Zwei interessante Urteile zur Architektenrechnung und zur Haftung von BQÜ

Diskutiere Zwei interessante Urteile zur Architektenrechnung und zur Haftung von BQÜ im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; http://www.akbw.de/fileadmin/download/dokumenten_datenbank/AKBW_Merkblaetter/Honorar_und_Vertragsrecht/Merkblatt52-Architektenhonorar-2013.pdf...

  1. #101 Bauliesl, 03.02.2016
    Bauliesl

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    Genau richtig - das mache ich auch immer. Und es gibt noch diverse Bauherren-Broschüren von der AK. Damit beugt man solchen Dingen vor.
     
  2. Fraking

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    Ja, es gibt Verfahren gegen unterschiedliche Ländern (Deutschland, Malta, Österreich, Polen, Spanien und Zypern) wegen unterschiedliche Sachverhalte. Bei Deutschland geht es um folgende Honorarordnungen: HOIA und Steuerberater. Ärzte und Rechtsanwälte haben sie (noch) nicht auf dem Kicker. Man muss aber im Bereich Gesundheit und Rechtsberatung immer etwas vorsichtig sein. Da gibt es teilweise Ausnahmen, die nicht auf andere Berufszweige übertragbar sind.
     
  3. vOlli

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    Beamte zahlen Ihre Arztrechnungen nicht selbst sondern gehen in Vorleistung, bzw. reichen die Rechnungen bei der Beihilfe ein. PKV ist die Abkürzung für die Private Krankenversicherung. Der Privatmann geht in Vorleistung und holt sich das Geld wieder zurück. Mir ist keine schwerwiegende Problematik mit dem System bekannt.

    Aus meiner Sicht sollte es eine Aufklärungspflicht seitens des Architekten zum Preisrecht der HOAI geben (unsortiert)

    -- weil der Architekt sich selbst schützt
    -- weil ein Unterlaufen der HOAI und damit widerrechtliches Verhalten eingedämmt wird, für Architekten ist der Wettbewer dann fairer und gestaltet sich über gute Leistung und Empfehlung (wobei aus Wirschaftswissenschaftlicher Sicht die HOAI sinnfremd ist)
    -- weil klarer wird, welche Pflichten der Architekt hat und ein Störungsfall schematischer ablaufen kann
    -- weil wir dann in diesem Thread klar darüber reden können: Kannte der Auftraggeber die HOAI?
    -- weil der Auftraggeber mit den möglichen verheerenden Folgen eines rechtswidrigen Vertrags konfrontiert wird
    -- weil der Auftraggeber dadurch Finanzsicherheit erhält und die richtigen Entscheidungen fällen kann
    -- weil der Auftraggeber dann auch besser weiss, welche Leistungen durch den Architekten zu erwarten sind /Erwartungshaltung des Auftraggebers wird näher gerückt an die Leistung des Archis)
    -- weil der Preis in den Hintergrund rückt und die Bauqualität in Vordergrund - was Ziel der HOAI ist
    -- weil ich mich dann nicht mit meinen Archis vor Gericht streiten müsste
    -- weil der Auftraggeber ein besseres Gespür für die Leistung des Archis bekommt
     
  4. vOlli

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  5. #105 Ralf Dühlmeyer, 03.02.2016
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    Die Frage ging um was anderes!
     
  6. #106 Der Bauamateur, 03.02.2016
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    Also als Steuerberater werde ich in der Regel nicht von anderen Steuerberatern beauftragt sondern von Laien (mit unterschiedlichem Kenntnisstand). Natürlich gehe ich davon aus, dass ich den Mandanten darüber belehren muss, nach welchen Grundlagen ich abrechne. Dafür gibt es eine Honorarvereinbarung in der sowohl die Tätigkeiten als auch der Abrechnungsmodus dargestellt sind.

    Daneben schreibt die Steuerberatervergütungsverordnung im § 9 folgendes vor:
    (2) In der Berechnung sind die Beträge der einzelnen Gebühren und Auslagen, die Vorschüsse, eine kurze Bezeichnung des jeweiligen Gebührentatbestands, die Bezeichnung der Auslagen sowie die angewandten Vorschriften dieser Gebührenverordnung und bei Wertgebühren auch der Gegenstandswert anzugeben. Nach demselben Stundensatz berechnete Zeitgebühren können zusammengefaßt werden. Bei Entgelten für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen genügt die Angabe des Gesamtbetrages.

    Es ist doch geradezu absurd, von einem privaten Auftraggeber zu erwarten, dass er das Preisrecht der Architekten studiert, bevor er sich ein Angebot einholt. Man muss im Rechtsverkehr doch davon ausgehen können, dass die andere Seite nicht wissentlich und willentlich ein unzulässiges Angebot abgibt.

    Jedoch unabhängig davon, wie und mit welchen Intentionen die Beteiligten im vorliegenden Fall gehandelt haben, sollte das Preisrecht dennoch gelten, also Mindesthonorar; aber der Architekt, der Honorare unterhalb der zulässigen Höhe abschließt (und damit alle anderen schädigt!) sollte aber keine Vorteile aus einem solchen Handeln ziehen können. Will sagen: hier ist eigentlich die Kammer als Aufsichtsinstanz gefragt, die eine saftige Buße verhängt.

    Und ansonsten frage ich mich, wieso in den Fällen, wo die AG von anderen Büros offensichtlich Angebote unterhalb der HOAI bekommen, die Kammer nicht eingeschaltet wird? Das müsste doch im Interesse jedes Einzelnen liegen?
     
  7. #107 Ralf Dühlmeyer, 03.02.2016
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    Wenn Du wüsstest, wie viele Anfragen genau darauf zielen :lock

    Das sind meist die, bei denen die Gespräche mit ......Danke, ich bespreche das und melde mich dann wieder bei Ihnen
     
  8. #108 Pruefhammer, 03.02.2016
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    ich kann nur hoffen, dass die HOAI fällt. Das ist schon lange überfällig und würde solche Diskussionen wie hier überflüssig machen. Es ist schon amüsant anzusehen wie so mancher HOAI Junkie am Preisrecht klebt in einer eigentlich marktwirtschaftlichen Gesellschaft. Ganz offensichtlich hat man Angst in einem marktwirtschaftlichen Umfeld zu bestehen. Warum sonst die Aufregung? Jeder kann sich einen VW oder einen Mercedes kaufen, mancher gibt sich mit dem günstigeren Auto zufrieden aber andere wählen die Luxusversion. Soll doch der Archi seinem Interessenten erklären warum er die Summe X für seine Leistung haben möchte und welche Vorteile ihn bei ihm erwarten. Das ist ganz normale Marktwirtschaft, die wir tagtäglich erleben nur einige Berufsstände wollen sich dem Markt nicht stellen. Warum wohl? Sicher nicht aus altruistischen Gründen sondern ganz einfach aus simplen monetären Gründen. So einfach ist das. Hoffentlich kommt die EU damit zum Erfolg. Es ist nicht einzusehen (gerade bei den Architekten, bei Ärzten und RÄ mag das anders aussehen) warum die Archis sich der Marktwirtschaft entziehen können mit eigenem Preisrecht, während sonst fast alle anderen Berufe kein Preisrecht kennen.
    Was kann man dem Häuslebauer raten? DIY-Planung! Vielleicht kommt dann auch den Archis in den Sinn mal die Realitätsverweigerung aufzugeben.
     
  9. Kalle88

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    Au weia... nun sind wir endgültig bei den Brotkrümmeln am Stammtisch angekommen... :respekt
     
  10. #110 Pruefhammer, 03.02.2016
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    heißt bitte was?
     
  11. #111 Skeptiker, 03.02.2016
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    Am schlimmsten sind die öffentlichen Bauherrn "bei uns ist alles immer nur unten". Das wissen wir nicht. Erfahrungsgemäß treten solche Nachforderungen nicht ohne komplizierte Vorgeschichte auf.


    mit skeptischen Grüßen!
     
  12. dimitri

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    Bei den ganzen Unwägbarkeiten im Bau ist für mich persönlich die HOAI eine Konstante. Ich weiß vorab was zu bezahlen ist, was ich dafür aufnehmen muss.
    Andererseits haben wir auch genügend Fälle hier im Forum, bei denen eben nicht nach HOAI sondern nach eigenem Gebührensatz abgerechnet wird.
    Vor kurzem erst der Gutachter der IHK, der dann jede Mail extra berechnet. Genau das würde dann daraus folgen.
    Die sog. Pauschalpreise wären nicht mehr wert, als die "Festpreise" der BT, die anschließend für jede noch so geringe Änderung nicht nachzuvollziehen Aufpreise verlangen.
     
  13. Lexmaul

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    Was stimmt eigentlich mit Dir nicht? Kannst Du nur so primitiv? Wenn mein Nick "Sebastian" gewesen wäre, was hättest dann "witziges" geschrieben? Liegst übrigens so falsch mit der Deutung meines Nicks, wie, dass es in der Wüste kein Kondensat gibt ;)

    Ich pinkel weder Dir noch Deinem Berufsstand ans Bdein - meine Einstellung dazu habe ich in diesem Thread mehr als einmal beschrieben, aber Du kannst nur wild um Dich beißen und lässt hier und da doch mal tief blicken, was scheinbar die meisten potentiellen Kunden für Dich sind...

    Dann kommen solche wilden Vergleiche:

    Du schürst eher das Vorurteil, dass Architekten unnahbare Götter sind - egal, was passiert, der Kunde ist schuld. So sagt es der Stammtisch und Du tust nichts dagegen, dass man anders denkt. Deine "Regel" gilt auch im privaten Konsum nicht - nur kann man da mehr googeln als beim sehr komplexen Thema Bau. Genau das propagierst Du doch immer und immer wieder, dass die Netzhelden den Profi fragen sollen. Wie sollen

    Allerdings haben ja nun schon viele Deiner Kollegen hier bewiesen, dass Sie den Unmut der Laien verstehen...
     
  14. #114 Ralf Dühlmeyer, 03.02.2016
    Ralf Dühlmeyer

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    Wenn man keine Ahnung hat einfach mal ..........







    die Finger oberhalb der Tastatur lassen!

    1) Vergleiche hinken immer, Autovergleiche besonders, aber Dein Vergleich mit einem VW oder Mercedes hinkt nicht mehr, der ist doppelt beinamputiert!
    Einen Golf, E-Klasse, 3er, wwi besichtige ich vorher, fahre in Probe, kann mir Autotest dazu durchlesen, bekomme eine detailierte technische Beschreibung (die dann dank Weichwarenschiebung doch nicht stimmt), habe diverse gesetzliche Vorgaben, habe eine Prüfbehörde, die Typenprüfungen vornimmt usw. Und eine Fließbandserienfertigung mit Qualitätskontrolle!

    Ein Haus, egal ob vom BT, GÜ oder Architekt + Einzelvergabe ist i m m e r ein Prototyp.
    Somit sind auch die Leistungen immer auf die individuelle Lösung abgestimmt.

    Ich mein, wir können gern die HOAI durch ein dem PKW vergleichbares Verfahren ersetzen. Aber dann bist DU der erste, die sich über die Unbezahlbarkeit aufregt!

    2) Das Preisrecht der HOAI gilt auch für den Bauzeichner oder den Zahnarzt, der nach den Prothesen noch Grundrisse anfertigt!!!

    3) Es ist, auch wenn viele es nicht glauben, tatsächlich ein Schutz der Bauherren!
    Was schreien hier viele Laien schon, was der Architekt JETZT mit der HOAI alles machen müssen soll, weil die Laien ja völlig überfordert sind, die HOAI zu begreifen.
    Dabei regelt die HOAI schon verdammt viel gerade im Leistungsbereich.

    Was passiert wohl, wenn die HOAI ersatzlos wegfällt? Sind dann die Baulaien plötzlich in der Lage, den Leistungsumfang eines so komplexen Vorhabens wie Planung um Realsierung eines Bauwerks zu kennen, zu begreifen und in Verträgen zu verfestigen??
    Sicher nicht! Deswegen schrieb ich ja oben, was Klagewellen dann losgehen. Das wird ein Tsunami!

    4) Diese Gesellschaft ist alles andere als wirklich marktwirtschaftlich!!! Von Renten und Krankenversicherung über Lebensmittel bis hin zu Behördenleistungen ist so vieles reglementiert in dem, was der (un)freiwillige Kunde zu zahlen hat.
    Oder es sind Oligarchien weniger grosser Konzerne, die selbst wenn sie keine Kartelle bilden, durch die geringe Konkurrenz die Preise festsetzen ohne echte Marktwirtschaft.

    Das sind hohle Frasen, wenn Du nach Marktwirtschaft schreist!

    5) Wenn, dann bitte richtig!
    Steuern nach deutschem Gesetz? Warum? Ich will marktwirtschaftlich wählen können, ob mich in Luxemburd, auf den Channel Islands, in Kaftuktsitan oder Hannover steuerlich veranlagen lasse!
    Gerichtsgebühren - nix is. Ich will meinen Gerichtsstandort ausschreiben und dann dort Klagen, wo mein finanzielles Klagerisiko am kleinsten ist. Was jukcts mich, wenn die dem Gegner in seinem Unterliegensfall das 50zig fache abnehmen.
    Marktwirtschaft!
    Strafmandat für Falschparken 10 €. Es piept wohl. Da will ich Marktwirtschaft. Wer bietet weniger. Kann ich mit Falschparken vielleicht sogar Geld verdienen?
    Staatliches Monopol auf Strafzettel? Knöllchen-Horst for Politesse.

    Merkst was ?

    Nein - ich hänge nicht in preussischer Sklaventreue an der HOAI! Mir graut nur vor der Übergangszeit.
    Das wird wie nach 89 in den nicht ganz so gebrauchten Bundesländern, wo "clevere" Geschäftemacher die Unerfahrenheit der Ossis mit dem, was Du so heuchlerisch Marktwirtschaft nennst, ausgenutzt haben bis aufs Blut!
    Ich hab da Dinge von Wessis erlebt (und ein paar Kleinigekeiten verhindern können) - da würg ich heut noch, wenn ich dran denke!

    Wenn die HOAI weg soll, dann muss so etwas wie ein Leistungskatalog her, bei dem ich wie bei einer Liste von Zusatzausstattungen beim Auto ankreuze, was ich will, was das beinhaltet, wie die Haftung geregelt ist, wer was wem wie zu liefern und zu sagen hat usw.
    Darauf kann dann ein Angebot auf der Basis einer Kalkulation erfolgen!
    Das gibt ein, zwei Jahre Unruhe, bei der es einen Teil der Kollegen vom Markt fegen wird (ich fürcht mich nicht :p) und dann hätten wir Marktwirtschaft.
    Wird aber so nicht kommen.
    Irgendein Kanzlerlein wird dann mal wieder sagen: Jau, wir schaffen das!. :yikes
     
  15. #115 Ralf Dühlmeyer, 03.02.2016
    Ralf Dühlmeyer

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    Was denn?
    Melkkühe, meinst Du? Du liest auch nur, was DU lesen willst, oder? Sonst wüsstest Du, was ich dazu geschrieben habe.
    Oder überliest Du es, um wider Deiner Behauptung zumindest mir an die Karre fahren zu können?

    Hab ich wo bitte geschrieben???
     
  16. #116 Skeptiker, 03.02.2016
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    Meine potentiellen Auftraggeber (außer Anwälten) erhalten von mir zusammen mit dem Vertragsentwurf (also nachdem über eine vollständige Papierausgabe der HOAI in Buchform mit einem freundlichen Anschreiben dazu. Dass sie jemals gelesen wurde, glaube ich nicht. Bisher gab es auch erst einmal von Laien zum Vertragsentwurf Nachfragen, die bei der Vorlage beim BSB entstanden waren. Ja, manche Dinge im Leben sind kompliziert oder können es werden.

    Das Merkblatt der AKBW werde ich zukünftig ergänzen.


    mit skeptischen Grüßen!
     
  17. #117 stockstadt, 03.02.2016
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    von deinen 33000 Beiträgen ein großer Anteil davon
    Wenn man dich querliest, sind alle schuld .... nur du nie

    Alerdings .. wenn du das selbst merken würdest, würdest du es wohl nicht schreiben:mega_lol:
     
  18. #118 Pruefhammer, 03.02.2016
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    ach Herr Dühlemeyer, ihre freche Art jeder anderen Meinung gegenüber kennen wir hier schon zur Genüge, das aber ausgerechnet sie sich nicht fürchten vor der Marktwirtschaft ist angesichts ihres Auftretens schon fast grotesk. Und der Autovergleich hinkt keinesfalls, beim Auto mag es ja noch eine Fließbandproduktion und eine Qualitätskontrolle geben (die auch nicht vorgeschrieben ist) aber nehmen sie doch mal das Handwerk, die Arbeit des Maurers, Dachdeckers oder Automechanikers ist auch keine Fließbandarbeit, Qualitätskontrolle? Fehlanzeige. Da käme auch keiner auf die Idee ernsthaft über ein Preisrecht nachzudenken. Ihr Schutz des Bauherren ist eine allzu leicht durchschaubare Masche hier sich die eigenen Pfründe zu sichern, mehr nicht.
    Ich gebe Ihnen recht, dass es in der Tat noch andere Bereiche gibt, wo man dringend auch mal über eine Abschaffung staatlicher Eingriffe in die Preisbildung nachdenken sollte (Agrarsubventionen etc.), das ist aber doch nicht ernsthaft ein Argument für die HOAI, so nach dem Motto: wenn es woanders falsch läuft, dann auch bitte bei mir.
    Die Marktwirtschaft bei Knöllchen etc. meinen sie nicht ernst, das lässt nur ihre Argumentation in einem reichlich schlechten Licht erscheinen.
    Und was die Übergangszeit anbelangt: da sind wie doch schon jetzt, siehe ihr Urteil: rein rechtlich steht die HOAI noch, aber die Realität in der Praxis ist eine andere, sonst gäbe es ja solchen Streit gar nicht und da ist die Dunkelziffer sicherlich sehr hoch, da werden nur wenige Fälle das Licht der Öffentlichkeit erblicken. Wie Skeptiker schon schrieb: das hat meist eine Vorgeschichte, in vielen Fällen gibt es halt keinen Streit, der vor Gericht ausgetragen wird, da bekommt man gar nicht die Nase dran. Das ist wie mit der Schwarzarbeit, da fliegt auch nur ein Bruchteil der Fälle auf.
     
  19. #119 Skeptiker, 03.02.2016
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    Grrr, war beim Schreiben unterbrochen worden. Es sollte heißen:

    Und zu ergänzen ist wieder einmal, dass eine Aufhebung der HOAI m.E. nicht zwangsläufig zu niedrigeren Honoraren führen wird. Weshalb, habe ich hier schon öfter geschrieben. Qualität- oder Preiswettbewerb ist die Frage, denn sonst würden auch keine Apple-Produkte verkauft.
     
  20. #120 Pruefhammer, 03.02.2016
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    Nö, muss sie nicht, völlig richtig. Es ist dann aber ein Preis, der sich am Markt gebildet hat. Mag sogar sein, dass gute Archis dann mehr bekommen, obwohl ich das für wenig wahrscheinlich halte, da auch jetzt schon genug Spielraum besteht das Honorar nach oben hin auszudehnen. Jedenfalls würde dann das Honorar von beiden Seiten mehr hinterfragt, heute ist es halt so, dass man sagt: Summe x weil so vorgegeben.
     
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