Zusammenarbeit mit Architekten

Diskutiere Zusammenarbeit mit Architekten im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir haben für die Planung unseres EFHs mit einem Architekten zunächst einen Vertrag über die Leistungsphasen 1-4 abgeschlossen. Schon im...

  1. #1 moorkus, 15.10.2019
    moorkus

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    Hallo,

    wir haben für die Planung unseres EFHs mit einem Architekten zunächst einen Vertrag über die Leistungsphasen 1-4 abgeschlossen. Schon im ersten Gespräch haben wir unsere Vorstellungen und Wünsche dazu geäußert. Wir wollen ein zweigeschossiges Gebäude mit einem zurückgesetzten OG als Staffelgeschoss und vorzugsweise einem Walmdach. Unser Architekt hat zunächst basierend auf unserer Raumplanung verschiedene Grundrisse entworfen, wobei wir uns nach Anpassung für einen Grundriss entschieden haben. Zu diesen Grundrissen gab es jeweils ein kleines Modell aus Schaumstoffwürfeln, um die Volumen der Gebäudeteile zu zeigen, allerdings ohne Dach.
    Bereits hier haben wir angemerkt, dass wir kein flaches Dach wollen. Der Architekt meinte, die Dachform würde später entschieden, hier geht es nur um die Volumina des Baukörpers auf dem Grundstück.
    Nachdem wir also den Grundriss (nur Räume, ohne Fenster) abgestimmt hatten, hat jetzt der Architekt 3 Entwurfsskizzen für die Außenansicht gemacht, die jedoch alle ein Flachdach mit Attika im EG beinhalten und sich nur geringfügig in der Dachneigung des OG unterscheiden.

    Ein Flachdach mit Attika können wir uns jedoch gar nicht vorstellen. Wir haben lange darüber diskutiert, der Architekt stellt sich jedoch auf den Standpunkt: "Das ist ein moderner Bau, da passt kein anderes Dach. Ich will ihn ja auf meine Internetseite stellen." Weiterhin sagt er, etwas anderes macht er nicht, und wir müssen uns jetzt für eine der 3 Skizzen entscheiden. Unsere Vorschläge, einmal zu schauen, wie denn ein Flachdach mit Dachüberstand oder ein flach geneigtes Pultdach aussieht, wischt er weg und sagt: "Nein, das ist Quatsch".

    Kann der Architekt sich jetzt tatsächlich auf den Standpunkt stellen, er hat seine Arbeit gemacht und wir müssen den Entwurf so nehmen? Ich war der Meinung, dass im Rahmen der Vorplanung nicht nur der Grundriss, sondern auch verschiedene Außenansichtsvarianten erarbeitet werden.

    Ich bin für Vorschläge dankbar, wie wir weiter machen sollen.

    Viele Grüße
    Markus
     
  2. #2 Fred Astair, 15.10.2019
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    Er kann, wie Du siehst. Aber Du musst die Entwürfe nicht bezahlen, wenn sie Euren klar definierten Vorgaben zuwiderlaufen.
    Sucht Euch einen anderen Architekten
     
  3. #3 Fabian Weber, 15.10.2019
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    Wie soll denn ein geneigtes Dach über dem EG aussehen wenn noch gestaffelt wird.

    Wollt Ihr sowas wie eine Pagode?

    Der Sinn der Staffelung ist ja üblicherweise ein umlaufender Balkon/Terrasse.
     
  4. #4 petra345, 15.10.2019
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    Hat Dir schon einmal ein Verkäufer einen Artikel verkauft, den Du überhaupt nicht haben wolltest?
    Würdest Du diesen Artikel bezahlen?
    Was würdest Du sagen, wenn der Verkäufer von Dir verlangt, einen der von ihm vorgeschlagenen Artikel must Du kaufen und bezahlen obwohl Du etwas anderes kaufen wolltest?

    Noch Fragen dazu?
     
  5. #5 moorkus, 16.10.2019
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    Danke für Eure Antworten. Ich möchte diesen Skizze nicht bezahlen und weiter verfolgen, aber doch erst einmal nachfragen, bevor ich eine Entscheidung treffe. Der Architekt ist der Meinung, mit drei sehr ähnlichen Skizzen der Außenansicht schon wesentlich mehr gemacht zu haben, als er nach den beauftragten Leistungsphasen müsste, er macht sonst nur eine. Ich bin der Meinung, die Skizzen zur Außenansicht gehören noch zur Vorplanung, und dass es dort keine Limitierung auf nur eine Skizze gibt. Aber manchmal ist die gelebte Praxis ja deutlich anders.
     
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