Zwangsbelüftung in Fenstern

Diskutiere Zwangsbelüftung in Fenstern im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Einpruch euer Ehren ... .... es gibt Zugluft empfindliche Menschen. .... es gibt Fälle da ist z.B. ein fehlerhaftes Lüftungskonzept oder...

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    Einpruch euer Ehren ...
    .... es gibt Zugluft empfindliche Menschen.
    .... es gibt Fälle da ist z.B. ein fehlerhaftes Lüftungskonzept oder die fehlerhaft Umsetzung die Ursache für nicht vorhandenes Wohlbefinden.
    .... es nicht ungewöhnlich das Laien Entfernungen gewaltig über/unterschätzen .
     
  2. #22 GreatScott83, 20.10.2025
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    Würde ich ehrlich gesagt auch nicht gleich in die Phsychosomatikschublade werfen. Wenn das wirklich nur einfach rausgeschnittene Dichtungen sind, und das ggf. an mehreren Fenstern kann da schon ein unangenehmer Zug herrschen. Und es gibt diverse Krankheiten die da empfindlich machen könnten. Davon abgesehen kennen wir auch keine Wetterverhältnisse den Erstellers. Wenn aus irgend einem Grund seine Fensterfront eine hohe Windlast abbekommt und da wirklich nur abgeschnittene Dichtungen drin sind hast du auch keine wirkliche Volumenstrombegrenzung und es kann gut durchziehen.

    Ich bin mir nicht ganz sicher, aber eigentlich sollte der benötigte Volumenstrom für den Mindestluftwechsel ja im Lüftungskonzept stehen oder sich darauf ableiten lassen. Dann entsprechende selbstregelnde Fensterfalzlüfter ran passend dafür und das Problem sollte sich zumindest eindämmen lassen. Das kostet auch nicht die Welt und ist gleich montiert. Das sollte zumindest mal etwas Besserung bringen theoretisch.
     
  3. #23 Fasanenhof, 21.10.2025
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    Gibt es einen Zweiten Lüftungspunkt?

    Wenn man durch die "Lüftungsschlitze" einen spürbaren Luftzug abbekommt, muss es einen zweiten Punkt für die Lüftung geben.... ich nehme an, das wäre die Abluft vom Bad.
     
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  4. #24 Holzhaus61, 21.10.2025
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    Ich wollte eigentlich nicht, muss es aber trotzdem los werden:

    Ich bin so einigermaßen erschüttert, was hier manche von sich geben. Wir haben hier einen 3 Jahre alten Neubau! Kein altes Haus aus den 30ern mit neuen Fenstern...

    Nehmen wir nur die ENEV an, aber damals war schon luftdichtes bauen Pflicht. Und es gab die Pflicht zum Lüftungskonzept nach 1946. Lediglich Dichtungen rauszuschneiden als "Zwangsbelüftung" ist kein Konzept, das ist einfach Murks. Darüber hinaus: Schlagregendichtigkeit und Lutdichtigkeit nicht mehr gegeben. Aber den Mieter schön verurteilen: "Du musst aber schön lüften". Sorry, sowas ist echt die Krönung.

    Dann noch solche Tips, besorg Dir mal Ventile, Leute das ist nicht Sache des Mieters.

    Ich stelle mir gerade vor, ein Bauherr fragt die selbe Frage : mein BT/GU/GÜ hat mir usw. Was wär hier für ein Alarm.
     
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  5. BaUT

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    Dem würde ich nicht widersprechen.
    Du hast recht, selbst bei einem lüftungstechnisch durchgeplanten Neubau bester Ausstattung gibt es immer ca. 5% "Empfindsame" (DIN EN 13141-1)
    Genau das war mein Verdacht, weshalb ich (#19) wie viele andere auch nach einem Foto vom oberen Falzbereich des Flügels gefragt habe.
    Wenn da tatsächlich KEIN Fensterfalzlüfter mit integrierter Windwippe (Volumenstrombremse) vorhanden ist, dann gehört der natürlich nachgerüstet.
     
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  6. #26 GreatScott83, 21.10.2025
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    Ich glaube das ist den meisten hier ziemlich klar und auch das erste was mich gewundert hat im Eingangspost. Korrekterweise gehört da eine Lüftungsanlage mit WRG rein. Nur Hand aufs Herz, der TE ging ja schon auf den Vermieter zu, der hat die Hausverwaltung getriggert und nun wartet er.... und wartet... und wartet... und wärmer wirds grad auch nicht mehr. Die Chance, dass kurzfristig da eine technisch korrekte Lösung eingebaut wird geht meiner Ansicht gegen 0. Selbst wenn der Vermieter das einsehen würde, dreht dass dann erstmal noch seine Runde über den Wohnungseigentümerkampfsportverein... äh... die WEG, die sich überlicherweise alle total lieb haben und sich total für die Problemchen eines einzelnen Mieters interessieren.
    So hätte er zumindest mal eine Chance kurzfristig eine Besserung für seine Situation zu erreichen.
     
  7. BaUT

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    Also hat der Wohnungseigentümer (Vermieter) noch Gewährleistung drauf!
    Ergo: Vermieter schreibt Mängelanzeige an den Bautrüger (mit Kopie zur allgemeinen Kenntnisnahme an die HV der WEG).
    1. Der Bauträger möge ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 für die streitige Wohnung vorlegen. Ein solches schuldet sein Planer seit 2009 für jeden Neubau und für signifikante energetische Sanierungen von Bestandsgebäuden.
    2. Aufforderung zur Mängelbeseitigung der Zugerscheinungen durch Nachrüstung der Fenster mit Fensterfalzlüftern (entsprechend Bemessung nach DIN 1946-6) als Minimallösung einer nutzerunabhängigen Fugengrundlüftung (Lüftung zum Feuchteschutz).
     
  8. #28 Holzhaus61, 22.10.2025
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    Na Endlich sagts einer:28:

    Der wesentliche Grund für meine Vermutung ist: die Bilder mit dem offenen Türrahmen scheinen der linke Flügel der Küchenseite zu sein. Und 2 Löcher (bzw. Gummi rausgeschnitten) ist ziemlich unwahrscheinlich, daß da Falzlüfter drin sind...
     
  9. #29 Fabian Weber, 22.10.2025
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    Muss ich mich hier angesprochen fühlen?

    Ich hatte nämlich dem TE lediglich eine schnelle pragmatische Lösung seines Problems aufgezeigt.

    Er kann natürlich auch den Weg der Mangelanzeige über seinen Vermieter mit WEG und Hausverwaltung gehen.

    Ob es das wert ist?!
     
  10. Oehmi

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    Ganz offensichtlich stört sich der Mieter dran. Und auch dem Vermieter sollte eigentlich daran gelegen sein, eine mangelfreies Werk zu besitzen.
    Wenn dem Eigentümer irgendwann ein Licht auf geht, weil sich schon der fünfte Mieter beschwert, wird es zu spät sein.
     
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