Zusatzkosten nach Vertragsabschluss für Keller

Diskutiere Zusatzkosten nach Vertragsabschluss für Keller im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Die Quelle des Nebels.... Wo steht was von Festpreisgarantie??? MfG

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 10.10.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Die Quelle des Nebels....

    Wo steht was von Festpreisgarantie???
    MfG
     
  2. #22 RMartin, 11.10.2006
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    So, wie ich das hier auch verstehe, habt Ihr einen Einheitspreisvertrag. Da wird dann nach tatsächlich ausgeführten Leistungen abgerechnet. Tja, hat der Bauunternehmer keinen Preis für diese Leistung angeboten, läuft es wohl über Nachtrag. Wenn er explizit "0 €" eingetragen hat bei dieser Position, dann weiß ich auch nicht.....könnte man ihn vielleicht zwingen das dafür zu machen (bin aber kein Jurist). Denke aber, dass hinter dieser Position beim EP nichts steht.
    Also, Nachtragsangebot anfordern über ca. 23 m3 Kelleraussenwand (Mauerwerk oder Beton einschl. Schalung und Bewehrung oder Filigranelemente?!).
    Dann wenn das Angebot eingeht, mit der Baufirma verhandeln.
    Ihr könnt eine Senkung aller Einheitspreise verlangen/ fordern, da der Bauunternehmer jetzt insgesamt eine höhere Auftragssumme erhält und die pauschalen Gemeinkosten, die in dem vorherigen Angebot auf das ‚damalige’ Bauvolumen umgerechnet wurden, jetzt auf eine höhere Summe umgelegt werden müssen. Damit verringert sich der prozentuale Zuschlag (für die Gemeinkosten) aller Positionen. (Somit sinkt der Einheitspreis aller Positionen)
    Weiter nehmt als Richtpreis (jetzt egal ob für Mauerwerk oder Beton) so ca. 220 – 280 €/ m3 Kelleraussenwand.
     
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