zweite Haus mit gleichen Unterlagen bauen

Diskutiere zweite Haus mit gleichen Unterlagen bauen im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Na, ich bin dann mal gespannt auf meinen Hausbau. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich den Architekten für seine Dienstleistung umfangreich...

  1. ToStue

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    ich bin dann mal gespannt auf meinen Hausbau. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich den Architekten für seine Dienstleistung umfangreich und zurecht entlohne, er seine Arbeit dann aber doppelt und dreifach weiterverkaufen und -verwerten kann. Die "Orientierungshilfe" dient der Rechtemaximierung der Architekten, entrechtet aber m. E. den Bauherren übermäßig.

    Ohne Übertragung des Urheberrechts an meinem Häuschen würden wir nicht glücklich werden... :Brille

    So, bahnfrei für alle Andersdenkenden! :winken
     
  2. #22 Gast036816, 12.06.2009
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Entwurf zum weiter verkaufen

    Moin Moin,

    gehen Sie doch einmal mit dieser Schnapsidee zur Daimler AG, schlagen Sie dem Vorstand vor, das erste verkaufte Auto - möglichst S-Klasse - wird regulär verkauft und ordnungsgemäß vergütet, alle weiteren Autos werden für Nothing auf den Markt gebracht. Bin gespannt auf diese Antworten.

    Freundliche Grüße aus Berlin
     
  3. bernix

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    ...dein Vergleich erinnert mich an den Terminator (Teil1) kurz bevor er von der Pressmaschine endgültig ausser Gefecht gesetzt wurde...(sprich: dein Vergleich hinkt schon nicht mehr, er hat keine Beine mehr....:D)
    -
    Die direkte Entsprechung zu "Jedes weitere Fahrzeug kostenfrei abzugeben" wäre dass der Architekt seine einmal erstellte Entwurfs-und Einreichungsplanung kostenfrei (ggf in beliebiger Menge) nochmals für andere Projekte beim Bauamt einreicht....

    Dies steht hier überhaupt nicht zur Debatte.

    PS: Nochmal die Frage: Wie wurde das früher bei den Siedlungshäuschen geregelt?
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 12.06.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Das waren angestellte Architekten einer Baufirma. Die kriegten Gehalt, kein Honorar :D.
     
  5. #25 Thomas B, 12.06.2009
    Thomas B

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    Auch ein Architekt bekommt doch wenn er einen eigenen Entwurf ein weiteres mal verkloppt nicht den vollen Preis/ Honorar dafür. Hier sind knackige abschläge zu berücksichtigen. Daß er natürlich trotzdem Geld dafür bekommt ist aber vollkommen richtig! Schließlich hat er ja trotzdem Arbeit (neue Bauantragsunterlagen, abgeänderte/aktualisierte Werkpläne), die natürlich zu würdigen ist.

    Letztlich finde ich es aber auch nicht ganz befriedigend:

    Der "erste", der das Haus baute, der vom Architekten eine individuelle, für ihn richtige und auf ihn zugeschnittene Lösung hat erarbeiten lassen, zahlt den vollen Preis und muß nun im Nachgang erleben, daß "sein" Haus nun eben gar kein Unikat mehr ist und der "nächste" zudem weniger dafür zu zahlen hatte.....schön ist das nicht.

    Insofern sollte es in der Tat einen Urheberrechtsschutz für den BH geben...nur wie?

    Grüße

    Thomas
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 12.06.2009
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Ganz einfach. Jeder Bauherr kann ja ein Wiederverwertungsverbot in den Architektenvertrag aufnehmen lassen.

    Aber mal wieder zurück in die Realität.

    Selbst die BT/GÜ mit den 20 Schubladenentwürfen verkaufen diese nicht ständig unabgeändert.

    Und wer ein Architektenhaus will, will in der Regel eben MEHR als Schublade.

    Je "einzigartiger" ein Entwurf ist, desto schlechter ist er auf andere Baugründstücke und Nutzer übertragbar.

    Sicher wollen "Neukunden" immer wieder gebaute Grundrisse sehen. Und der eine oder andere sagt dann auch - der ist schön -. Aber bisher war dann der Bauantrag doch IMMER was ganz anderes als das, was den Kunden beim ersten Ansehen gefallen hat.
    Gleiches gilt für die Bauherren, die mit Kataloggrundrissen und der Aussage - so hätten wirs gerne - kamen.

    Da reicht manchmal ein kleiner Änderungswunsch, um plötzlich was ganz anderes entstehen zu lassen.

    MfG
     
  7. KlausK

    KlausK Gast

    Warum die Planung nicht als Werkvertrag bestellen?
     
  8. #28 ManfredH, 12.06.2009
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Als was denn sonst ?
    Und was hat das bitte mit der Urheberrechtsfrage zu tun ?
     
  9. #29 ManfredH, 12.06.2009
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Ähh, sorry; ich glaube, ich hatte den Beitrag falsch verstanden.

    Aber auf jeden Fall: Planungsverträge sind immer Werkverträge
     
  10. Baumal

    Baumal

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  11. #31 Gast036816, 12.06.2009
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Terminator und Ausbeutung

    ...dein Vergleich erinnert mich an den Terminator (Teil1) kurz bevor er von der Pressmaschine endgültig ausser Gefecht gesetzt wurde...(sprich: dein Vergleich hinkt schon nicht mehr, er hat keine Beine mehr....:D)
    -

    Sorry, aber auf dem Kulturniveau eines Terminators bewege ich mich nicht. Terminatoren können vor Kraft weder laufen oder hinken. Statt dessen haben solche Typen 1.000 Watt im Arm, aber keine Birne im Kopf. Was hier angesprochen ist, den Entwurf 1 x bezahlen und x-fache kostenfreie Vervielfältigung ist eine moderne Art der Ausbeutung in Anlehnung an die gängige Werbung Geiz ist Geil. Wo haben Sie denn Betriebswirtschaft studiert? Oder wird jetzt gelehrt, dass man das Leben auch vom Drauflegen bestreiten kann?

    Freundliche Grüße aus Berlin
     
  12. bernix

    bernix

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    ...tief durchatmen, zurücklehnen, die ganzen Beiträge nochmal lesen und (vielleicht) besser verstehen....:biggthumpup:
    -
    Es ging hier nie um 1x bezahlen und x-fach nutzen...sondern Ursprung war eine vorsichte Anfrage obs vielleicht möglich wäre die bereits bezahlten Pläne nochmals zu verwenden....
    Ich habe in dieser Beitragsreihe nirgends überhaupt die gängige Regelung in Frage gestellt, insofern kann hier von Geiz ist Geil und Arbeiten für umme keine Rede sein....
    -
    Anscheinend kennst du den Film wirklich nicht: Schade, ist ein gutes Beispiel für ein gutes, erfolgreiches Konzept...
    Die Lücke kann man aber schliessen...er kommt ja von Zeit zu Zeit im Fernsehen und ggf gibts ja auch noch Videotheken...
    Also nur zu....


    gruss
    -
     
  13. KlausK

    KlausK Gast

    Kein Problem
    Beim Werkvertrag gehen normalerweise alle Rechte auf den Werkbesteller über (wenn beim Vertrag nicht geschlafen wird).

    Grüße
    Klaus
     
  14. sepp

    sepp

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    richtig....
    aber nur für dieses werk und für diesen vertragspartner.
    eine weiterverwendung für andere werke oder für dritte ist gegen die hoai und geltende rechtssprechung. die kann man auch per vertrag nicht aushebeln.
     
  15. #35 Gast036816, 14.06.2009
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Gleiches Haus 2 x bauen mit gleichen Unterlagen...

     
Thema: zweite Haus mit gleichen Unterlagen bauen
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