Maler hat nicht die ausgeschriebene Farbe benutzt

Diskutiere Maler hat nicht die ausgeschriebene Farbe benutzt im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo, in der Ausschreibung des Architekten stand: "siliconharzgebunden Fassadenfarbe mit biozider Ausrüstung" tatsächlich bekommen haben...

  1. #1 bnebenda, 01.12.2008
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    Hallo,

    in der Ausschreibung des Architekten stand:

    "siliconharzgebunden Fassadenfarbe mit biozider Ausrüstung"

    tatsächlich bekommen haben wir (laut Farbhersteller telefonisch):

    "reine Dispersionsfarbe nur mit Silcon etwas vergütet ohne biozide Ausrüstung"

    Ist das ein Mangel? Wie kann er behoben werden? Kann man den Maler dazu zwingen neu zu streichen? Oder kriege ich nur die Mehrkosten und darf dann selber die Kosten tragen, wenn ich früher als nötig neu streichen lassen muss.

    Vielen Dank
    Bernd

    PS Es handelt sich um ein Passivhaus mit EPS-Dämmung.
     
  2. ToStue

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    Was steht denn im Vertrag?
     
  3. #3 bnebenda, 02.12.2008
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    Leider gibt es keinen Vetrag. Wir haben nur die Ausschreibung mit den vom Maler eingetragenen Preisen, leider hat er dort nicht Hersteller und Typ der Farbe vermerkt, sodass wir das ganze erst nach Abschluss der Arbeiten (anhand der Farbe, die wir zum Ausbessern bekommen haben) bemerkt haben. Den genauen Wortlaut in der Ausschreibung liefere ich morgen nach. Habe ich grade nicht vorliegen. Definitiv steht explizit der Anteil des Siliconharzes (>50%) und Asurüstung gegen Algen- und Schnimmelbefall drinn. Als wir den Farbhersteller (Südwest) am Telefon gefragt haben, ob die Farbe für diese Ausschreibung geeignet ist, hat er dies verneint.
     
  4. #4 Andreas77, 02.12.2008
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    Was sagt der Ausschreibende? Hat der auch die Bauleitung?
     
  5. #5 bnebenda, 02.12.2008
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    Der Ausschreibende hat auch die Bauleitung und hat jetzt vom Ausführenden entsprechende Datenblätter angefordert. Insofern gibt es hier weder eine vorläufige noch eine endgültige Aussage, weil die Datenblätter noch nicht geliefert wurden.
     
  6. #6 dquadrat, 02.12.2008
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    ich würde drauf bestehen neu streichen zu lassen.

    silikonvergütete farben (silikonöl anteil von ca. 1 bis 2%) sind im gegensatz zu silikonharzfarben wesentlich billiger. aus gutem grund.
    fassaden mit echten silikonharzfarbenanstrichen können u.U. wesentlich länger sauber bleiben als herkömmliche dispersionsfassadenfarben. in extremfällen kann sich der unterschied in jahrzehnten ausdrücken :p

    auch die fungizide/biozide ausstattung kostet mehr geld. diese ausstattung ist zwar kein garantierter langzeitschutz, kann aber helfen möglichen bewuchs an der fassade herauszuzögern. und bezahlt hast du den ja schließlich.

    nur die erstattung des aufpreises auf eine echte fungizid eingestellte silikonharzfarbe würde ich nicht akzeptieren. bedenke bitte auch die gerüstkosten bei einem zu erwartenden verfrühten renovierungsanstrich.
     
  7. #7 bnebenda, 02.12.2008
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    Auf einen Neuanstrich zu bestehen, wäre auch meine Position gewesen. Die Frage ist, ob diese Position bei einem (Gerichts-)streit durchsetzbar ist.

    Ehrlich gesagt, habe ich nachdem was bisher alles vorgefallen ist, wenig Lust den Maler nochmal ranzulassen (siehe weiter unten), dann lieber ein Neuer.

    Zum Beispiel war der Putz war 1 cm auf den Sparren und Dachschalungsbrettern weil nicht richtig abgeklebt wurde. Erst nach heftigem Streiten wurde der Putz vom Holz abgekratzt, so sah das Holz dann auch aus. Da der Ausführende das aber wohl nicht einsah, war er entsprechend sauer und hat dementsprechend drauflosgehauen und sich prompt verletzt, die Blutflecken (toll auf einer weissen Fassade mit weissen Sparren) mussten dann in einem zweiten Arbeitsgang beseitigt werden. Auf die Frage ob er denn ein Pflaster haben wolle (wir waren zu dem Zeitpunkt zufällig auf der Baustelle und hätten Pflaster gehabt) kam nur ein mürrisches "Nein"
     
  8. #8 dquadrat, 02.12.2008
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    gerichtsstreit endet meist im vergleich, also faulen kompromissen.

    steht denn das gerüst noch? wenn ja, würd ich veranlassen das unbedingt stehen zu lassen, bis eine einigung gefunden ist und die mehrkosten für die standzeit von der auftragssumme abziehen. wenn tatsächlich keine mehrkosten entstehen, einfach welche erfinden.

    dazu ist es natürlich notwendig daß dein architekt/bauleiter mitspielt und das gerüst nicht vom maler gestellt wurde.

    vielleicht wäre das ein motivationsgrund für den maler nachzubessern.

    nur den aufpreis für bessere farbe zu bekommen wäre für mich wirklich gar nicht akzeptabel.
    bei einem efh würde ich mal so auf 150,- plus minus tippen.
     
  9. #9 Gast943916, 02.12.2008
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    da Ihr keinen Vertrag habt ist es schwer eine genau Aussage zu treffen. Normalerweise muss der Ausführende das in dem LV angegebene Material verwenden, ausser im LV steht "oder gleichwertig", aber dann darf es zwar von einem anderen Hersteller aber trotzdem gleichwertig sein, ein qualitativ Minderwertiges Material darf dann nicht verwendet werden.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 02.12.2008
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    Ich würd erstmal prüfen, ob denn das ausgeschriebene Material auf ds jetzt verarbeitete aufgetragen werden kann!!
     
  11. #11 dquadrat, 02.12.2008
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    das sollte kein problem darstellen.

    einzig, die wasserdampfdiffussionsfähigkeit leidet natürlich bei jedem neuen anstrich. aber das dürfte bei einer eps-gedämmten fassade kein thema sein (?)
     
  12. #12 Stefan61, 02.12.2008
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    NACK. Durch Abgabe eines Angebots und dessen Annahme wurde ganz klar ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen (Merke: Ein Vertrag muß nicht "Vertrag" heißen, sondern es muß juristisch ein Vertrag sein, ein solcher wird auch bei Supermarktkauf konkludent abgeschlossen).

    Der AN schuldet ein Werk nach den vereinbarten Bedingungen. Liefert er dieses nicht ab, hat er keinen Anspruch auf Vergütung, sondern nur einen Anspruch auf Nachbesserung. Preisminderungen würde ich auf keinen Fall akzeptieren. Wenn die vereinbarte Farbe nicht auf die vorhandene aufgetragen werden kann, muß er zusätzlich den Putz herunterholen.

    Man sollte in solchen Fällen keine Angst vor dem Rechtsweg haben, schließlich bedarf es keiner Klage. Zahlen Sie einfach erst, wenn ein mängelfreies Werk fertiggestellt wurde.
     
  13. #13 bnebenda, 02.12.2008
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    Leider steht das Gerüst nicht mehr (war im LV für den Gipser/Maler enthalten).

    Zum Glück ist aber auch noch nichts bezahlt.
     
  14. Julius

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    Dann solltet Ihr nun umgehend schriftlich Vertragserfüllung verlangen!
     
  15. #15 bnebenda, 02.12.2008
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    Werd ich über den Bauleiter veranlassen. Hätte er wohl sowieso gemacht, wenn sich bestätigt was wir befürchten (falsche Farbe). Das gute ist, dass wir Fotos der Farbeimer haben und auch einen Farbeimer mit Resten. D.h. die verwendete Farbe ist unstrittig, es geht nur noch darum ob die Farbe der Auschreibung entspricht.

    Soll jetzt keine Schleichwerbung sein, also nur zur Info:

    Wir haben bekommen: Südwest, Variosil nicht biozid ausgerüstet (siehe <http://www.suedwest.de/sw/25961_DE-Produkte-Fassadenfarben.123?prodid=115&katid=9>)

    Nach meiner Meinung hätte es aber eher z.B. Südwest, Silicon Fassadenfarbe mit biozider Ausrüstung (siehe z B. <http://www.suedwest.de/sw/25961_DE-Produkte-Fassadenfarben.123?prodid=103&katid=9>)
     
  16. #16 bnebenda, 02.12.2008
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  17. #17 wasweissich, 02.12.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    was bist du denn für einer ??:mauer

    j.p.
     
  18. #18 dquadrat, 02.12.2008
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    wenn sich der herr kollege nicht bequemt von alleine nachzubessern, muß man halt nachhelfen.

    ich sehe da kein problem, ehrlich gesagt.

    wenn das gerüst bauseits gestellt ist, kann der archi/bt/whatever das gerüst in rechnung stellen wir er will, egal was der gerüstbauer für sein gerüst verlangt. mir schreibt ja auch keiner vor, ob ich auf meine silikonharzfarbe 10, 20 oder 50% draufschlage.
    in den verträgen sollten natürlich optimalerweise termine und verzugsstrafen geregelt sein...
     
  19. sepp

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    mangelanzeige mit androhung einer ersatzvornahme - punkt
     
  20. #20 Stefan61, 02.12.2008
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    Ihr Rat, zusätzliche Kosten zu erfinden, ist erstens unmoralisch und zweitens unsinnig. Informieren Sie sich einfach mal über die Schadenminderungspflicht eines Geschädigten. Auf solche Weise entstehen die (unnötigen) Prozesse. Ich bleibe dabei: Nichts bezahlen, bevor das mängelfreie Werk fertiggestellt ist, keinen Preisnachlaß akzeptieren. Wie der AN seine Aufgabe erfüllt (neues Gerüst aufbauen, alte Farbe/Putz abkratzen) ist sein Bier. Durch den Schaden wird er vielleicht klug und betuppt den nächsten AG nicht durch Einsatz minderwertigen Materials.

    Allgemeiner Tip an Bauherren: Jedes Material auf der Baustelle kontrollieren und fotographieren. Kontrollieren ist besser, weil konfliktmindernd. Im hiesigen Fall hätte der Maler bei rechtzeitiger Kontrolle seine Eimer umtauschen können, bevor er mit der Arbeit beginnt.
     
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