Zusage

Diskutiere Zusage im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, Wir haben unser Antrag im Februar gestellt und warten immer noch auf die Zusage nrw Bank Wir haben aber schon die...

  1. Fares

    Fares

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    Hallo zusammen,
    Wir haben unser Antrag im Februar gestellt und warten immer noch auf die Zusage nrw Bank
    Wir haben aber schon die Zwischenfinanzierung von unsere Bank und haben unser Haus schon gekauft und zahlen unseren Raten alles schon und gut
    Leider wurde ich kurz nach dem Kauf arbeitsunfähig und auch mein Job verloren
    Ich habe jetzt ein neuen Job im sicht wo ich aber weniger verdiene
    Weiß jemand ob das jetzt negativ ist für unsere Zusage bei NRW Bank?
    Kann Mann eventuell noch Kinderzuschlag beantragen damit finanziell nicht viel unterschied ist?
    LG
     
  2. cc24

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    Zunächst einmal meine Anteilnahme für die blöde Situation.

    Kindergeldzuschlag wird nur teilweise bei der Behörde angerechnet, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. (Ist eher nicht so mein Klientel)

    Bei der Hausbank ist das schon schwieriger, dass die das anrechnen.

    Ihr könnt aber auch einen Lastenzuschuß (analog Wohngeld) beantragen. Dieser wird in voller Höhe bei der Behörde anerkannt.

    Bezüglich der Tragbarkeit/Mitteilungspflicht lege ich mal 2 Ausschnitte ( 1x aus Förderzusage, 1x aus Schreiben einer Bewilligungsbehörde bei)

    Aktuell aus diesem Jahr.

    B1.jpg B2.jpg
     
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  3. Fares

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    Danke für die Antwort erstmal
    Wird sich aber das Wohngeld nicht negativ auf unsere Hausbank oder die Bewilligungsbehörde auswirken?
     
  4. cc24

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    bei der Bewilligungsbehörde erstmal nicht, sofern weiterhin die Tragbarkeit gewährleistet ist. Bei der Hausbank weiß ich es nicht.
    Es gibt halt Banken, die der Meinung sind, diese Positionen nicht anzurechnen.
     
  5. Fares

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    Was ist denn mit Tragbarkeit gemeint sorry?
     
  6. cc24

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    Hier mal die Tragbarkeitsberechnung einer Behörde.
     

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    Also wirkt das Wohngeld sogar positiv auf unser Einkommen bei der Behörde?
     
  8. cc24

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    Es wird als Einnahme angerechnet. Genauso, wie Kindergeld
     
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    Vielen Dank für die Infos. Lg
     
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    Ich helfe, wo ich kann
     
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    Eine letzte Frage bitte
    Meine Ehefrau bekommt Krankengeld
    Zählt das auch als Einkommen also Einnahme?
     
  12. cc24

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    ja
     
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    Und auch ein Nachwuchs ist unterwegs wir freuen uns voll drauf
     
  14. cc24

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    zählt auch.
    Herzlichen Glückwunsch.

    alle Einkommensänderungen der nächsten 12 Monate werden berücksichtigt.
    Wenn Krankengeld noch 3 Monate fliesst und danach wieder Gehalt, dann Gehalt anrechnen.
     
  15. Fares

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    Dankeschön Ich denke das meine Frau nach dem Krankengeld erstmal Basiselterngeld bekommt das sollte auch als Einkommen angerechnet werden denke ich
     
  16. cc24

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    Elterngeld wird nicht als Einkommen angerechnet, da nicht nachhaltiges Einkommen. Was ist nach Elternzeit?
     
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    Meine Frau arbeitet Teilzeit aber sie hat ein arbeitsverbot von der Frauenärztin gekriegt und darf bis zu Geburt nicht arbeiten in der Zeit kommt das Krankengeld
    Und wenn das Baby da ist kann sie auch nicht arbeiten eine Zeit und muss ja Elterngeld beantragen und wissen nicht wann sie wieder arbeiten kann
     
  18. cc24

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    Einkommen nach Elternzeit ist relevant. Weiß nicht, wer Eure Bewilligungsbehörde ist. Die werden entsprechende Vordrucke haben, die Ihr ausfüllen müsst.
     
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    Ja ich weiß auch nicht irgendwie ist alles durcheinander zurzeit. Wir haben denn Antrag Ende Februar gestellt und wissen nicht wann eine Zusage kommt wenn überhaupt eine kommt und ob das überhaupt dieses Jahr noch kommt
     
  20. cc24

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    Naja, wenn die Einkommenssituation nicht klar ist. Ihr scheint dann auch keinen Berater an Eurer Seite gehabt zu haben.
    Wäre machmal nicht schlecht.

    Ich habe auch Antrag für Kunden in 02/2024 eingereicht. Förderzusage liegt vor.
     

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