Sauberkeitschicht aus B5/B10 für diese Konstruktion erforderlich

Diskutiere Sauberkeitschicht aus B5/B10 für diese Konstruktion erforderlich im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; MB ? das aus deinem Munde ? ... wir sprechen über XPS nicht Foamglas (!) ... "nein" die Sandbettung ist´s die hier alles kaputt macht ... wenn...

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  1. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    MB ?

    das aus deinem Munde ? ... wir sprechen über XPS nicht Foamglas (!) ... "nein" die Sandbettung ist´s die hier alles kaputt macht ... wenn bei beiden ne Sauberkeitsschicht drunter wäre "vielleicht" aber trotzdem würd ich keine Halbdämmung ausführen ... "weil" am End beissen sie da eh nur mir in den Hintern :mad:

    MfG
     
  2. MB

    MB Gast

    Moooomeeent

    Klar, daß mit der Dämmung ist Murks. Vor allem eben ohne Sauberkeitsschicht.

    Ich hatte mich oben nur auf den Baugrund bezogen. Ich muß wirklich mal lernen, mich klarer auszudrücken.

    Wenn man bedenkt, was Dämmung kostet, frage ich mich, wie man auf solche Ideen kommt?

    Siehste, isses wieder passiert: ich meinte natürlich was Dämmung im Vergleich zu den Gesamtkosten kostet.
     
  3. Gast

    Gast Gast

    Bewehrung in der Sohle und Statik

    Hallo zusammen,

    der Statiker weiss nichts von dem Experiment, daß
    eine Kellerhälfte (Wohnung) tiefer ausgehoben wurde
    und die Differenz per Sandbett und ISOFOAM (6cm) ausgefüllt wurde.

    Als Bewehrung kam in die SOhle BStG Q 378 als untere Lage
    und dort wo tragende Innenwände sind zusätzlich eine obere
    Lage Q 378.
    Das wars - mehr nicht. Keine Rissbeschränkung, gar nichts.

    Jetzt nochmal die Frage:

    Habe ich es richtig verstanden, daß bei dieser abenteuerlichen
    Konstruktion (1 Hälfte Dämmung) die Sauberkeitsschicht
    sinnvoll und notwendig gewesen wäre ?

    Wie kann man nachträglich vermeiden, daß keine Korrosion
    der Bewehrung innerhalb der Sohle erfolgt (langfristig) ?
    Gibt es hierzu irgendwelche Verfahren ?

    Kann eine Sohle im Nachhinein ausgetauscht werden ?


    Gruesse
    Hans Meier
     
  4. WM

    WM

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    Also : entweder hat sich in letzter Zeit in der Statik etwas grundlegend geändert oder ich mache seit Menschengedenken etwas falsch.
    Q378 in der unteren Lage und Q378 im Bereich der tragenden Wände als obere Bewehrung ?

    Wie singt Reinhard Mey doch so schön:

    Frau Pohl, das mag ich garnicht glauben.

    ungläubige Grüße
    Wolfgang
     
  5. MB

    MB Gast

    Im Nachhinein?

    Die Sohle austauschen, nachdem das ganze Haus drauf steht?
     
  6. Lebski

    Lebski Gast

    Frage

    Ich Frag jetzt nochmal: Welcher Mangel ist an der Sohle vorhanden??? :motz
     
  7. Gast

    Gast Gast

    Sohle austauschen

    HI MB,

    ja genau das ist meine Frage ?

    Wie kann ich noch nachträglich eine Sohle
    bekommen die Charakter einer Weissen Wanne hat
    mit rißbeschränkter Bewehrung, meint, dass
    ich nicht nach 20 Jahren meine Bewehrung korridiert.

    Gibt noch andere Möglichkeiten ?

    Injektionsverfahren um nachträglich die Bodenplatte
    von unten abzudichten (wie eine schwarze Wanne) ?


    Danke für die Ausführungen ?


    Gruss
    Hans Meier
     
  8. #28 Hans Meier, 11.06.2003
    Hans Meier

    Hans Meier Gast

    Mangel Sohle

    folgende Mängel sind mir bekannt:

    - keine rißbeschränkte Bewehrung
    - keine Sollstärke von 25cm
    - evtl. nicht eben ausgeführt (1 Teil der Sohle mit
    Sämmung unterhalb, 1 Teil ohne) in wg. des Aufbaus =>
    Setzung ??? keine statische Berücksichtigung für das .
    - keine sauberkeitsschicht nur folie


    Gruss Hans Meier
     
  9. JDB

    JDB

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    Danke. Das reicht.

    looks like drittelfinanzierung
     
  10. MB

    MB Gast

    TNT

    Haus wegsprengen.

    Zunächst mal muß ja nicht unbedingt ein Mangel vorliegen. Wenn es rissefrei (im Toleranzrahmen) und wasserdicht ist, liegt ja zunächst mal kein Mangel vor. Zumindest kein beweisbarer. Bzw. nur schwer beweisbar.

    Wenn jetzt aber Wasser reinkommt, isses definitv ein Mangel, egal warum.

    Aber deswegen die Bodenplatte rauszureißen wird wohl kein Richter mitmachen.
     
  11. Lebski

    Lebski Gast

    Mangel

    Dachte ich mir doch, dass noch gar kein Schaden aufgetreten ist, und hier wird spekuliert wie wild, woher die Mängel kommen. :mauer

    In allen Ehren Herr Meier, hier sollte eine Erhöung des Sicherheitseinbehaltes und eine Verlängerung der Gewährleistung ausreichen. Archi und Bauleitung nicht vergessen! Die haben auch gemurkst.

    Die Sohle kriegen Sie nachträglich eh nicht mehr ersetzt.
     
  12. Gast

    Gast Gast

    Mangel bereits da

    Hallo MB, hallo zusammen

    an 2 Stellen im Sohlenbereich ist es bereits
    zu Undichtigkeiten gekommen, d.h. die Punkte müssen
    erneut abgedichtet (Injektion ?) werden.

    Ein Mangel liegt meines Wissens bereits vor, wenn
    beispielssweise eine Weisse Wanne notwendig ist
    und die Rißbeschränkung fehlt oder liege ich da falsch ?


    Gruss
    Hans Meier
     
  13. Gast

    Gast Gast

    zum Thema Drittmittelfinanzierung

    HI JDB,

    das ich nicht lache. Ich möchte Dich mal sehen,
    wenn Du nen Keller mit viel Geld als
    Einliegerwohnung planst und
    einen Archi komplett beauftragst und nicht
    den billigsten Unternehmer für das Thema Bauhaupt
    per Ausschreibung beauftragst.
    Dann dabei ca. 10 selbst Mängel feststellt, die Dir im
    vornherein weder vom Archi noch vom BU
    mitgeteilt werden, sondern Du über traumatische
    Erlebnisse wie "ich steige abends in meinem
    Keller" weil das Geld bei beauftragten Fachleuchten
    ja gut angelegt ist und stelle einströmendes Wasser über Betonnest und 20 undichte Stellen fest.

    Das ist kein Drittemittelfinanzierung, das ist Betrug
    am Bauherrn und glaube mir JDB bisher ist noch
    keiner der beiden an mich herangetreten und hat
    sich nur für eines der Probleme entschuldigt oder
    eine konstruktive Lösung vorgeschlagen.

    Es ist leider vielfach am Bau so, dass wer nicht
    kritisch nachfragt, auch nicht weiss, welche "Leichen"
    im Keller liegen und damit zurück zum Thema.

    Sorry, aber diese Luft musste mal raus.

    Gruss Hans Meier
     
  14. MB

    MB Gast

    korrekt

    Deswegen habe ich ja geschrieben, daß es schwer beweisbar ist. Wenn natürlich die Undichtiggkeit schon da ist, macht es das ganze einfacher.

    Je nachdem, von wann der Vertrag ist, hat der Unternehmer jetzt einen oder mehrere Nachbesserungsversuche. Klingt zwar abgelutscht, aber trotzdem: spätestens nachdem ersten Versuch einen Rechtsanwalt einschalten. Ggf. auch noch einen frien Fachmann. Frei im Sinne nicht mit dem Bauträger in irgendeiner Form verbunden.

    Ist ohnehin alles eine Vertragsfrage. Also wer mit wem welche Verträge hat, ob VOB oder BGB, Inhalt etc.

    Meines Wissens kann man eine weiße Wanne nicht nachträglich errichten. "Heilen" schon, aber mit aufwendigen Mitteln, die nicht unbedingt den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Aber funktionieren tun sie.
     
  15. JDB

    JDB

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    siehste.
    aus diesen emotionalisierten beiträgen kann man doch ne Menge lesen.
    von daher : sorry für meine unterstellung, aber zweck erfüllt. :)

    übrigens: bereits der name ist ja nicht fake-unverdächtig :)
     
  16. Gast

    Gast Gast

    weisse wannen nachträglich heilen

    HI MB,

    ich wäre daran interessiert was überhaupt noch geht ?

    Eigentlich kann ich eine Weisse Wanne nciht mehr ausführen.

    Nur noch ne schwarze draus machen, heisst ich muss
    alles abkleben. Wände kann man wieder losschachten.

    Aber wie ne Sohle von unten ?


    Gruss Hans Meier.


    Und: Für meinen Namen kann ich nun wirklich nichts.
     
  17. TAMKAT

    TAMKAT

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    Man kann aus einer einfachen Sohle keine Weise Wanne machen.
    Versuchen Sie mal aus einem Golf einen Mercedes zu machen.
    1.) Die vorhandene Sohle ist für eine Weise Wanne viel zu dünn.
    2.) Viel zu wenig eisen drin, nicht für eine Weise Wanne bewährt.
    3.) Keine Sauberkeitsschicht.
    4.) Bestandteil der Weisen Wanne sind die Kelleraußenwände, sind die auch für eine Weise Wanne bewährt?.

    Im nachhinein machen Sie daraus keine Weise Wanne, vieleicht bekommen Sie die vorhandene Sohle irgendwie Dicht, vieleicht finden Sie auch einen der diesen aufwand auch bezahlt. Ich befürchte aber, das Sie die nächsten Jahre noch viel ärger mit Ihrer Sohle haben werden.

    Aber eins steht fest, es ist und es wird niemals eine "Weise Wanne".

    TAMKAT
     
  18. MB

    MB Gast

    Gehen tut alles

    Hängt aber stark vom Lastfall Wasser ab. Bei den Wänden ist es noch einfach: Abdichtung nach DIN 18195, je nach Lastfall.

    Bei der Sohle hängt es direkt vom Lastfall ab, machbar ist es aber.
     
  19. mls

    mls Bauexpertenforum

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    insiderwitz?

    habt ihr die art der "statischen" bewehrung überlesen?
    unter den wänden zus. Q378 oben?
    i brech nieder ... :D

    also, da is doch klar, mit wes geistes kindern hier gebaut wird.
    architekt? statiker? murkser! (abgeschwächter kommentar nach 3 minuten abkühlphase)

    anderseits: der statiker weiss nix von dem höhenversprung?
    ach so, das spielchen kenn ich - wofür denn auch den statiker fragen, bauherr weiss eh alles besser! :cool:
     
  20. MB

    MB Gast

    OK, Statik vorziehen

    Da wollte ich eigentlich später drauf kommen. Hängt nämlich auch mit dem Lastfall Wasser zusammen. Zwar nur indirekt, aber es hätte Sinn gemacht, das erst mal zu klären.

    Die Statik muß aber ohnehin nachgerechnet werden. Zunächst mal nur um festzustellen, ob hier ein Mangel vorliegt. Wir wissen ja nicht, wie die Lastableitung aussieht.

    Falls ein Mangel (sehr wahrscheinlich ich weiß, aber bewiesen muß es werden, nicht vom Bauherren, sondern vom Bauleiter / Bauunternehmer) vorliegt, kann man weiterdenken. Im Extremfall totaler Abriß (oder netter ausgedrückt: Rückbau).

    Mit ein bischen Glück kann man es noch, wenn auch vermutlich aufwenig, retten.
     
Thema: Sauberkeitschicht aus B5/B10 für diese Konstruktion erforderlich
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