Zulässige Abweichung Treppenstufen Höhe

Diskutiere Zulässige Abweichung Treppenstufen Höhe im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, Unser Parkettleger hat die Rohtreppe mit Holz umfalzt. Leider sind die Höhen außerhalb der Toleranzen erste Stufe 18,5cm zweite...

  1. #1 peter freiburg, 04.12.2017
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    Hallo zusammen,

    Unser Parkettleger hat die Rohtreppe mit Holz umfalzt. Leider sind die Höhen außerhalb der Toleranzen
    erste Stufe 18,5cm
    zweite Stufe 16,1cm
    dritte wieder 18,1cm

    auch weiter oben gibt es einen Sprung von 18,2 - 17,3 - 18,1.

    Er wird das richten. Was ich jedoch auch beim zigmalsten Lesen der DIN und im Forum nicht verstanden habe: von Stufe zu Stufe darf es max 0,5cm abweichen (Antritt bis zu 1,5cm). Aber wie stark darf die insgesamt niedrigste von der insgesamt höchsten Stufe abweichen (Antritt mal ausgelassen)? 0,5cm oder doch 1cm? Ich lese immer, dass es von der Nennsteigung 0,5cm abweichen darf. Gilt das in beide Richtungen, also 0,5 nach unten und 0,5 nach oben = 1cm? Und wie errechnet sich die Nennsteigung, ist das der Durchschnittswert aller Treppenhöhen?

    Danke für eine kurze Info.
    LG Peter
     
  2. #2 bauspezi 45, 04.12.2017
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    auf eine Rohtreppe kann man so kein Parkett verlegen.
    Da wären genaue Vorarbeiten bezüglich der korrekten, gleichmäßigen
    Stufen-Höhen vorzunehmen, (Ausgleich evtl mit Estrich)
    was war denn ürsprünglich vorgesehen als Treppenbelag ?
     
  3. #3 peter freiburg, 04.12.2017
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    Hallo Bauspezi.
    er hat natürlich kein Parkett auf der Treppe verlegt, sondern eben Holz. Ob er da noch Estrich zum Ausgleich drunter hat oder etwas anderes, weiss ich nicht. Auf jeden Fall war er für den Ausgleich der Stufenhöhen verantwortlich.
    Holz war von Anfang an als Belag vorgesehen.
    Mir ging es auch weniger um die Ausführung, als die Frage, welche maximale Spreizung der Stufen zulässig ist (siehe Eingangspost, 0,5 vs. 1,0cm)
     
  4. #4 bauspezi 45, 04.12.2017
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    0,5 cm sind zulässig, wobei man das Maß recht genau ausführen könnte
    wenn es z B. richtig von ok Fertigboden EG zu ok Fertigboden OG gemessen würde.
     
  5. #5 peter freiburg, 04.12.2017
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    ok, d.h. INSGESAMT darf es nur um 0,5cm schwanken? Sprich wenn die Stufenfolgen z.B. so wäre:
    18
    18
    18
    17,5
    18
    18
    18,5
    18
    etc.

    wäre das schon nicht mehr zulässig, da die Spreizung bei 1cm liegt?
     
  6. #6 bauspezi 45, 04.12.2017
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    ja, geht doch so, 17,5 zu 18,5 cm kann man so nicht rechen .
    schon Probe gelaufen ?
     
  7. #7 peter freiburg, 04.12.2017
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    nicht böse sein, verstehe nicht was du meinst... wieso kann man das so nicht rechnen? Wie rechnet man dann? Von Stufe zu Stufe darf es 0,5cm nicht überschreiten, aber wie hoch darf die spreizung auf der ganzen Treppe sein?
    Probe gelaufen bin ich auf unserer Treppe, totaler Horror, da ist ja ein Sprung von 2,5cm...
     
  8. #8 bauspezi 45, 04.12.2017
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    ja, von Stufe zu Stufe, oben kommt man doch bündig an.
    wo ist das Problem ?
     
  9. #9 simon84, 04.12.2017
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    Da man normalerweise jede Stufe einzeln geht, ist die Toleranz logischerweise von Stufe zu Stufe.

    Da es bei den meisten Stufe ja eine davor und eine danach gibt ist da 0,5 cm nicht besonders viel !

    Aber

    17,5
    18,0
    18,5

    Wäre noch in Ordnung

    18,5 zu 16,1 ist auf jeden Fall zu viel.
    Denke da hat er sich verrechnet, insbesondere wenn es nur bei der zweiten Stufe so arg ist.

    Wenn die Rohtreppe es hergibt (Toleranzen) dann sollte man das ohne Probleme hinbekommen
     
  10. #10 peter freiburg, 05.12.2017
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    Ich habe schon verstanden, dass die Abweichung von Stufe zu Stufe max. 0,5cm sein darf. Aber es muss doch eine INSGESAMTE Begrenzung geben, sonst dürfte ja eine Treppe so eine Abstufung haben
    17 - 17,5 - 18 - 18,5 - 19 - 19,5 - 20 - 20,5 - 21 ....
    wäre ja immer nur 0,5cm Abweichung von Stufe zu Stufe, aber 4cm insgesamte Schwankung. Es muss doch ein Limit von insgesamt niedrigster zu insgesamt höchster Stufe geben, oder? DAS war die Frage...
     
  11. #11 bauspezi 45, 05.12.2017
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    ja, das klingt schon mal anders,
    wenn ich damals so eine Arbeit abgeliefert hätte ....Abreißen, neu
    wie es von der Seite VOB ausschaut kann ich jetzt nicht beantworten
    aber sicher könnte es einer der Spezialisten schreiben
     
  12. #12 Andybaut, 05.12.2017
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    Zitat 1:
    Das Istmaß von Treppensteigung und Treppenauftritt [​IMG] innerhalb eines (fertigen) Treppenlaufes darf gegenüber dem Nennmaß (Sollmaß) um nicht mehr als [​IMG] abweichen
    Bedeutet:
    Wenn der Planer eine Steigung von 18cm vorgesehen hat, dann dürfte eine einzelne Steigung um bis zu 5mm anders sein wie der Konstrukteur dies geplant hat. Also z.B. 17,5 oder 18,5

    Zitat 2:
    Von einer Stufe zur jeweils benachbarten Stufe darf die Abweichung der Istmaße untereinander dabei jedoch nicht mehr als [​IMG] betragen.
    Bedeutet:
    die erste Stufe dürfte z.B. 17,5 haben. Dann müsste die folgende aber wieder bei 18cm sein.

    Anders gesagt:
    Bei jeder Stufe darf man um 5mm abweichen, aber zwischen 2 Stufen darf die Differenz auch nicht größer wie 5mm sein.
     
    Andreas Gr gefällt das.
  13. #13 peter freiburg, 05.12.2017
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    Hi Andybaut,

    danke. Das heißt dann wohl, dass die maximale Spreizung innerhalb der Treppe nicht bei >1cm liegen darf.
    Die Nennsteigung kenne ich gar nicht, aber wenn ich die Treppenhöhe durch die Anzahl der Stufen teile, komme ich auf 17,9cm. Sprich: 17,4 wäre noch zulässig genauso wie 18,4 (nur logischerweise nicht nebeneinander...)?
     
  14. #14 Andybaut, 05.12.2017
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    Genau. Aber einen Plan in dem die Steigung genannt wird, sollte es schon geben.
     
  15. #15 peter freiburg, 05.12.2017
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    danke dir, werde heute Abend mal in die Werkplanung schauen... auf jeden Fall bin ich jetzt schlauer!!!
     
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