Wer kann helfen??

Diskutiere Wer kann helfen?? im Dach Forum im Bereich Neubau; Ich hoffe, das wir nicht nur Bauherren- innen helfen, sondern, dass auch mal "mir" geholfen werden kann. Ein Bauherr macht seinen Ausbau in...

  1. Falko

    Falko

    Dabei seit:
    11.02.2003
    Beiträge:
    202
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Energieberater
    Ort:
    Neumünster
    Benutzertitelzusatz:
    Trockenbau Fenster
    Ich hoffe, das wir nicht nur Bauherren- innen helfen, sondern, dass auch mal "mir" geholfen werden kann.

    Ein Bauherr macht seinen Ausbau in Eigenleistung :boxing

    Er macht sehr viele Fehler. :cry
    Da ich hier die Fenster eingebaut habe, habe ich auf eben diese Fehler hingewiesen. Ich habe Bauträger, Bauleiter und Bauherren verständigt. :deal

    Der Bauherr hat von mir eine kostenlose Einweisung in seine Fehler bekommen.

    Der Bauherr hat, mit Fotos festgehalten vom Bauleiter / BT, die Fehler erneut aufgeführt bekommen. :p

    Der Bauleiter sagte mir: "Eigentlich müsste ich Rückbau verlangen" , aber wir wollen ja keinen Ärger. :)

    Nun soll ich einen komplizierten Bauteil in Trockenbau ausführen, der direkt an den "Pfusch" grenzt. :konfusius

    Ich habe Bedenken angemeldet, aber mir wurde gesagt:"Mach fertig". "Wenn hier unsere erste Tropfsteinhöhle entsteht, hast du keine Schuld."

    Soll ich fertig machen?

    Gruß Falk
     
  2. #2 christian24, 20.03.2004
    christian24

    christian24

    Dabei seit:
    01.03.2004
    Beiträge:
    47
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dachdecker
    Ort:
    Schneverdingen
    Benutzertitelzusatz:
    Helfe gerne in Dachangelegenheiten!
    Nein,Schriftlich Bedenken Anmelden,sicher ist sicher!
     
  3. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    Richtig. Schriftform ist Pflicht, die Bedenken begründen. Ordnet der Bauherr die Leistung trotzdem an, ist man normalerweise aus der Gewährleistung. Auf seine Eigenverantwortung würde ich den Bauherrn ebenfalls schriftlich hinweisen.

    Bei Leistungen nach VOB wären das folgende Paragrafen:

    § 13 Nr. 3
    Ist ein Mangel zurückzuführen auf die Leistungsbeschreibung oder auf Anordnungen des Auftraggebers, auf die von diesem gelieferten oder vorgeschriebenen Stoffe oder Bauteile oder die Beschaffenheit der Vorleistung eines anderen Unternehmers, haftet der Auftragnehmer, es sei denn, er hat die ihm nach § 4 Nr. 3 obliegende Mitteilung gemacht.

    § 4 Nr. 3
    Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung (auch wegen der Sicherung gegen Unfallgefahren), gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer, so hat er sie dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst schon vor Beginn der Arbeiten - schriftlich mitzuteilen; der Auftraggeber bleibt jedoch für seine Angaben, Anordnungen oder Lieferungen verantwortlich.
     
  4. Lebski

    Lebski Gast

    Wenn es SICHER zu Schäden führt, würde ich es gar nicht machen! Allerdings auch Begründen, warum.

    Das Ganze endet ja doch in einem Prozeß.

    Ich habe so was mal gemacht, Folge war ein Beweissicherungsverfahren, dass kostet Zeit, Geld und Nerven. Auch wenn man gewinnt.

    Also Falko, selbst abwägen! Ist es den Ärger wert?
     
  5. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Nach meiner Erfahrung kann ich Lebski nur zustimmen.

    Die Belehrung muß umfassend und schonungslos sein, um von der Haftung entbunden zu werden. Der Bauherr muß die Belehrung zu Beweiszwecken unterschreiben. Das wird der Bauherr in der Regel nicht tun.

    Selbst wenn: Wird bei der Belehrung nur ein Punkt vergessen oder nicht klar und für den Bauherrn verständlich angeführt, dann gibt es einen Prozeß. Dann sagt Ihnen der Richter, was Sie dem "ahnungslosen" Bauherrn noch alles hätten erklären müssen.

    Wenn der Schaden - insbesondere mit Gesundheitsgefahr - schon jetzt feststeht, hilft nach der Rechtsprechung auch die Belehrung nicht mehr.
     
  6. Ebel

    Ebel

    Dabei seit:
    05.07.2002
    Beiträge:
    675
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Physiker
    Ort:
    14822 Borkheide
    Benutzertitelzusatz:
    Dipl-Physiker
    Schaden

    Schaden allein ist nicht ausreichend, um die Arbeit endgültig zu verweigern. Da der Vertrag sicher schon unterschrieben ist, könnte es im schlimmsten Fall passieren, daß der Bauherr eine Fremdfirma beauftragt. Die führt nicht nur Falkos Arbeit aus, sondern beseitigt auch den vorhergehenden Pfusch und Falko darf alles bezahlen, denn ein Bauherr darf soviel Pfusch beauftragen, wie er will - Ausnahme, die Arbeit führt zu einer Gefahr für Leben oder Gesundheit.

    Und in der Bedenkenanmeldung muß auf die eintretende Gefahr für Leben oder Gesundheit ausdrücklich hingeiesen werden, vielleicht sogar schon mit der Androhung die Arbeiten einzustellen.

    Da der Vertrag sicher schon unterschrieben ist, muß man sich rechtlich in beiden Fällen absichern, sowohl den Fall das man die Arbeiten ausführt (und dann der Schaden eintritt) als auch für den Fall, das man die Arbeiten nicht ausführt (und der Bauherr dann eine Fremdfirma beauftragt).

    Ich tendiere für Letzteres und würde in meiner Bedenkenanmeldung die notwendigen Vorleistungen aufzählen - vielleicht sogar mit Kostenschätzung - und der Bereitschaft die Arbeiten aufzunehmen, wenn die Vorleistungen erfüllt sind und die Gesundheitsgefahr so ausführen, daß Sie ggf. für einen Richter (der ja in der Regel ebenfalls Laie ist) verständlich ist. Mit der abschließenden Bemerkung, die Arbeiten endgültig einzustellen, wenn der AG keine Voraussetzungen für eine Arbeit ohne Gesundheitsgefahren schafft.

    Und je nach Lage kann man noch einen Schritt weitergehen. Wenn man die Arbeiten einstellen muß!!! (aus Gründen, die beim AG liegen), dürfte das rechtlich gleichbedeutend mit einer freien Kündigung durch den AG sein. Die Folge: der AG hat den entgangenen Gewinn zu erstatten, d.h. oft: Der Auftraggeber muß den Preis wie für eine ausgeführte Arbeit abzüglich das nicht gebrauchte Material zahlen. Wenn die eigenen Arbeitskräfte nicht anderweitig beschäftigt werden können, braucht auch deren Lohn nicht abgezogen zu werden.

    Noch ein Punkt: schwierig wird es, wenn Ihnen die mangelhaften Vorleistungen schon bei Vertragsabschluß vollständig bekannt waren.

    Aber wie immer im Forum - das sind nur meine Gedanken (bzw. meine Handlungsweise), rechtlich verbindlich kann nur ein RA antworten.
     
Thema:

Wer kann helfen??

Die Seite wird geladen...

Wer kann helfen?? - Ähnliche Themen

  1. Haustür defekt > Wer kann helfen?

    Haustür defekt > Wer kann helfen?: Hallo, ich habe eine Frage zu einer Haustür. Meine Eltern haben das Problem das sich bei der Haustür so ganz langsam am Boden die Aluminium...
  2. Helfen Basotect etc. um den Außenlärm zu verringern?

    Helfen Basotect etc. um den Außenlärm zu verringern?: Hallo, vor kurzem ist ein Nachbar über uns in der Mietwohnung eingezogen und wir bemerken wie laut es ist bzw. wie wenig die Zimmerdecken...
  3. Gaubenbastelei -wer kann helfen?

    Gaubenbastelei -wer kann helfen?: Wir haben mit dem DG unseres Hauses eine halbfertig gebaute Gaube übernommen, bei der alle Leute, die sich das angesehen haben, was die fehlende...
  4. Helfen Sie einem kleinen Elektriker

    Helfen Sie einem kleinen Elektriker: Hallo, ich bin Elektriker. Könnte mir jemand einen Rat geben? Ich möchte als Subunternehmer auf größeren Baustellen, insbesondere...
  5. Toilettenspülkasten + altes Ventil. Wer kann helfen?

    Toilettenspülkasten + altes Ventil. Wer kann helfen?: Hallo zusammen, vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen, bevor ich die Tage zum Baumarkt düse. Und zwar ist mir in meinem Bad der...