Garage diekt an Nachbar?

Diskutiere Garage diekt an Nachbar? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo Ich möchte meine Garage nicht direkt an Nachbars Garage bauen. Ich möchte dazwischen gerne einen Weg haben. Mein Architekt sagte, daß...

  1. wood

    wood

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    Hallo

    Ich möchte meine Garage nicht direkt an Nachbars Garage bauen.
    Ich möchte dazwischen gerne einen Weg haben.

    Mein Architekt sagte, daß wäre nicht möglich.
    Der Weg könnte nur zwischen meiner Garage und meinem Haus liegen.
    Er erzählte ingerndwas mit 3m Abstand was ich nicht ganz verstanden habe.

    Habe mal ein Bild eingefügt.

    Kann ich denn wirklich dazu gezwungen werden, meine Garage an Nachbars Garage zu bauen.

    Ist ein Neubaugebiet in NRW.
    Im Bebauungsplan steht darüber nichts.

    Danke
     
  2. #2 Baufuchs, 10.12.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn hinsichtlich der Garagenstellung im Bebauungsplan nichts besonders festgesetzt ist, kann die Garage auch mit 1m Abstand zur Nachbargarage gebaut werden.

    Guckst Du aus §6 BauONW:

     
  3. #3 hobbyhausbauer, 10.12.2011
    hobbyhausbauer

    hobbyhausbauer

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    Da habt ihr es im Norden besser: In BY gilt, der Abstand sei 0 oder 3m.

    Hans
     
  4. #4 Baufuchs, 10.12.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das ist falsch.

    Auch in Bayern gilt seit 2010:

    Art. 9
     
  5. #5 hobbyhausbauer, 10.12.2011
    hobbyhausbauer

    hobbyhausbauer

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    Das ist (fast) richtig (ich hoffe, ich habe die neueste Ausgabe gefunden):

    Amtliche Abkürzung: BayBO
    Neugefasst durch Bek. vom: 14.08.2007
    Gültig ab: 01.01.2008
    Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: GVBl 2007, 588
    Gliederungs-Nr: 2132-1-I
    Bayerische Bauordnung (BayBO)
    in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007
    Zum 04.03.2010 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
    Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Art. 56 geänd. (Art. 78 Abs. 4 G v. 25.2.2010, 66)

    Dort finde ich diesen Text in Art 6, (9).


    Vielleicht hatte ich das auch falsch verstanden:
    Das Baufenster hat einen Grenzabstand von 3m und mir wurde erklärt, dass ich ENTWEDER im Baufenster bleiben muss (3m Abstand) ODER einen Grenzbau (0m Abstand) errichten darf, aber nichts dazwischen.


    Hans
     
  6. #6 Baufuchs, 10.12.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mein einkopierter Text ist der Originaltext aus der derzeit gültigen Bauordnung.
    Da musst du wohl wirklich was falsch verstanden haben, oder derjenige, der dir die Auskunft erteilt hat, ist nicht auf dem Laufenden.
     
  7. wood

    wood

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  8. #8 Baufuchs, 19.01.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Im B.-Plan ist zu Garagenstellung nichts festgesetzt. (ausser Abstand zu öffentl. Verkehrsflächen).

    Sowohl Dein Architekt als auch das Bauamt scheint da nicht auf dem Laufenden zu sein.

    Schon Anfang 2010 hat das Bauministerium NRW "Hinweise zur Bauordnung" herausgegeben, in denen u.a. der Abstandsflächenparagraph 6 BauONW erläutert wird.

    Guckst Du hier unter Pkt. 11.3

    Im übrigen:

    Womit begründen denn Dein Architekt/das Bauamt, dass es nicht gehen soll?
     
  9. wood

    wood

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    Hallo und Danke

    Hab dem Architekten den Link geschickt und der hat da das ans Bauamt weitergegeben.

    Jetzt gehts plötzlich.

    Sollte ein Architekt sowas wissen?
    Ist das ein schlechter Architekt, wenn er sowas nicht weiß?

    Gruss
     
  10. #10 Baufuchs, 24.01.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    gehört eigentlich zum Grundwissen.

    Aber das Bauamt scheint ja auch nicht besser zu sein.

    Ist das ein freier Architekt oder Planer Deines Bauunternehmers?
     
  11. #11 turtle4fun, 24.01.2012
    turtle4fun

    turtle4fun

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    Zu mindestens ist das nicht der einzige Architekt der davon nichts wusste, wir hatten auch ein Architektengespräch bei dem dieser davon noch nichts wusste. Scheint wohl mit 0 oder 3 m noch gut funktionieren das sich das noch nicht ganz herum gesprochen hat.

    Gruß

    turtle4fun
     
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