Zwei interessante Urteile zur Architektenrechnung und zur Haftung von BQÜ

Diskutiere Zwei interessante Urteile zur Architektenrechnung und zur Haftung von BQÜ im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; .. Bei einem Architekt als Dienstleister sehe ich diese Notwendigkeit nicht.. tja .. falsch. architekten schulden werkerfolg, keine...

  1. mls

    mls Bauexpertenforum

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    tja .. falsch.
    architekten schulden werkerfolg, keine dienstleistung.
    werkerfolg darf aber (daran ist noch zu arbeiten) nicht
    nur im fertigen bauwerk zu finden sein, sondern der
    "zwang" muss eher, in der planung einsetzen.
    ist auch so bei den anderen planern im hoai-korsett.

    dieses korsett ist eine unglaublich hilfreiche angelegenheit. dadurch
    werden nicht nur honorare gedeckelt, sondern es wird auch die
    planerische interaktion beschrieben. momentan weiss ich (jedenfalls
    im normalfall), was der architekt bringt - und was fachplaner
    logisch folgend bringen.

    deshalb sind die spezialverträge mancher a.kammern, fernab der
    hoai-leistungsbilder, für das verzahnen der teil-und gesamtplanung
    organisatorisch schwierig. da wird der hoai-immanente bezug von
    planung zu interaktion entspr. den "bösen" leistungsbildern durch
    eigene, gewillkürte beschreibungen ersetzt: keiner weiss, was er
    machen soll ;)
    solche zustände braucht niemand.

    ein hilfreiches korsett stellen natürlich auch die bestehenden
    auslegungen, kommentierungen und urteile zur hoai dar.
    das kann man getrost als "how2" betrachten.
    das würde im fall überbordender einzelregelungen wertlos.

    wer also mal richtig was erleben will, sollte unbedingt
    träume bauen wollen und fernab jedes regelungsraumes
    sein bauwerk planen lassen, mit haftungsausschluss und
    alles als dienstleistung vereinbart :p
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Gute gekontert. Später mehr.
    Jetzt ist erst das Stück Nougatsahne dran.
     
  3. #503 lawrence, 09.02.2016
    lawrence

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    Das ist sicherlich vielen bauherren nicht klar und die Vorteile welche sich daraus ergeben, kennen sie erst recht nicht.
     
  4. #504 Skeptiker, 09.02.2016
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    Die Idee Planungs- und Bauleistungen differenziert beschrieben anzubieten und dann nach der Pauschalierung zusätzliche, also nicht aufgeführte Leistungen extra anbieten und vor allem abrechnen zu können eröffnet ganz neue Geschäftsmodelle: "Haus mit Walmdach und einfacher Bodenplatte und Carport pauschal äußerst knapp kalkulierte X,- €. Bodengleiche Dusche kostet natürlich später extra, schwierige Gründung, Treppe zum leicht erhöhten Eingang, Schornstein, Fliesenspiegel, Bidet, Sauna, Ankleide, verzogene Treppe, Fußbodenheizung? ...alles nur gegen Honorar-Zuschlag. Wie, der ist Ihnen zu hoch? Lassen Sie doch von jemand anderem planen, aber dann ist das natürlich bei mir aus dem Haftungsumfang raus!"


    mit skeptischen Grüßen!
     
  5. R.B.

    R.B.

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    So, weiter geht´s.

    Dienstleister hatte ich jetzt nicht ausschließlich auf die Vertragsgestaltung bezogen, war mein Fehler, ich hätte wissen müssen, dass das zu Fehlinterpretationen führen kann. Mir ging es um die Abgrenzung zum regulierten Bereich mit seinen Gebühren. Die Masse der Werkverträge wird ohne eine Honorarordnung geschlossen, warum sollte das beim Architekten nicht auch möglich sein? Auch der ROhbauer, Heizungsbauer, Eli usw. usw, schuldet mir ein(en) Werk(erfolg). Folglich müssten wird doch nur für alle Handwerker eine Honorarordnung einführen, und die Welt wäre in Ordnung.

    So weit so gut, doch wie sieht die Praxis aus? Man muss sich doch nur einige threads im Forum anschauen, da weiß kein Mensch, wer was an Leistung geliefert hat bzw. liefern muss. Wo kein Kläger......

    Im Prinzip geht es doch um Schnittstellenkoordination, und die geht auch mit HOAI in vielen Fällen schief. Zudem klinkt sich der Architekt, je nach Auftrag, nach der Baugenehmigung sowieso wieder aus. Was spricht dagegen, mit einem Architekten einen freien Vertrag zu vereinbaren, für eine Planung bis Genehmigung? (Heute LPH1-4) Der Architekt müsste als Fachmann wissen, welche Leistungen er dafür benötigt, und kann entsprechend anbieten.

    Überall auf der Welt werden Häuser gebaut, ganz ohne HOAI, und komischerweise schaffen die es auch ein Haus fertigzustellen. Damit meine ich nicht die Blockhütte in den kanadischen Wäldern, sondern ganz normale Häuser wie man sie überall in allen Städten und Dörfern weltweit findet. Es wäre anmaßend zu behaupten, dass nur in Deutschland gute Häuser gebaut werden, und es wäre erst Recht anmaßend wenn man das ausschließlich der HOAI zuschreiben würde.
     
  6. vOlli

    vOlli

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    Du schreibst eigentlich, dass das Mindespreisrecht abgeschafft werden soll.

    Mir ist letztendlich nur bekannt, dass Architekten Ihre Vereinbarung NICHT halten wollen und ein höheres, nach Maßgabe der HOAI berechnetes Honorar, abrechnen wollen. Die freie Honorarvereinbarung ist aus meiner Sicht und Erfahrung Gang und Gebe. Ich jedenfalls hatte noch nie ein Angebot auf der Basis der HOAI vorliegen!

    Ich kenne auch keinen Bauherrn, der am Ende seines Bauvorhabens klagt, dass der Architeklt doch bitte sein Honorar auf Basis der HOAI abrechnen sollte, um diesen zur Annahme einer höheren Zahlung als vereinbart zu zwingen.

    Wenn die HOAI Sätze zur Sicherung eines Mindeststandards bei der Planung und Ausführung von Bauprojekten sind, darf gerne ein Mindestsatz zur Geltung kommen. Schließlich schafft die HOAI richtig angewendet Tranparenz. Der Bauherr muss nur bezogen auf dieses Preisrecht bindend aufgeklärt werden. Erst dann hat er die Möglichkeit ja oder nein zu sagen. Ja zur HOAI mit den entsprechenden Preisen, Nein zu Leistungen, die er nicht haben möchte.

    Und dann widerum ist es möglich, auch Haftung für nicht erbrachte Leistungen seitens des Archis auszuschließen.

    Ich kenne die Vertragsangebote von Archis so, dass sie alle notwendigen Leistung zum Pauschalpreis anbieten. Und vor Gericht wird gestritten, was genau beauftragt war und ob die erbrachte Leistung nach HOAI abgerechnet ist. Da weiß doch niemand was los ist.
     
  7. #507 Ralf Dühlmeyer, 16.02.2016
    Ralf Dühlmeyer

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    Du verallgemeinerst auf der Basis Deiner sehr begrenzten Erfahrungen, bei der wir dies Basis der Anfragen nicht kennen (obwohl ich dazu eine Meinung habe).

    Erspar uns einfach diese Verallgemeinerungen!
     
  8. vOlli

    vOlli

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    Dann lies mal, was andere zum Thema "Angebote unterhalb der HOAI schreiben", bevor Du wieder über andere urteilst.

    Meine Erfahrung kannst Du in keinster Weise deuten, Du weist nur von dem, was ich hier schreibe.

    Scheinbar gibt es aber Leute, die ihr ganzes Leben mit Fehlern und Fehleinschätzungen vollstopfen - so etwas dann mit dem Begriff "Erfahrung" zu verbinden, zeigt letztendlich deren Begrenztheit zu denken.
     
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