Erde wird nicht von Grundstück entfernt

Diskutiere Erde wird nicht von Grundstück entfernt im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Danke für die Rückmeldung. Machen leider nicht alle. Viel Erfolg noch! Thomas

  1. #41 Bauwahn, 19.03.2008
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    Danke für die Rückmeldung. Machen leider nicht alle. Viel Erfolg noch!

    Thomas
     
  2. #42 pauline10, 19.03.2008
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Hallo,
    das hätte man auch selbst machen können. Die rechtliche Wirkung ist 100 % die gleiche!!! Den Zugang, und auf den kommt es an, muß man aber beweisen können.

    Am billigsten, gegen Empfangsbestätigung abgeben. Würde die Unterschrift verweigert, beim Gerichtsvollzieher (Vogelhändler) abgeben.

    Die mögliche Pleite ist eben bei einem GU immer das Risiko.


    Gruß
    pauline
     
  3. #43 wasweissich, 19.03.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    kann einer versuchen , pauline zu bitten , diese völlig überflüssigen vollzitate zu unterlassen , auf meine hinweise reagiert sie nicht..........:cry

    j.p.
     
  4. #44 Contoso, 19.03.2008
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    Da sind nicht nur die Zitate überflüssig ....:mauer
     
  5. tieto

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    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man si
    Ist mir auch schon aufgefallen. Vielleicht sollte sie ihre Energie lieber in ihren angegebenen Beruf investieren. :lock
     
  6. #46 Bauwahn, 20.03.2008
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    Leute, das ist trotzdem kein Grund, gleich die unterste Schublade aufzumachen.

    Thomas
     
  7. tieto

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    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man si
    Hast ja recht. Aber manchmal kann auch ich nur den Kopf schütteln (als Laie, darum bin ich hier), was einem so vorgeschlagen wird. Darum sucht man ja Rat in einem BAUEXPERTENFORUM. Ich halte mich ja auch dezent zurück von Sachen, von denen ich nichts verstehe.
     
  8. Susan

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    Liebe Pauline,
    manchmal hilft eben ein Schreiben vom Anwalt mehr.
    Abgesehen davon versucht der nette Herr nun, alle Schuld seinem Erdbauer zuzuschieben (mit dem wir nie was zu tun hatten). Ich denke also, dass der Gang zum Anwalt sicher nicht schadet.
    Wenn es dir darum geht, dass man sich die Kosten für den Anwalt hätte sparen können, so denke ich, dass diese Kosten im Vergleich zu der Summe, die wir für den Hausbau ausgeben, doch eher gering sind. Und das Geld ist es mir wert, dass ich mich nicht täglich mit dem freundlichen Herrn rumärgern muss, sondern dies nun unserem Anwalt überlassen kann:cool:

    Ansonsten kann ich nur berichten, dass die Erde immenroch am selben Fleck liegt, aber inzwischen ein paar Steine (größere) hinzugekommen sind (teils auf unserem Grundstück, teils auf dem des Nachbars), die uns den Abtransport der Erde zwar etwas erschweren könnten (na, ob das nicht vielleicht die Absicht der netten Herrn war?!:irre), uns aber sicher nicht daran hindern werden, die Erde sofort nach Fristablauf zu entfernen.:D
     
  9. #49 baudepp, 23.03.2008
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    Hoffe wir können dann hier am 28.03. eine Erfolgsmeldung lesen! :28:

    In diesem Sinne noch erfolgreiches Warten und frohe Ostern!

    Flo :winken
     
  10. #50 Westfalenland, 23.03.2008
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    Juristisch total einfach...

    § 1004 BGB

    Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch

    (1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.

    (2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.
     
  11. #51 Westfalenland, 23.03.2008
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    Ach ja: aus § 1004 Abs 1 BGB leitet sich der Anspruch ab, dann kommt die Frist (vgl Schreiben vom Rechtsanwalt) und bei Verstreichen der Frist selbst beauftragen und Rechnung an den "Störer" schicken, ggf. einklagen...
     
  12. Susan

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    Danke Flo! Leider ist nichts passiert, außer dass der nette Herr uns über unseren Anwalt um Aufschub der Frist gebeten hat (das Wetter war ihm zu schlecht, weshalb er die Erde nicht abtransportieren konnte-faule Ausrede! Von 7 Tage hat's 2 mal geregnet...). Wir haben natürlich abgelehnt.

    Genau Westfalenland, da könntest du Recht haben. Da wir jedoch keine (Hobby-)Juristen sind verlassen wir uns da lieber auf unseren Anwalt;)
     
  13. #53 BauLilli, 09.04.2008
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    Hallo Susan,
    und ist die Erde schon weg?
     
  14. Susan

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    Hallo zusammen!
    Ja, die Erde ist nun abtransportiert. Erstmal auf unsere Kosten (ca. 10.000€). Nun sind wir dabei, das Geld einzuklagen. Es gilt also mal wieder abzuwarten. Werd euch aber weiter auf dem Laufenden halten.
     
  15. Quelle

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    10.000 Euro??? War das der Bungsberg?
     
  16. ToStue

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    10.000 €?

    Na, wer hat denn dazu geraten? Gibt doch sicherlich eine kostengünstigere Lösung als in Vorleistung zu treten! :yikes
     
  17. #57 wasweissich, 22.04.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wie gross ist denn euer grundstück dass da so eine menge boden gelagert werden konnte? ...........:confused::confused:
     
  18. joegeh

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    Mensch, hättest du was gesagt... für 10.000€ wäre ich vorbeigekommen und hätte die Erde mit dem 750kg Anhänger abtransportiert :Brille
    und hätte dabei vermutlich immer noch gut verdient ;)
     
  19. KlausK

    KlausK Gast

    Hallo,
    gilt nicht auch bei Ersatzvornahmen eine gewisse Schadensminderungspflicht?
    Es würde mich nicht wundern, wenn Ihr auf einen Teil der Kosten sitzen bleibt.

    Grüße
    Klaus
     
  20. #60 Bughandle, 24.04.2008
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    naja, wirklich geschickt ist das nun vor allem für den RA.
    Jetzt ist es ein Streitwert über 10.000 Euro.
    Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...
     
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Erde wird nicht von Grundstück entfernt

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