zu kleine Fenster?

Diskutiere zu kleine Fenster? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; OK - nehme alles zurück, habe das 'je' nicht registriert. mit 24.000 € ist das dann schon eine nummer. da hätte es sich schon gelohnt, einen...

  1. #21 Gast036816, 18.10.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    OK - nehme alles zurück, habe das 'je' nicht registriert. mit 24.000 € ist das dann schon eine nummer.

    da hätte es sich schon gelohnt, einen klaren vertrag zu verfassen.

    jetzt bleibt dir nur das ganze auseinanderdröseln zu lassen. neue fenster sind jedoch nicht drin!
     
  2. #22 Jazzy79, 18.10.2015
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    an Skeptiker: je Fenster natürlich
     
  3. #23 Jazzy79, 18.10.2015
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    Jetzt habe ich noch einmal darüber nachgedacht.
    Können die Fliegengitter wirklich als Argument zählen? Die Rolladenkästen sind zwischen einem und 6 1/2 cm sichtbar. Die Fliegengitter waren jedoch alle gleich. Dann müsste das Maß doch immer gleich sein??? Außerdem war die Eingangstür auch um 5 cm vermessen, was von der Firma korrigiert wurde.
     
  4. #24 Fliesenfuzzi, 18.10.2015
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    Geil. Also wenn ich Semmeln brauch gehe ich zum Bäcker. Und nicht zu Jemandem der dem Bäcker in meinem speziellen Fall vorschreibt wie die Semmeln aussehen müssen. Ich gehe davon aus das die Semmeln die übliche, passende Form haben und die üblichen Zutaten drin sind. Ohne erschöpfende Beschreibung.

    Brauch ich ein paar neue Reifen gehe ich zum Reifenservice. Und nicht zum KFZ-Sachverständigen der dem Reifenheini genau vorschreibt welche Größe, Geschwindigkeit usw. er nehmen soll. Ich gehe davon aus das ich beim Reinfenservice die Reifen bekomme. Rund, schwarz, passend zur Felge, richtig herum montiert.

    Brauch ich einen Satz neue Fenster, dann geh ich halt zum Fenster-Fachbetrieb. Einfach und blauäugig in dem Vertrauen das er die Fenster und Rolläden vernünftig passend ausmisst und mir fachgerecht einbaut.

    Sind hier eventuell zuviele Planer unterwegs die zuwenig zu tun haben?
    Ich habe auch mehrfach schon erlebt das sich nach ihrer Planung und Beschreibung die Planer (ja, auch "Fachplaner", Architekten sowieso, darauf berufen das ja die Fachfirma hätte wissen müssen... wenns schiefgegangen ist.

    Also, für den Threaderöffner- ein paar Fotos der Situation von außen und innen sind schon hilfreich.
    Wenn sich der Fensterfritz definitiv vermessen hat soll er dazu stehen. Und ich würde keinen Cent zahlen. Statt zum Anwalt zu rennen soll er es doch machen und nachweisen das er alles richtig gemacht hat. Er soll einen Sachverständigen beauftragen und die Gerichts- plus Anwaltskosten vorstrecken.
    Und schon sieht die Geschichte für Dich viel entspannter aus...
     
  5. #25 wasweissich, 18.10.2015
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    wasweissich Gast

    tja , nur vergisst du , dass der bäcker zum semmeln backen ganz klare gesetzliche vorgaben hat , daher entfällt die frage nach den zutaten .sogar die grösse/gewicht sind klar geregelt .
    auch da ist wieder seitens KfBA und hersteller der spielraum genau eingegrenzt .


    ............ :shades
     
  6. #26 Fliesenfuzzi, 18.10.2015
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    Du weißt genau wie ich das meine... :-)
    Wenn jemand zu mir kommt weil das Bad saniert werden soll war er auch nicht erst beim Architekten. Und ich versuche trotz fehlender Beschreibung vernünftige Arbeit abzuliefern.
     
  7. #27 Gast036816, 18.10.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Fliesör - dass das vermessen und zu kleine elemente daraus resultieren ein mangel ist, hat niemand bestritten. der TE hat aber noch ein paar wünsche, die er nicht kommuniziert hatte.
     
  8. #28 Skeptiker, 18.10.2015
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    Ff, ob der Fensterbauer nicht ebenfalls versucht hat, vernünftige Arbeit zu leisten, wissen wir nicht. Offensichtlich besteht aber eine Diskrepanz zwischen den Wünschen des TE und den tatsächlich und unmissverständlich kommunizierten und dann vertraglich vereinbarten Anforderungen an die Fenster. Ich habe nicht die fehlende Beauftragung eines Planers kritisiert, sondern die fehlende Planung. Die kann auch vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer kommen, nur von irgendwem muss sie halt kommen. Und hier kam anscheinend leider keine Planung. Und nun besteht diese Differenz, die sonst vielleicht /wahrscheinlich hätte vermieden werden können.


    mit skeptischen Grüßen!
     
  9. #29 Jazzy79, 19.10.2015
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    Vielen Dank für die ganze Antworten.
    Dadurch habe ich über die ganze Situatin noch einmal besser nachdenken können.

    Mir kam noch eine Idee, woher das Vermessen stammt: Wir wurden nach Fertigung der Fenster aus verschiedenen Gründen überredet, die Fensterbänkezu tauschen (das ist zu beweisen). Die alten Fenster standen auf der Fensterbank. Die Neuen stehen direkt auf der Mauer.
    Das erklärt zumindest die meisten Fenster, bei denen 3 -3,5 cm fehlen.
    Wenn das stimmt, ist die Idee des Firmenleiters, dass die Fenster wegen der Fliegengitter kleiner sind, nicht mehr haltbar.
     
  10. #30 Ralf Dühlmeyer, 19.10.2015
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    Ne Schrippe kostet je nach Bäcker und Gegend so um die 50 Ct bis 1 €.
    Wenn die Schrippen also Mist sind, hast Du wenig Geld verloren. Und bevor Reifen gelauft werden, werden 23 Testberichte gelesen!

    Wer aber als Laie 24 k€ auf den Kopf haut, sollte sich halt schon überlegen, welches Risiko er dabei eingeht! Und welche Möglichkeiten es gibt, dieses zu minimieren.
     
  11. #31 Ralf Wortmann, 19.10.2015
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    Ich vermute, dass das Hauptproblem in diesem thread darin besteht, dass der Sachverhalt nicht präzise genug erklärt wurde. Es wundert mich daher nicht, dass alle Antworten sich bislang zwangsläufig nur mit Randgeschehen des Vertragsschlusses befassen. Deine Beschreibung der konstruktiven Verhältnisse an den Fenstern ist zu ungenau, teilweise auch widersprüchlich.

    Was meinst du mit „Der Rolladenkasten schaut außen bei 8 Fenstern zwischen 3 und 7 cm raus.“?

    Wo „schaut er raus“? Das fehlt die Angabe der Richtung der Maßabweichung, wie auch die Angabe der Bezugslinie bzw. Bezugsebene dieses Maßes.

    3-7 cm über welcher Bezugseben hinaus und in welche Richtung? (Wir haben hier drei Dimensionen zur Auswahl. Vielleicht bei den Erläuterungen die Worte horizontal und vertikal verwenden.)

    Du schreibst „Die neuen Rolladenkästen sollten in die alten Kästen eingebaut werden. Nun schauen die neuen Kästen auf der Außenseite 3-7 cm (je nach Fenster) raus (das sieht nicht schön aus).“

    Das ist widersprüchlich. Wie soll das gehen, einen neuen Rolladenkasten in einen alten, vorhandenen Kasten zu integrieren? Wenn man ihn in den alten Kasten eingebaut haben sollte (??), muss der neue Kasten doch kleiner sein, als der alte. Weshalb kann dann der neue Kasten größere Maße haben, als der alte und auf der Außenseite (auf welcher, von außen gesehen vorne, oder unten?)„rausschauen“?

    Vielleicht auch mal, zusätzlich zu einer genaue Beschreibung ein Foto der Fenster posten.
     
  12. R.B.

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    Wer hat Euch "überredet"? Der Fensterbauer?

    Dann hätte er doch einfach unten eine Verbreiterung ansetzen können. Kostet ein paar Euro pro Fenster und das Thema ist gegessen.
    Passt die Innenfensterbank? oder wurde da auch was geändert?

    Diesen Weg würde ich nicht beschreiten, denn damit gibst Du zu, dass Dir die "Mängel" doch nicht so wichtig sind.

    Grundsätzlich sehe ich den FB in der Pflicht. Er hatte den Auftrag Fenster zu liefern, einzubauen, und es ist dann auch seine Aufgabe das korrekte Aufmaß zu nehmen. Das muss man nicht explizit vereinbaren. Wenn ich mein Auto zum Ölwechsel in die Werkstatt bringe, dann gehe ich davon aus, dass die Fachwerkstatt auch das korrekte Motorenöl einfüllt, auch ohne dass ich Typ und Menge des Motorenöls explizit vorgebe.So weit, so gut (oder auch nicht). Schwierig wird es dann, wenn ein Vertrag (was gibt es dazu schriftlich) noch nachträglich geändert wird. Dann stellt sich die Frage, was wurde "nachweislich" Vertragsbestandteil. Sinnvoll, aber leider nicht üblich, wäre, dass man solche Änderungen schriftlich kommuniziert, dass die Firma diese entsprechend bestätigt.

    Wurde der Vertrag in beidseitigem Einverständnis geändert, dann hat die Firma als AN auch weiterhin die Pflicht den Vertrag ordnungsgmäß (fachgerecht) zu erfüllen. Beeinflusst eine Änderung wie hier die Fenstergröße, dann ist es Aufgabe der Firma das zu berücksichtigen. Sie hätte als "Fachmann" erkennen müssen, dass die Fenstermaße geändert werden müssen, und das hätte sie ihrem Lieferanten auch kommunizieren können, und dann hätten die auch die korrekten Fenster geliefert. Ansonsten hätte sie die Vertragsänderung nicht akzeptieren dürfen.
     
  13. #33 Jazzy79, 19.10.2015
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    Danke für die Antworten,

    an Ralf: Der neue Rolladenkasten ist viel kleiner. Der neue Kasten sollte von unten in den anderen Kasten geschoben werden. Hoch genug ist der alte Kasten, um den gesamten neuen Kasten verschwinden zu lassen. Da die neuen Fenster m.E. zu kurz geraten sind, schaut der untere Teil des Kastens raus. Von außen sieht man also bei 8 Fenstern (von oben nach unten beschrieben) die Hauswand, etwas zrückgesetzt den weißen Rolladenkasten und dann kommen erst die Schienen für das anthrazitgraue Fenster.
    (Ich hoffe, das ist verständlich. Ich bin gerade nicht an der Baustelle und kann daher kein Foto machen und posten).

    an R.B.: Der Fensterbauer hat uns überredet. Er sagte, dass es sicherer sei, die Fensterbänke zu tauschen, da wir dann einen besseren Lärmschutz erreichen würden (auf den wir viel Wert legen).
    Der Vertrag wurde nicht geändert. Es gab für die Fensterbänke einen neuen Vertrag.
    Teilweise lief die Kommunikation darüber über Email. Es ist also nachweisar.
     
  14. R.B.

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    eMail als Nachweis, eine ganz schwierige Sache. Wenn´s hart auf hart kommt kannst Du die ausdrucken und damit die Wände tapezieren. Kannst Du nachweisen, dass die richtige Person die eMail auch bekommen hat? Gibt es einen schriftlichen Auftrag? Auftragsbestätigung? Das soll ein Anwalt nach Sichtung der "Beweise" bewerten. Wenn die neuen Fensterbänke auch verbaut wurden, natürlich von der gleichen Firma die auch den Auftrag für die Fenster hatte, dann dürften die Chancen nicht schlecht sein.zu 1.

    Die Begründung für die neuen Fensterbänke, sprich besser Schallschutz, kann ich jetzt nicht nachvollziehen.
     
  15. #35 Jazzy79, 19.10.2015
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    Danke für die Antwort. Einen schriftlichen Auftrag gibt es sowohl für die Fenster als auch für die Fensterbänke. Die Emails hat immer unser Ansprechpartner bekommen. Er war für alles rund um die Fenster verantwortlich.
    Zum Thema Schallschutz wurde uns gesagt, dass es schwierig sei, den Schall zu entkoppeln, wenn die Fensterbänke eingebaut blieben. Genauer kann ich mich an die Begründung leider nicht mehr erinnern. Das Gespräch ist zu lange her.
     
  16. Julius

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    Zumindest kann man aber nachvollziehen, daß die Fenster gar nicht - wie ständig vom TE behauptet zu klein sind!
    Sie sitzen nur etwas zu niedrig. Das läßt sich mit überschaubarem Aufwand korrigieren.
     
  17. Baumal

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    ich kann hier überhaupt nichts nachvollziehen.
     
  18. #38 Baufuchs, 19.10.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dann mach Fotos, wenn Du Zeit hast und komm dann nochmal neu....
     
  19. #39 Ralf Wortmann, 19.10.2015
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    Wenn du sie 3-7 cm hoch schiebst, wie willst du die unten entstehende, 3-7 cm großen Fuge füllen? Bauschaum?
    Geht das Hochschieben überhaupt bei einer Fensterbank, die offenbar so konstruiert ist, dass der untere Fensterrahmen an das Mauerwerk anschließt?
     
  20. #40 Ralf Wortmann, 19.10.2015
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    Da liegt der Kern des Streits, wenn ich das recht verstehe (Irrtum vorbehalten).

    Wenn Jazzy79 das beweisen kann, dass man die Fenster auch problemlos weiter nach oben hinein schieben kann, nämlich mindestens um diese 3-7 cm, die der neue, kleinere Rolladenkasten nun unten aus dem alten Kastenrahmen herausguckt, dürfte hier ein Aufmaßfehler vorliegen, der in den Verantwortungsbereich des Fensterbauers fällt.

    Wenn bezüglich der Fenstergrößen nichts anderes vereinbart wurde, schuldet der AN gem. § 633 Absatz 2 Ziff. 2 BGB diejenigen Fenstergrößen, die bei Werken gleicher Art üblich sind und die der AG nach der Art des Werkes erwarten kann.

    Das bedeutet nach meiner Einschätzung, dass der AG erwarten durfte, dass die kleineren, neuen Rolladenkästen vollständig im alten Kasten verschwinden und somit vom Klinkermauerwerk verdeckt sind (zumal diese Kästen weiß und nicht anthrazitfarben sind) und dass somit nicht ohne Not Fensterfläche verschenkt wird, die innen in der Wohnung dem Einfall von Tageslicht dient.

    Damit zu argumentieren, dass man diesen Rolladenkasten nun nachträglich verputzen soll, halte ich bei einer Klinkerfassade nicht für sachdienlich.
    Wenn es (rein fiktiv) technisch unvermeidbar gewesen wäre, dass der Rolladenkasten unten herausschaut, hätte dies aus meiner Sicht evtl. sogar die Verpflichtung des Fensterbauers ausgelöst, vor der Bestellung und Ausführung Bedenken anzumelden und auf diese optische Besonderheit und ihre technischen Folgen hinzuweisen.

    Aber warten wir mal die Fotos ab …
     
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