zu lange zu prüfen. Inhaltlich ist der GU-Vertrag auch weitgehend ok. Nur beim Zahlungsplan haben wir (wie sich nunmehr herausstellt) eben einen Fehler gemacht.

    Aufgrund der aktuellen Situation ist das Verhältnis Architekt und GU sehr angespannt. Aber der Ratschlag des Architekten nicht mehr zu zahlen, erscheint mir mittlerweile als falsch, da bei Nichtzahlung der GU von seinem Leistungsverweigerungsrecht gebrauch macht. Der Dumme in diesem Spiel ist immer der Bauherr.

    Für konkrete Ratschläge wäre ich eher dankbar.
     
  2. #22 Baufuchs, 28.03.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Konkreter

    Ratschlag:

    Es scheint mir nicht so, als sei der bisher befragte Anwalt im Bauvertragsrecht sehr beschlagen.

    Was draus machen.
     
  3. #23 Privatmann, 28.03.2009
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    ...nagut dann gehe ich am Montag zum nächten Anwalt und hole mir eine zweite Meinung ein.

    @ Baufuchs:
    wo siehst Du hier Möglichkeiten, die Zahlung zu verweigern und gleichzeitig keine Leistungsverweigerung zu riskieren?
     
  4. SvenW

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    In dem Zahlungsplan sind doch auch die die Prozente der Fertigstellung angegeben. Und ab Punkt 8 sind da nur noch Innenarbeiten. Somit muß man doch davon ausgehen das ab 8 die Außenarbeiten beendet sind. Da die Außenarbeiten noch nicht beendet sind.....
    Ansonsten hätte man sich die Prozente sparen können und die Außenarbeiten müßten "theoretisch" nie gemacht werden, da sie im Vertrag nicht explizit genannt werden.
     
  5. sepp

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    man kann von garnix ausgehen! und wird auch so nicht sein!
    enscheidend ist wie der vertrag gestaltet ist und da gebe ich baufux recht mit der wahl des anwalts.
    und nicht irgendweiner, sondern der mit bau- und vertragsrecht zu tun hat.
     
  6. #26 Privatmann, 29.03.2009
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    @ SvenW

    Das ist doch gerade der Streitpunkt.

    Laut Terminplan sollte bspw. die Fassade fertiggestellt sein, ist Sie aber nicht. Die Prozente beziehen sich gem. GU nur auf den Anteil der geleisteten Zahlung jedoch nicht auf den Bautenstand, so dass dieser seine Zahlung verlangt.

    Für ihn ist das einzig entscheidene Kriterium, dass der Estrich fertig ist und dies löst nach seiner Fassung die Zahlung aus. Das selbe wird passieren, wenn der Trockenbau fertiggestellt ist. Dann will er die nächsten 7,5%, wenngleich der Trockenbau für sich nur einen Wert von etwa 4% hat.
     
  7. #27 Privatmann, 12.04.2009
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    Es hat inzwischen ein Termin zwischen GU, Bauherren und Architekt zur Klärung des Problems stattgefunden.

    Ergebnis: Aufgrund des Verzuges bei einzelnen Teilleistungen und des Missverhältnisses zwischen Bautenstand und Zahlungen wurden die Raten 10 + 11 jeweils gesplittet (50%) und an die Aufholung von konkreten Teilleistungen gekoppelt. Dies wurde in einem von allen unterschriebenen Protokoll festgehalten.

    Dank an den GU für sein Entgegenkommen. So sind alle Beteiligten um die Einschaltung von Rechtsanwälten nochmal herumgekommen.
     
  8. #28 Shai Hulud, 12.04.2009
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    Hallo Privatmann,

    schön, daß Ihr euch geeinigt habt. Und bei eurem nächsten Hausbau wird alles besser. :biggthumpup:

    Vielen Dank für die Rückmeldung!
     
Thema: Zahlungsplan/Verzug bei GU-Vertrag
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