Zeitraum für Fertigstellung Außenanlage nach Hausbau

Diskutiere Zeitraum für Fertigstellung Außenanlage nach Hausbau im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; Gibt es ein Gesetz/Regelung, was mich einschränkt, wie lange ich nach dem Hausbau für meinen Außenanlage brauchen darf? Hintergrund: Wir haben...

  1. #1 msfox30, 01.09.2020
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    Gibt es ein Gesetz/Regelung, was mich einschränkt, wie lange ich nach dem Hausbau für meinen Außenanlage brauchen darf?
    Hintergrund:
    Wir haben 2014 unser Grundstück gekauft und mussten diese erst beräumen / beräumen lassen. 2016 - 2017 haben wir dann gebaut und seit dem sind wir mit den Außenanlagen beschäftigt. Ein Nachbar kam nun letztens und meinte, dass laut seinem Anwalt man nur 2 Jahre Zeit hätte. Heute der gleiche Nachbar meinte, dass sie in der Zeitung einen Bericht gelesen hätten, dass man nach Fertigstellung des Hauses 5 Jahre Zeit hätte für die Außenanlagen, damit im "Viertel" irgendwann wieder Ruhe einkehrt.
    Ergänzend muss ich sagen, wir gehen nicht jeden Samstag mit dem Abbruchhammer und Rüttelplatte durch den Garten :). Klar ist der Zaun incl. Vorgarten nicht mal an einem Samstag erledigt. Dauerte 6 Wochen/Samstag im Frühjahr. Dafür war jetzt den ganzen Sommer Ruhe, da ich im Schuppen werkeln musst + Urlaub + Hitze.
    Auch leben wir in einem Mischgebiet (und nicht im Sanatorium), wo aktuell noch andere Nachbarn bauen - mal mehr, mal weniger.
    --
    Klar versuche ich Rücksicht zunehmen. Aber die Arbeiten müssen nunmal gemacht werden. Und irgendein Hobby braucht man ja auch :).
    Nur was hätten denn die Nachbarn für eine Grundlage für ihre Behauptung mit den 5 Jahren...?
     
  2. BaUT

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    Dann soll der Schwätzer zuerst mal den Zeitungsbeitrag seinem Anwalt geben, denn der hat mit 2 Jahren ja offenbar Mist erzählt und dann soll er ihnen auch gleich mal eine Kopie von dem Zeitungsbeitrag in den Briefkasten werfen, damit sie die vermeintlichen Rechtsgrundlagen solcher meist schlecht recherchierten und sehr polemischen Zeitungsbeiträge prüfen können. Da steht doch meist nur "sollte" und "im Sinne gegenseitiger Rücksichtnahme" in solchem Zeitungsgewäsch und es wird nie eine echte Vorschrift benannt.

    Schöne Grüße an den Nachbarn.
    Wenn der Garten 2021 fertig ist wird er dann jeden zweiten Samstag den Rasentrecker hören und im Herbst an jedem Samstag den Laubbläser.
    Fragen Sie ihn, ob er dagegen auch schon ein Gesetz gefunden hat oder im Gemeinderat die Änderung der Ortssatzung beantragt hat..
     
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  3. deimos

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    Hi,

    wann ist man je damit fertig? Oder andersrum ausgedrückt: Bist du in einem Zustand, welchen man ohne Ansprüche an Schöhnheit, etc. im Sinne des Bauantrags als fertig definieren könnte? Dann sag deinem Nachbarn, ist fertig. Und danach hast du dann einfach jede Woche eine geniale Idee, wie du es verändern und aufhübschen kannst, der Nachbar wird ja schließlich auch hin und wieder was im Garten ändern, oder?

    Viele Grüße
    Alex
     
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  4. #4 msfox30, 01.09.2020
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    Danke. Also scheint es nix konkretes zu geben?
    Ich vermute ja, dass es hier Einzelfallentscheidung gibt. Der Nachbar meinte: "ja laut Zeitung wurde die Auflage durch das Amt auferlegt". Klar, wenn jemand seit Jahren jeden Tag den ganzen Tag um sein Haus nur Baulärm macht, kann man dieser sicher vom Amt her mit Auflagen versehen. Wenn es überhaupt eine rechtliche Grundlage dafür gibt.
    Wir halten uns an die Lärmschutzverordnung (Bundesimmissionsschutzgesetz) und darüber hinaus. Ich dürft sogar Samstag von7:00 - 20:00 durchweg arbeiten. Trotzdem aktzeptieren wir die Mittagsruhe am Samstag.
    Etwas hab ich mir aber bisher nicht nehmen lassen :) : Ich wollte meine Motorsense durch einen Trimmer ersetzen. Aber der Trimmer ist mir viel leise :). Nee..., ist ja wieder mit Geld verbunden, was ich nur wegen der Lärmminderung nicht ausgeben wollte.
    Doch die Nachbar scheinen fertig zu sein. Es sind Renter die haben den ganzen Tag Zeit, um ihre wenigen Arbeiten zu erledigen. Die erwachsenen Kinder, welcher mit Haus wohnen, haben sich quasi ins gemachte Nest gesetzt.
    Was heißt fertig gemäß Bauantrag? Klar sind wir fertig DAMIT. Aber die Außenanlagen sind ja nicht im Bauantrag enthalten. Auf dem Grundstück standen beim Kauf noch alte Garagen. Zwei davon blieben erhalten. Eine ist bereits als Werkstatt soweit fertig. Die andere muss noch "saniert" werden. Macht auch wieder Arbeit, wofür es aber keinen Bauantrag braucht. Für den zweiten Carport brauchte es auch keinen Bauantrag. Nur die Fundamente etc. muss man auch machen - die waren aber an zwei Tagen durch.
    Und ja, fertig ist man NIE, wenn man ein Grundstück hat, außer man lässt es herunter kommen.
     
  5. #5 simon84, 01.09.2020
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    Würde mir da echt keine Gedanken machen. Du kannst doch so viel umbauen wie du willst.

    Ähnliches Thema hatte ich bei meiner Wohnungssanierung. Ich glaub das einzige was mir glaub ich mal unter die Nase gehalten wurde war (sinngemaess), dass Arbeiten mit zeitgemäßem Werkzeug zu erledigen sind. Ob das ein Gerichtsurteil oder Ähnliches war, weiss ich leider nicht mehr.

    Ich weiss aber, dass ich mir vermutlich zehntausende von Euros gespart habe, in dem ich die Gewerke auf der Zeitachse weit auseinander gezogen habe und mir für alles VIEL Zeit gelassen habe, immer wieder kontrolliert, Buchungslücken/Ausfälle von Baustellen auf der AN Seite ausgenutzt etc.
     
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