Neubau: Ausführung Flachdach - Stand der Technik?

Diskutiere Neubau: Ausführung Flachdach - Stand der Technik? im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, aktuell plane ich mein Neubau EFH mit Flachdach, zusammen mit einem Generalunternehmer. Bei der Durchsicht der...

  1. #1 DarkTemplar, 21.08.2017
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    Hallo zusammen,

    aktuell plane ich mein Neubau EFH mit Flachdach, zusammen mit einem Generalunternehmer.
    Bei der Durchsicht der Bauleistungsbeschreibung habe ich jedoch erhebliche Zweifel zur Ausführung des Flachdachs, hier wäre mir sachkundige Meinung lieb.

    Das Flachdach soll wie folgt ausgeführt werden:
    Flachdachabdichtung
    Ausführung der Flachdachabdichtung mit Wärmedämmung (160 mm PUR
    WLG 027) auf der Holzdecke gemäß Punkt 7.1 der Baubeschreibung.
    Ausführung als mehrlagige Bitumendachabdichtung oder als einlagige
    Folienabdichtung als Sonderkonstruktion ohne Gefälle, Materialwahl
    durch xxx Massivbau.


    7.1 sagt:
    Decke über EG
    Die Decke über EG wird als massive Holzdecke entsprechend der
    statischen Berechnung ausgeführt.


    Wie ist die Meinung zu dieser Ausführung?
    Ein Flachdach als Holzdecke - ist das gängig? Ist Stahlbeton nicht eher Stand der Technik?
    Ausführung ohne Gefälle kann nie gut sein, stehendes Wasser ist doch immer schlecht. Ist eine Fachdachausführung nach K2 im privaten Bereich auch gebräuchlich? Wer will schon nach xx Jahren Wasser im Haus...
     
  2. #2 Lexmaul, 22.08.2017
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    Klar ist Holz gängig - aber ohne Gefälle halt nicht ;)
     
  3. Neutal

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    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Null Grad Dach ist nach wie vor erlaubt
     
  4. #4 petra345, 23.08.2017
    Zuletzt bearbeitet: 23.08.2017
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    Nicht alles was erlaubt ist, ist auch sinnvoll.

    Die Neigung beim Flachdach sollte mindestens 2 besser 3 % betragen. Wasser , das auf dem Dach im Winter stehen bleibt, hat alle Zeit der Welt in Ritzen einzudringen, zu gefrieren und die Ritzen zu weiten bis es gut eindringen kann.

    Eine Holzbalkendecke unter einer Flachdachabdichtung hat zumindest den Vorteil, daß man sehr früh erkennt, ob das Dach noch dicht ist.

    Eine Betondecke ist vermutlich teurer aber übersteht auch einen längeren Wasserschaden des Daches.
     
  5. #5 Lexmaul, 23.08.2017
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    Machste Folie drauf, da gibt es keine Ritzen.

    Sicher, dass 0 Prozent erlaubt ist? Die DIN wurde doch vor kurzem geändert - oder verwechsel ich das?
     
  6. #6 Andybaut, 24.08.2017
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    Also ein 0°Dach ist als Sonderkonstruktion nur dann erlaubt, wenn es gar nicht mehr anders geht.
    Das kann bei einem Neubau aber nie der Fall sein, da ja alles neu geplant werden kann.
    Der Stand der Technik ist eindeutig ein Dach mit einem Gefälle.
    Die Tücke liegt in der Formulierung der DIN.
    Dort ist zwar das 0°Dach erwähnt, aber leider ein bischen irreführend.
    So waren lange Zeit viele der Meinung, dass man ein 0°Dach mit zusätzlichen Massnahmen im
    Ausnahmefall realisieren kann. Das trifft aber nur für Modernisierungen zu. Selbst das evtl. notwendige
    Höherlegen einer Terrassentüre wird von Gerichten als zumutbar empfunden, damit man ein Gefälle
    realisieren kann.

    Im Prinzip ist das 0°Dach natürlich genauso dicht, wie das 2°Dach, aber bei einer Leckage wird das Wasser
    bei ersterem zwangsläufig immer in das Loch reinlaufen, beim 2°Dach nicht immer.

    Der wichtigste Unterschied ist aber das Stauwasser auf dem 0°Dach. Das Wasser gefriert im Winter und das Eis
    ergibt Spannungen auf der Folie. Im Sommer trocknen die Pfützen aus und der Dreck der sich ansammelt bildet auch Spannungen auf der Folie aus.

    Ob der Unterschied sich dann aber auf die Lebensdauer auswirkt wurde noch nie wirklichuntersucht.
    Vielleicht hält das eine 50Jahre und das andere 49Jahre, oder oder oder...
     
  7. #7 petra345, 24.08.2017
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    Der GU ist Vertragspartner des Bauherren, die Firma xxxMassivbau ist es aber nicht.

    Der Bauherr vereinbart mit dem GU, daß xxxMassivbau völlig freie Hand bei der Auswahl des Flachdaches hat.
    Dieser Firma hat er nichts zu sagen. Sie ist nicht Vertragspartner des Bauherren.

    Der GU hat ihr freie Hand gelassen, er ist im Ernstfall nicht zu sprechen und der Bauherr hat allen Formen der Ausführung bereits zugestimmt.

    Es wird keinen GU geben, der ihm einen besseren Vertag anbietet aber der Bauherr würde sich bei jedem anderen Kauf eines Gegenstandes mit Recht über diese Benachteiligung beschweren.

    Hier stimmt er zu. Selber Schuld

    Der Rest des "Vertrages" wird ähnlich gestaltet sein.

    .
     
  8. #8 DarkTemplar, 24.08.2017
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    Danke für die Antworten.
    Ein Nulldach kommt mir jedenfalls nicht aufs Haus.

    @lexmaul:
    DIN 18531 sagt:
    @petra345: die Firma xxxMassivbau wäre mein Vertragspartner, sorry falls ich das missverständlich ausgedrückt habe. Zugestimmt / unterschrieben ist noch nichts.

    Hat hier jemand ein Flachdach nach K2?
     
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