Zwei Thermen parallel betreiben

Diskutiere Zwei Thermen parallel betreiben im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo liebe Experten, meine Heizung (Vailant, 76KW) muss nach 35 Jahren treuer Dienste leider weichen. Jetzt kam der Vorschlag auf, zwei...

  1. Olidie

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    Hallo liebe Experten,

    meine Heizung (Vailant, 76KW) muss nach 35 Jahren treuer Dienste leider weichen.
    Jetzt kam der Vorschlag auf, zwei Brennwertthermen mit je 30 KW anstatt wieder einer großen einzubauen.
    Diese sollen dann im jährlichen Wechsel die Hauptleistung übernehmen.
    Ein Vorteil wäre natürlich die Betriebssicherheit, dass man im Winter das Haus zumindest etwas heizen kann.
    Was haltet ihr von diesem Vorschlag??

    Viele Grüße
     
  2. am1003

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    Eine Kaskadenschaltung ist durchaus möglich. Was interessant wäre ist, ob diese Gesamtleistung wirklich nötig ist.

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  3. #3 simon84, 13.07.2017
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    Zwei Thermen heisst doppelte Kosten, Wartung. Würde ich nicht unbedingt machen.

    Bin absolut dabei, wie viel qm müssen da beheizt werden und wie viele Personen bzw. Wohneinheiten (Warmwasser) ?

    Klingt nach größerem Stadthaus oder Bauernhof !
     
  4. #4 Andybaut, 13.07.2017
    Andybaut

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    Hallo,

    ich kenne das mit 2 Thermen eigentlich nur als Grundlastkessel und Spitzenlastkessel.
    Der eine brummt immer, der andere nur ab und zu.
    Aber die KW / 2 zu teilen, das ist mir neu.

    Von wem kam der Vorschlag?
     
  5. am1003

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    Das macht für mich auch nur Sinn, wenn die Modulationsspannweite nicht ausreicht.

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  6. Olidie

    Olidie

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    Hallo,
    vielen Dank schon mal für die Antworten.
    Beheizt werden rund 700m2 in einem 11 Familienhaus von 1900 ohne besondere Dämmung. Allerdings sind die Außenwände 40-50 cm stark aus Ziegelsteinen.
    Der Vorschlag kam vom Heizungsbauer.
    Die zweite Heizung soll sich automatisch dazuschlagen, wenn die Leistung der einen nicht ausreicht.
     
  7. #7 Andybaut, 13.07.2017
    Andybaut

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    also Grundlast- und Spitzenlastkessel.
    Bei solch einem Objekt kann man vielleicht auch über Kraft-Wärmekopplung nachdenken
    und den Strom weiterkaufen.
     
  8. #8 Leser112, 13.07.2017
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    Warum? Zwangsweiser Kesseltausch ;-)
    Ob man dabei unbedingt diesen Hersteller wählen muß, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen. Hierfür ist die Ausgangsdatenlage einfach zu mager.
    Kaskadierung in unterschiedlicher Stufung war besonders früher unbedingt notwendig, wo die Wärmeerzeuger nicht modulieren konnten (konstante Nennleistung).
    Die benötigte Nennleistung = Normheizlast wird nur in wenigen Stunden tatsächlich benötigt (Schwerpunkt Jahresheizarbeit).
    [​IMG]
    [​IMG]

    Dabei stand keinesfalls die Redundanz im Vordergrund, die zusätzlich hinzukam, sondern die Leistungsabstufung (variabler Leistungsbedarf).
    Auch heute macht das auch bei modulierenden Geräten durchaus noch Sinn, je nach Geräteserien des jeweiligen Herstellers. Hier gibt es deutliche Unterschiede.
    Eine hälftige Teilung der Nennleistung dürfte bei modulierenden Geräten jedoch wirtschaftlich unsinnig sein.

    Erfahrungsgemäß sind Wärmeerzeuger im Bestand mehr oder weniger heftig überdimensioniert, was zu überhöhten Verbrauchskosten und CO2 Emissionen führt. Zusätzlich überproportionale Störanfälligkeit und Geräteverschleiß.
    Bei ~ 95% der Fälle sind zusätzlich Hydraulikprobleme vorhanden.
    Hier sollte man zunächst einmal die tatsächliche Normheizlast nach DIN 12831 ermitteln. Das gelingt rechnerisch oder auch messtechnisch, falls WMZ vorhanden.
    Derartige Aufgabenstellungen lassen sich, falls Wirtschaftlichkeit von Interesse ist, nicht durch anonyme Ratgeberschaft ohne jegliche Gewährleistung in Foren lösen.
    Das gehört in die Hand eines TGA Profis, bevor ein Heizungsbauer beauftragt wird!
     
  9. Olidie

    Olidie

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    Hallo,

    der Austausch erfolgt ausschließlich aufgrund des Alters. Sowohl die Wartungsfirma als auch der Schornsteinfeger sagen, das die Anlage Top in Ordnung ist uns sämtliche Grenzwerte deutlich unterschritten werden.
     
  10. am1003

    am1003

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    Gerade dann lasse eine Heizlastberechnung machen und wähle dann aus !

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  11. #11 Andybaut, 13.07.2017
    Andybaut

    Andybaut

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    deine Heizung fällt sicher unter den §10 der ENEV und ist keine der Ausnahmen?
     
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