Zulässiger Höhenunterschied beim Estrich

Diskutiere Zulässiger Höhenunterschied beim Estrich im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Beim Einbau der Treppe kam ich darauf, dass mein Zementestrich im Abschlussbereich der Treppe und in manchen Zimmerecken einen Höhenunterschied...

  1. #1 Matthias Hitzl, 28.09.2003
    Matthias Hitzl

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    Beim Einbau der Treppe kam ich darauf, dass mein Zementestrich im Abschlussbereich der Treppe und in manchen Zimmerecken einen Höhenunterschied von etwa 4 bis 5 mm auf eine Länge von nur 30 cm aufweist.

    1. Ist das zulässig?

    2. Wie kann man das schnell und fachmännisch ausbessern? Will in den nächsten Tagen das Laminat verlegen und an die Treppe anschließen.

    3. Ist das ein Minderungsgrund? Falls ja: Wie viel EUR ungefähr?

    Heute schaut sich ein unabhängiger Architekt die Sache mal an. Falls ich mehr Infos hab, stell ich sie ein. Bis dahin bin ich über jede Antwort dankbar.
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

  3. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    Sinn eines Forum ist es dem Fragendem zu helfen (!)

    über Toleranzen und Nachbesserungen könnt man sich gerne unterhalten ... "ABER" ich glaub das ich für "alle" spreche wenn ich jetzt sage: "festlegen von Minderungshöhen" haben hier "nichts" zu suchen ... einige (mich eingeschlossen) sehen in solchen Anfragen ne Art dritten Finanzierungsweg und dafür beraten wir "nicht" in unserer Freizeit (!) ... draussen gilt immer noch: "Mangel (sofern es einer ist) rügen um dann auf Nachbesserung zu pochen" ... "was" wir hier machen ist eigentlich als Vorabberatung einzustufen ... "nicht" alles was störend empfunden wird ist gleich ein Mangel (!) ... "hier" seh ich den Schwerpunkt in der Forumsberatung ... "klar" vieles lässt sich per Ferndiagnose (nichts anderes ist das hier) als Mangel einstufen ... "ein" Bild spricht mehr als 1000end Worte man kann dabei schon einiges komentieren und mögliche Mängel und Fehler offenlegen ... "ABER" entscheiden muss das ein Fachmann (Architekt/Sachverständiger usw.) draussen vor Ort "weil" hierzu der Kontakt zum Bauwerk nötig ist um die ganze Tragweite des Mangels abzustecken. ... "was" sollen wir "hier" dann mit der Frage nach der Minderungshöhe ???

    MfG
     
Thema: Zulässiger Höhenunterschied beim Estrich
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