Mindestgefälle Flachdach

Diskutiere Mindestgefälle Flachdach im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe Bauexperten, mein Dachdecker hat aufgrund falscher Ausführung der eigentlich richtigen Planung das Gefälle des Garagenflachdaches...

  1. #1 Bauherr_, 13.08.2006
    Bauherr_

    Bauherr_ Gast

    Hallo liebe Bauexperten,

    mein Dachdecker hat aufgrund falscher Ausführung der eigentlich richtigen Planung das Gefälle des Garagenflachdaches versemmelt.

    Ursprünglich waren 1,5% Gefälle angesetzt. Daraus geworden sind nun ca. 0,7%. Das Dach ist in Gefällerichutng ca. 7,50m lang und ist mit zwei Lagen Dachpappe verschweißt.
    Nach den ersten Regenfällen habe ich arge Bedenken, da nicht wirklich Wasser abfließt sondern es im wesemtlichen steht.

    1. Reichen die 0,7% Gefälle noch aus
    2. gibt es eine DIN o.ä. wo die Mindestdachneigung geregelt ist?


    Danke und Grüße Karl-Heinz
     
  2. #2 Gast360547, 13.08.2006
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    wenn

    Moin,

    da zwei Lagen Polymerbitumenbahnen verlegt wurden, dann kann das regelkonform funzen.
    Abgesehen davon, dass die Fachregeln <b>2°!</b> Gefälle = 3,4% vorsehen, ist es weder in der Ursprungsfassung noch in der jetzigen Ausführung regelgerecht. IN dem Falle würde ich auf die Drittelfinanzierung verzichten.

    Grüße
    stefan ibold
     
  3. #3 Bauherr_, 13.08.2006
    Bauherr_

    Bauherr_ Gast

    Hallo Herr Ibold,

    vielen Dank für die prompte Anwort.

    was heißt "auf die Drittelfinanzierung verzichten"?

    Wie bekommt man das jetzt noch regelkonform hin? Ich habe irgendwo gelesen, dass Dächer unter 2Grad durch spezielle Schweißbahnen noch regelkonform ausgeführt werden können?!

    Achso ich hoffe ich habe die Neigung richtig angegeben (ich verwechsle immer Grad und Prozent).. ich meinte xxx cm auf 1m...

    Danke
     
  4. #4 Gast360547, 14.08.2006
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    steht doch da

    Moin,

    2 Lagen Polymerbitumen-Schweißbahnen.

    Sie meinten tatsächlich %, denn das sind xcm auf 1m. Ich schrieb ja, regelkonform wäre es auch von der ursprünglichen Planung her nicht.

    Und ich haben Ihnen bösartig unterstellt, dass Sie dem Dachdecker nun auf die Rechnungspfote treten und sagen, "Du hast nicht regelkonform ausgeführt, nicht vertragsmäßig Deine Leistung erbracht, also ziehe ich Dir einiges von Deiner Rechnung ab".

    Grüße
    stefan ibold
     
  5. Bruno

    Bruno

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    Moin Stefan,

    in den Flachdachrichtlinien steht 2% und nicht 2°. Das ändert natürlich nichts daran, dass weder die geplante noch die ausgeführte Variante Regelkonstruktionen gemäß Richtlinie sind. Es sind Sonderkonstruktionen.

    Zu Sonderkonstruktionen steht in den Richtlinien:

    "4.6 Dachabdichtung
    4.6.1 Dachabdichtungen aus Bitumenbahnen
    4.6.1.1 Abdichtungslagen
    (7) Dachabdichtungen mit einer Neigung unter 2 % sind Sonderkonstruktionen und sollen nur in Ausnahmefällen vorgesehen werden. In diesen Fällen sind entweder beide Lagen aus Polymerbitumenbahnen herzustellen oder es sind unter der oberen Lage Polymerbitumenbahn zwei Lagen Bitumenbahnen einzubauen, von denen höchstens eine Lage eine Bahn mit niedriger Höchstzugkraft und geringer Dehnung sein darf. Zusätzlich sollte ein schwerer Oberflächenschutz (z. B. Kies) vorgesehen werden. ..."

    Ob eine dritte Lage erforderlich ist und ob schwerer Oberflächenschutz ausführbar ist (zulässige Auflast, Verformungen, Abläufe dadurch nicht mehr am Tiefpunkt?) muss planerisch entsprechend der Gegebenheiten entschieden werden.
     
  6. #6 Bauherr_, 14.08.2006
    Bauherr_

    Bauherr_ Gast

    keine Drittelfinanzierung

    Hallo Herr Ibold,

    und wieder wurde mein Wortschatz um einen Begriff erweitert "Drittelfinanzierung".

    Nein darum geht es nicht.
    Der Dachdecker hat ausgezeichnete Arbeit geleistet und das Gefälle würde eher zu Lasten des Zimmerers gehen.

    Der Dachdecker hat nach RS sogar drei Bahnen verlegt, da ihm das Gefälle auch zu wenig vorkam:
    1. Lage: Dachpappe genagelt (genaue Bezeichung unbekannt)
    2. Lage: V60 Schweißbahn
    3. Lage: Polymerbitumenbahnen PYE-PV 200SE

    geht das i.O. oder muss da jetzt noch eine Bahn drauf?

    Danke und Grüße
     
  7. #7 Gast360547, 14.08.2006
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    *grummel*

    Moin,

    ist das peinlich :( Da kritisiere ich und mache selber den Bock:irre

    Zur Sache: die Vordeckung muss eh sein bei einer Holzunterkonstruktion. Die V60 S4 ist aus meiner Sicht zu wenig, denn es muß mind. eine Polymerbitumen-Bahn sein. Die Trägereinlage ist nen Witz bei dieser Bahn.

    Grüße
    stefan ibold
     
  8. Tilli

    Tilli Gast

    Dachneigung

    @Bauherr,

    1. Lage: Dachpappe genagelt (genaue Bezeichung unbekannt)
    2. Lage: V60 Schweißbahn
    diese beiden Bahnen können Sie, mit Verlaub, in die Tonne kloppen.

    Aufbau nach Flachdachrichtlinien als Sonderkonstruktion da unter 2 % Gefälle:
    1. Lage GD 200 DD genagelt,(wegen Ausreißfestigkeit)
    2. Lage PYE G 200 S 4 talkumiert
    3. Lage PYE PV 250 S 5 beschiefert

    wenn es denn bituminös sein soll.

    Das Dach entspricht nicht den Flachdachrichtlinien des deutschen Dachdeckerhandwerks wie bereits die Kollegen weiter oben beschrieben haben.

    Ihr Dachdecker hat keine Ahnung von seinem Gewerk.
     
  9. #9 michirl, 29.01.2008
    michirl

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    Weiterführung des Themas

    Hallo,

    habe dieses Thema mit grossem Interesse gelesen, da wir selbst auch ab 2006 bis Anfang 2007 ein Flachdach durch einen Fachbetrieb erstellen lassen haben (Anbauten an Altbau). Leider existieren auch hier einige Probleme mit dem Gefälle, wodurch wir noch zu keiner entgültigen Einigung mit dem Dachdecker gekommen sind.

    Auf einem Flachdachanbau (Stahlbetondecke, ca. 60m²) wurde wie folgt gearbeitet:
    - Kaltbitumenvoranstrich
    - Bodenisolierung V60 S4+AL01 4mm dick
    - Wärmedämmung aus im Gefälle geschnittenen Polystyrol-Platten PS 20 SE 200mm
    - Vedatect-PYE-PV 200 S5 blaugrün, 10cm Naht- bzw. 15cm-Stoßüberdeckung

    Hier haben wir wenige Probleme, da die Architektenvorgabe mit einem 5%igem Gefälle ungefähr eingehalten wurde und das Wasser einigermaßen zu den vorhanden 2 Abläufen hin wegläuft.

    Bei einem kleineren Anbau (ca. 3m², ebenfalls Stahlbetondecke) sowie 2 Gauben (Gefällekeile an Sparren, OSB-Schalung) hingegen läuft das Wasser nur schlecht ab, da nahezu kein Gefälle erreicht wurde. Weiterhin ist uns hier nur bekannt, dass diese Dächer 3-lagig abgedichtet wurden, Spezifikationen liegen leider nicht vor.

    Nach stetiger Diskussion mit dem Dachdeckerbetrieb sind wir wie gesagt zu keinem Ergebnis gekommen, lt. ihm ist die Konstruktion absolut im Rahmen der Normen und ein Gefälle sei in unserem Falle nicht (und schon gar nicht nachträglich) herstellbar, durch die 3-lagige Konstruktion haben wir lt. Dachdecker aber auch keine Schäden zu befürchten und er würde auch jedem Gutachter damit standhalten. Wir sind leider nicht mit der Konstruktion zufrieden da wir davon ausgehen, dass wir aufgrund des nicht bzw. mässig ablaufenden Wassers bereits kurzfristig nachbessern müssen. Unser Architekt konnte zur Lösung auch nichts beitragen.

    Für Tipps bzw. Hinweise zu den angegebenen Konstruktionen wäre ich äusserst dankbar.

    Gruß
    michirl
     
  10. #10 Ryker, 29.01.2008
    Zuletzt bearbeitet: 30.01.2008
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    *Da fehlt eine (kaltselbstklebende) Bahn, ich vermute allerdings in der Aufzaehlung, nicht in der Ausfuehrung,
    denn waere eine Schweissbahn direkt auf die Daemmung geschweisst worden, waere die Daemmung nicht mehr.

    Da hat der Dachdecker recht, die Konstruktion ist zulaessig -bei Verwendung der richtigen Bahnen-
    und weder er noch Du haben etwas zu befuerchten. Zulaessig ist sogar eine zweilagige Abdichtiung,
    wenn beide Lagen aus Polymerbitumenbahnen bestehen.
    Fuer 3qm Dachflaeche ist das ohnehin etwas uebernervoes reagiert.
     
  11. #11 michirl, 30.01.2008
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    Natürlich richtig, die eine Bahn habe ich unterschlagen, da mir darüber keine Spezifikation vorliegt.
    Danke!
     
Thema: Mindestgefälle Flachdach
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