Zentrale KWL mit WRG nach EnEv2009 / 2014 erforderlich?

Diskutiere Zentrale KWL mit WRG nach EnEv2009 / 2014 erforderlich? im Lüftung Forum im Bereich Haustechnik; Es wird in dem Angebot behauptet, dass es nach der EnEv 2014 eine erforderliche Maßnahme ist, welche umgesetzt werden MUSS. Na, das ist doch...

  1. #21 GWeberJ, 25.11.2015
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    Na, das ist doch keine schlechte Ausgangslage.

    Die gängige Rechtssprechung scheint davon auszugehen, dass Veränderungen in den allgemein anerkannten Regeln der Technik während der Bauzeit zulasten des Auftragnehmers gehen. Zum Zeitpunkt der Abnahme ist ein Werk geschuldet, das die aaRdT erfüllt. Siehe z. B. hier: http://castringius.de.dedi915.your-server.de/cms/upload/Mandanteninfo/Baurechtinfo-25.02.14.pdf

    Ob dies allein dadurch aufgehoben werden kann, dass irgendwo im Vertrag "EnEV 2009" steht, sollte ein Fachanwalt beurteilen. Bei geforderten 8000 Euro (oder halt 60% davon), lohnt sich ein Beratungstermin sicherlich.
     
  2. #22 Udo1983, 25.11.2015
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    Ich bin für eure Ratschläge und Tipps sehr dankbar aber teilweise geht die Diskussion in eine etwas verkehrte Richtung.

    Aus Berufllichen Gründen fehlt mir die Zeit um mich mit allem ausreichend zu beschäftigen, wie es eigentlich nötig wäre. Die Hälfte meiner Zeit bin ich auf Dienstreisen im Ausland unterwegs.
    Zum Anderen baut man nicht ein dutzend mal im Leben ein Haus als Endverbraucher. Es ist alles Neuland und als Bauherr kann man nicht die ganze Materie überblicken. Ich bin Prozess-Ing. nicht Bau-Ing., dieses sind völlig unterschiedliche Bereiche! Wenn ich alles bis ins kleinste Detail prüfen würde, dann wäre ich bei den schwammig formulierten Gesetzestexten und Verordnungen wohl heute noch dabei. Im Grunde wird nur hin und her verwiesen und man ist hinterher verwirrter den je bei komplexen Themen. Davon gibt es nunal eine Menge und dieses ist nicht zu leisten für einen einzelnen Otto-N. der viel um die Ohren hat , sorry.
    Aber das war auch nicht das Thema...

    Das das Haus nach KFW70 standard erreicht bin ich mir sicher! Online-Antrag sowie eine sehr detailierte Qualitätskontrolle der Plannungsunterlagen wurde durchgeführt und seitens KFW abgenommen. Es wird ja auch noch eine Prüfung am Bauobjekt stattfinden. Somit habe ich da keine Zweifel.

    Gemäß KFW Online-Antrag ist eine WRG vorgesehen (guter Tipp, danke). Leider finde ich im Online-Antrag keine Angabe über die jeweilige Verfassung der EnEV.
    Aber die EnEV 2014 scheint ja erst ab 01.01.2016 anzuziehen, oder ist das verkehrt?

    Mir hat sich nur nur die Frage gestellt, ob ich den Aufpreis tätsächlich tragen muss oder nicht. Ich vermute mal nicht.

    Der Link ist super, vielen Dank an GWeberJ!
     
  3. vOlli

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    Ich will absolut kein Urteil fällen, sondern Verständnis für den Bauherren äußern, dass er die Details vielleicht nicht vollumfänglich zu prüfen in der Lage war.

    So ein Hausbau ist ein Prozess über Monate, vielleicht 1,2 Jahre, allein die Vertragsanbahnung kann Wochen dauern und irgendwann kommt Ungeduld von allen Seiten auf, die verhindert, dass alle Fragen vollständig und richtig gestellt sind. Und da sind ja auch immer dieses Verweise auf Norm, DIN, KfW..... Die sorgen beim Bauherrn für Beruhigung.

    Wenn der Bauherr einen Fehler durch Unterschrift bescheinigt, ist das Unwissen. Man sollte ihm nicht pauschal vorwerfen, dass er wissen müßte, was er detailiert da unterschreibt. Aus der Pflicht nehmen kann man ihn deswegen auch nicht pauschal und im vorliegenden Fall wissen wir tatsächlich zu wenig.

    Genauso möchte ich herausstellen, dass nicht alle am Bau beteiligten versuchen, Bauleute über den Tisch zu ziehen und absichtlich schwammige Verträge vorbereiten.

    Klar ist das so. Und dazu kommt die Komplexität eines Bauprojektes, da ein Haus kein fertiges, aussuchbares Objekt darstellt. Die Komplexität besteht darin, Einzelbausteine in Design, Nutzwert, Bauschvorschriften, ökologischen Anforderungen, gesetzlichen Anforderungen, und, und, und so zusammenzubauen, dass am Ende das herauskommt, was der Bauherr wollte. Selbst wenn ich ein Haus kopiere, wird das am Ende anders sein. Ein grüner Golf 7 bleibt immer identisch, da er industriell mit Robotern gefertigt wird.

    Weiter kommt dazu, dass ein Bauwerk ein relatives hohes Volumen besitzt, von dessen Budget jeder Beteiligte einen möglichst großen Kuchen haben will.
     
  4. vOlli

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    Entschuldige den Mißbrauch Deiner Fragestellung! Wenn Du einen seriösen Unternehmer gefunden hast, wird schon alles gut gehen. Aber ich denke, dass Du in jedem Fall aufmerksam bleiben musst. Irgendwas scheint da im Busch.

    Viel Erfolg!
     
  5. R.B.

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    Gerade dann solltest Du jemanden haben der Deine Interessen vertritt. An sich schon vor Vertragsunterzeichnung.

    Dann hast Du einen Vertrag für ein KfW70 haus mit KWL und WRG. Somit wäre Deine obige Beschreibung (Zuluftöffnungen, Lüfter im bad) falsch. Der BT schuldet Dir genau das was vertraglich vereinbart war, und das war nun mal eine KWL mit WRG. Wenn es im Vertrag keinen näheren Ausführungen dazu gibt, dann steht ihm frei, wie er das bewerkstellig. Man könnte evtl. noch auf den Wirkungsgrad der WRG achten, der ja bei der Berechnung angesetzt wird, nicht dass er da bei der Ausführung auch noch "kreativ" wird.

    Ich würde ihn daher darauf hinweisen, dass Du nur das möchtest was vereinbart war.

    Wenn er jetzt mit dem Argument kommt, dass eine WRG ab irgendwann Vorschrift ist, dann ist das nur ein Ablenkmanöver, denn die WRG war ja bereits Vertragsbestandteil. Er würde also nur das liefern was er sowieso liefern muss, und dafür steht ihm keinesfalls ein Aufpreis zu.
     
  6. #26 Udo1983, 25.11.2015
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    Kein Grund für eine Entschuldigung. Zudem gebe ich dir zu 100% Recht zu deinen Äußerungen :)

    Kritisch bleibe ich definitiv, wie ich ja auch bei dem Thema misstrauisch wurde. Sonst hätte ich auch blind bezahlen und mich über die 40% Ersparnis erfreuen können.

    Danke dir!
     
  7. #27 Alfons Fischer, 25.11.2015
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    Bitte, gerne
    Ich würde fast vermuten, dass der Unternehmer sogar mit einer WRG kalkuliert, nur diese halt nicht beschrieben hat und hierin ein potentielles Mittel zur Gewinnmaximierung sieht.

    Wann wurde der Online-Antrag gestellt?

    die Verschärfung der Anforderung ist zumindest hinsichtlich der baurechtlichen Anforderungen ohne Belang, weil dafür der Zeitpunkt des Bauantrags maßgebend wird.
    Und hinsichtlich der Anforderungen der KfW wird das auch keine Rolle spielen, weil dafür der Zeitpunkt der Beantragung der Mittel maßgebend ist.
    Und: ab April 2016 wird es das Effizienzhaus 70 übrigens gar nicht mehr geben... Also wird es diesbezüglich auch keine Veränderung der anerkannten Regeln der Technik geben, zumal sich auch in Zukunft das Effizienzhaus auf die weiterhin gültige Berechnungsmethodik stützt (Referenzgebäudeverfahren). Da es aber auch ab 2016 keine Veränderung des Referenzgebäudes gibt, wird sich hinsichtlich des energetischen Standard da nix ändern...
     
  8. R.B.

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    :28: Ich wollte das nicht schreiben, aber genau das war auch mein Gedanke. Man kann´s ja mal versuchen, und der TE hätte den Posten ohne zu merken doppelt bezahlt.
     
  9. #29 Udo1983, 25.11.2015
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    Eben nicht. Laut Vertrag ist ein KFW 70 Haus nach der enev2009 Verordnung. Das Lüftungssystem wird erwähnt aber nicht genauer spezifiziert im Vertrag. Im KFW Onlineantrag wurde jedoch KWL+WRG angegeben. Der Antrag wurde kurz vor Weihnachten 2014 übermittelt.
     
  10. #30 Alfons Fischer, 25.11.2015
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    ja, diese Diskrepanz wurde ja schon diskutiert. Fakt ist, dass offensichtlich vertraglich ein Effizienzhaus-70 nach den KfW-Förderbedingungen geschuldet ist.
    Und dabei auf der haustechnischen Seite mindestens:
    - eine Lüftungsanlage, bei welcher ein Lüfter verbrauchte Luft absaugt und frische Luft in den Raum führt
    - eine Gasheizung
    - eine Solaranlage
    verbaut werden sollen. Diese drei Komponenten in "veränderlichen Gewichtsanteilen" nach Wahl des AN. Es muss halt Eff-70 erreicht werden...

    Bezüglich der Lüftungsanlage fällt auf, dass "alle Elemente" "mit Einfach- oder Doppelwippe schaltbar" sind und dass diese mit Kunststoff-Außengitter und Innenblende versehen sind. Das passt nicht so richtig zu einer zentralen Anlage. Da könnte auch eine dezentrale Anlage gemeint sein.
    Auf der anderen Seite scheinen aber Rohrleitungen schon verbaut, was für eine zentrale Anlage spricht.

    Ein mögliches Szenario wäre m.E. auch, dass mit einer dezentralen Anlage kalkuliert wurde (und diese auch vertraglich vereinbart war, auch wenn der AG was anderes denkt) und jetzt versehentlich eine zentrale Anlage eingebaut wurde...
    Dann wäre aber die Überschrift dieses Threads falsch, irreführend oder zumindest nicht klar dargestellt.
     
  11. #31 MoRüBe, 26.11.2015
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Ihr lest alle nicht richtig. Wir haben hier die klassischen Probleme:

    1. Sein BU hat keinen Plan von Wohnraumlüftung. Der denkt, er baut da nen Lüfter und nen Schalter ein und das wars. Von einigen Sachen hat er mal was von gehört, aber den Gesamtzusammenhang versteht er nicht.
    2. Eff 70, kennt er. Aber den Gesamtzusammenhang nicht. Nu hat er Eff 70 zugesagt mit KWL. Damit sein ansonsten grottiges Energiekonzept aufgeht, muß die WRG mit rein, sonst nix Eff 70. Natürlich gibt es auch dezentrale Geräte, leider spricht sein ENEV-Nachweis den er erstellt hat, dagegen.

    Jetzt ist die Frage, was ist höherwertiger anzusehen: die BLB oder ENEV-Nachweis. Da ENEV in meinen Augen höherwertiger ist als die BLB, würde ich mich zurückziehen und sagen, mein Jung, DU hast mir Eff 70 zugesagt, daß funktioniert nur mit WRG, seh zu , wie Du das hinbekommst.

    Fazit, nix Mehrkosten.

    Und ob nu ENEV 2009 oder 2014 oder 2020 ist wurschtegal.
     
  12. #32 Ralf Dühlmeyer, 26.11.2015
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    Ist klar. Aber niemand verbietet dem Laien, sich Fachleute dazuzunehmen.
    Aber das Hau ist ja schon SO teuer :cry und dann noch X k€ für externen Saxchverstand, dann sind ja die schicken Holzdekorfliesen in der Wellnaßoase nicht mehr drin :wow-
    Da sparen wir die Fachleute lieber und geben das Geld scheibchenweise dem BU, dann tuts nicht so weh!

    Zum Thema EnEV 09/14.
    Das Haus wird so die baurechtlichen Anforderungen aus der EnEV einhalten (KfW 92,67 oder so). UNd im Vertrag steht KfW 70 nach EnEV 09.
    Das Du den Unterschied nicht verstanden hast und die KfW nur auf jeweils gültige EnEV abhebt, ist eine Sache. Da sind wir wieder oben.

    Juristisch würde ich mich aber nicht wundern, wenn der BU sagt - Vertrag ist Vertrag - wir KfW 70 EnEv 09 vereinbart.

    Wer hat denn die Unterlagen für die KfW erstellt? Die wollen ja Nachweise, bevor sie bewilligen.
     
  13. R.B.

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    Eben, und genau das soll er liefern. Wenn er dafür eine KWL mit WRG benötigt, was anscheinend der Fall ist (siehe online-Antrag), dann muss er halt schauen wie er eine KWL mit WRG einbaut. Hätte er das Haus "besser" gebaut, dann hätte er vielleicht auf die WRG verzichten können, aber wie der Antrag schon zeigt, hat er schon zu Beginn auf WRG gesetzt. Also soll er das jetzt auch liefern.

    Was anscheinend nicht vereinbart war, ob er eine KWL mit WRG als zentrale oder dezentrale Lösung ausführt. Das bleibt ihm überlassen, Hauptsache KfW70 wird eingehalten. Du hast also keinen Anspruch auf eine zentrale KWL, er könnte Dir in jeden Raum einen Lüfter mit einer Pseudo-WRG hängen, so lange die Geräte den urspünglich gemachten Angaben (WRG Effizienz, siehe Antrag) entsprechen. Das wäre aber OK, da Du diesen Punkt ja nicht genauer vereinbart hast. Folglich war es Dir ja egal ob zentral oder dezentra, für Dich zählt nur das Vertragsziel KfW70.

    Solltest Du Deine Meinung jetzt geändert haben, und auf eine zentrale KWL bestehen, ihm also die freie Auwahl untersagen, dann wäre verständlich, wenn Dich die Firma an den Mehrkosten beteiligt. Ansonsten, s.o., er soll das liefern was vereinbart war, und zwar ohne Mehrkosten für Dich.
     
  14. #34 Udo1983, 26.11.2015
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    Ich habe die Berechnungen überflogen. Der EFF-70 wird sicher erreichert und daraus geht auch hervor, dass nach 09er berechnet wurde.
    Die Berechnung ist vom 03/2014 und wurde vom BU beauftragt für das Haus aus deren standard Programm. Mein Vertragsabschluss ist wesentlich später zustande gekommen.

    Berechnung.jpg

    Es geht auch hervor, dass bei der Berechnung auch schon mit einer Zentralen Anlage + WRG geplant wurde.

    Lüftungsanlage.jpg

    Mehrkosten sind wohl kaum gerechtfertigt bei der Sachlage, auch wenn der Anlagen-Typ im Vertrag nicht festgehalten ist.
     
  15. #35 aladini, 26.11.2015
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    wie ich in deinem Vertrag lese: vereinbart eine zentrale Lüftungsanlage mit Heizregister und WRG mit 85% Wirkungsgrad
    was zu diesem Anlagentyp nicht passt, ist die "Einzelraumregelung", es ist kaum machbar.
     
  16. R.B.

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    Es wurde sogar ein "Wärmebereitstellungsgrad" von 85% zugesichert und Frostschutzfunktion über ein el. Heizregister. Das soll er schön mal liefern, und zwar ohne irgendwelche Aufschläge.

    Die Hülle ist eher mager, H´T = 0,353 W/m²K, daher wohl auch die Notwendigkeit der WRG.
     
  17. #37 Kater432, 26.11.2015
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    Das habe ich mir auch gedacht, 0353 IST und Anforderung KfW70 = 0353, das ist ja sowas auf Kante genäht.
    Bei uns waren es 0,25 Ht. 37,9% unter Ht Anforderung, qP leider nur 22,6% drunter, aber nur mit Gastherme ohne Solar und KWL mit WRG.
    Aber wir haben auch keinen Wert auf Kfw70 Bezeichnung gelegt, sondern lieber auf geringen Wärmebedarf.
     
  18. #38 aladini, 26.11.2015
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    Die Angaben aus KfW-Antragsbestätigung sind für dich unwichtig, da es während Baus zu Abweichungen kommen könnte.
    Wichtig ist, dass es KfW 70 bleibt. Das muss dein BU später bestätigen. Man könnte KfW 70 auch ohne KWL erreichen.
    Darum ist für dich nur das wichtig, was in deinem BV vereinbart ist, wenn dort eine zentrale Lüftungsanlage mit WRG vereinbart ist,
    muss BU es liefern – ohne Aufpreis!

    Nach der Beschreibung handelst es sich um eine nicht optimale Anlage, da die AC-Antriebe eingebaut sind.
    Moderne Lüftungsanlagen sollten heute nur Gleichstrommotoren (DC-Ventilatoren) haben.
    Da dadurch Betriebskosten und Geräusche minimiert werden.

    Ich vermute stark, dass dein BU von seinem Lieferanten KWL mit AC-Ventilatoren nicht mehr bekommt
    und musste auf etwas teure Variante ausweichen. Diese Differenz versucht es über dich reinzuholen.

    An deiner Stelle würde ich BU fragen um welches Modell es sich handelt und mich drüber schlau machen.
    Wenn es eine gute Anlage ist, dann würde evtl. sich lohnen etwas mehr zu bezahlen.
    Wenn du natürlich zu BU kommst und ihn dann mit Finger zeigst: da steht doch KWL mit WRG!,
    besteht natürlich Gefahr, dass BU dir doch eine schrottreife Anlage besorgt und einbaut.
    Am Ende wird auch keiner von euch glücklich, BU hat mehr Aufwand und du wirst nach einiger Zeit feststellen,
    dass die Anlage doch nichts taugt und ausgetaucht werden muss….
     
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