zu dünne Decke

Diskutiere zu dünne Decke im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Wir bewohnen seit 3,5 Jahren ein Reihenhaus 6 x 10 m Laut Kaufvertrag sollen alle Decken eine Stärke von 22 cm aufweisen. Die Deckenstärke ist...

  1. zappa

    zappa

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    Wir bewohnen seit 3,5 Jahren ein Reihenhaus 6 x 10 m
    Laut Kaufvertrag sollen alle Decken eine Stärke von 22 cm aufweisen.
    Die Deckenstärke ist aber statt 22 cm nur 20 cm und zwischen Keller und EG sogar nur 16 cm .
    Auf den Decken wurden nicht tragende Gipswände errichtet und die Deckenöffnung für die Treppe befindet sich im Zentrum der Decke.
    Ein Estrich wurde nicht aufgebracht, dies war lt. Vertrag auch so vorgesehen.

    Nach auftauchen von Rissen und Wulstbildungen an den Zwischenwänden wurde eine Durchbiegung von 19 mm (mit Nivelliergerät) gemessen

    Können Sie mir bitte weiterhelfen wie ich vorgehen kann bzw. mit welchen Folgeschäden zu rechnen ist ?
    Welche Forderungen kann ich ev. Gerichtlich geltend machen, da ich mir eine Nachbesserung nur sehr schwer vorstellen kann.
     
  2. mls

    mls Bauexpertenforum

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    kaufvertrag? vielleicht sind die "22cm" e. zugesicherte eigenschaft, auf deren vorhandensein der verkäufer hätte hinweisen müssen?

    warum eigentlich kein estrich?

    alle zwischenwände in gipskarton?

    16 statt 22 ist natürlich heftig - wurde keinerlei kompensation (zusätzliche tragende innenwand, vorgespannte ft-decken) betrieben?

    die durchbiegungsgeschichte ist wohl i.w. abgeschlossen, falls die decke nicht wesentlich überlastet ist. insofern könnte (!) kosmetik reichen.
    glücklich wär ich darüber nicht - allein, es drängt sich die frage auf, was mit welchem aufwand und welchem risiko durchsetzbar ist - aber da kann das thema "kaufvertrag" (statt werkvertrag) interessant werden.

    weitere infos gibt´s sicher bei e. erf. baurechtsanwalt.
     
  3. zappa

    zappa

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    Danke für die schnelle Antwort !!

    Als Anlage zum notariellen Vertrag gab es einen Bauerrichtungsvertrag, der Baupläne enthielt aus denen die 22 cm ersichtlich sind.

    Ich hatte vergessen zu erwähnen, das das Haus nur halb unterkellert ist.

    Ich denke der Verformungsprozess ist noch nicht abgeschlossen und ich werde ihn weiter beobachten.

    An der Verformung der Treppenharfe ist sehr gut die Senkung der Decke zu sehen.

    Ohne Estrich war ein Ergebniss von Sparmaßnahmen auf die wir keinen Einfluss hatten, da wir das Haus Schlüsselfertig von einem Gesellschafter der Stadt übernommen hatten.

    Mein Verdacht ist auch, dass es zu Reduzierungen kam um die Raumhöhe einhalten zu können. (die Traufhöhe war bereits festgelegt und ein tiefergehen wg. Flußnähe war nicht möglich)

    mfg zappa
     
  4. #4 peter_h, 02.03.2004
    peter_h

    peter_h Gast

    in österreich wird für solch eine decke meist eine maximale durchbiegung von L/300 gefordert.
    wenn ich mir deine 600cm spannweite hernehme ergibt dies eine zulässige durchbiegung von 2cm.
     
  5. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "des" ist "alles" Recht und schön

    "hier" wurde ja die Decke geschmälert ... "aber" normal mit der L300 Regel (gibt´s auch hier) ... was passiert bei 2cm Durchbiegung ? ... die Wände drüber reissen ab es wird ein Mangel geltend gemacht der letztendlich dann dem Verarbeiter angelastet wird ... "weil" die L300 eingehalten wurden :mad:

    "nö" das ist Bauausführung zum abgewöhnen ... "drum" würd ich so manchen Mist "ohne" gescheiter Tragwerksplanung nicht ausführen wollen (!)
     
  6. mls

    mls Bauexpertenforum

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    nochmal zu den verformungen:
    "normalerweise" hat nach 3 jahren der grösste teil der verformungen bereits stattgefunden. wenn sich immer noch grössere bewegungen in den rissen (als einfacher durchbiegungsindikator) einstellen, besteht der verdacht auf ein erhebliches tragfähigkeitsproblem, das man aber ohne kenntnis der situation, nur aufgrund der dickenreduzierung, noch nicht eindeutig diagnostizieren kann.

    da ja bei einem gesellschafter der stadt hoffentlich alles mit rechten dingen zugeht, sollte man auf die standsicherheitsnachweise und bewehrungspläne zurückgreifen können und einen statikfachmann (prüfingenieur/berat.ingenieur) aufsuchen.

    zu den l/300: als pauschalforderung mal auf der unsicheren, mal auf der unwirtschaftlichen seite.
    bei einem 1-feldträger passiert bei l/300 weniger, als bei einem mehrfeldträger - ob was passiert (risse natürlich) hängt erheblich vom verwendeten wandbildner ab.
     
  7. #7 bauworsch, 02.03.2004
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Hallo Zappa

    Wir haben uns in einer Baugrube kennengelernt? ;) ;)
     
  8. #8 M. Estenfeld, 15.03.2004
    M. Estenfeld

    M. Estenfeld

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    Zu beachten!!!:

    L/300 sollte nur für Bauteile gelten, mit denen keine Wände abgetragen werden, sofern "störende Risse in den Wänden nicht durch geeignete Maßnahmen vermieden werden" (DIN 1045).

    Ansonsten sollte die Durchbiegung auf L/500 begrenzt werden.
     
  9. zappa

    zappa

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    Danke für die Antwort !!!

    Ich war schon etwas ratlos, denn das mit L/300 konnte doch irgendwie nicht sein.

    Denn wie schon gesagt es gibt bei uns keinen Estrich und man sieht an den Wandanschlüssen genau das Absetzen der Wand von der Decke (Wölbung der Tapete).

    by zappa
     
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