Falsche Bodenplatte

Diskutiere Falsche Bodenplatte im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; für uns ein ganz klarer Fall von betrug und meines Erachtens ein Fall für die hiesige Baubehörde.

  1. mado

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    für uns ein ganz klarer Fall von betrug und meines Erachtens ein Fall für die hiesige Baubehörde.
     
  2. Ryker

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    So einfach koennten die Mitleser hier beurteilen:

     
  3. #23 Ralf Dühlmeyer, 21.05.2008
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    Und watt soll die machen??? Euch die Nutzung untersagen??? Ne Abrissverfügung schicken? Dem GU/GÜ sagen, was für ein böser, böser Mensch er ist und mit Wattebäuschchen werfen??

    Irgendwie verstehe ich die Intention nicht. Einerseits wird nach Schadenersatz gefragt und nach der Baubehörde gerufen, andererseits werden die Beiträge zum SFB als durch Zeitlauf überholt angegriffen und indirekt gefordert, mitzuteilen, dass SFB MITTLERWEILE was ganz tolles ist.

    Watt denn nu???

    Eigenen SV und RA ran an das Objekt, die können dann einschätzen, ob und wenn was gefordert werdern kann.

    MfG
     
  4. #24 matze29, 21.05.2008
    matze29

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    ist - mal wieder - ratlos
    Immer mal langsam mit den Pferden ...

    Aus eigener leidvoller Erfahrung möchte ich zunächst mal zu folgendem raten:

    Erstmal genaue Bestandsaufnahme, ob denn die ausgeführte Bodenplatte tatsächlich nicht den an diese gestellte Anforderungen entspricht (Standsicherheit gefährdet?, Nachteile gegenüber der vertragsgemäßen Ausführung?).

    Also Gutachter holen und das ganze beurteilen lassen (und zwar ohne seitenlange Ausführungen). Wenn der meint, dass die Ausführung problematisch ist, kann man immer noch zum RA (und ggf. vor Gericht).

    Das Hauptproblem ist, wenn man ohne Bauleiter (der nur einem als Bauherr verpflichtet ist) eine Hütte baut und sich auf Aussagen des BU verlässt.

    Jetzt sollte man aufpassen und nicht gutes Geld schlechtem hinterherwerfen
     
  5. #25 orion7466, 24.05.2008
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    Hallo Mado,

    wir können die Aussage von matze 29 nur bestätigen. Wir haben auch schon die Erfahrungen mit Bodenplattenausführung Stahlfaser und nicht Stahlbeton gemacht.
    Sind von unserem Gutachter bis einschließlich zum RA gegangen. Wenn kein gravierender Mangel vorliegt kannst du normalerweise NICHTS machen! In den Bauverträgen steht eine Klausel, die die BU sehr gerne nutzen und diese besagt, dass "Änderungen die z. B im Interesse des Bau fortschritt erforderlich sind / werden, behält sich der BU vor" Diese Sätze, die für jeden normalo nicht so von Bedeutung sind, sind für die BU ein gefundenes Fressen.
    Also mach dir nichts daraus, der Statiker (auf die Pläne hast du ein Anrecht) muss das Haus mit Stahlfaser berechnen (in unserem Fall ist die Druckfestigkeitsklasse / Betongüte C25/30 (25 kg Stahl im Beton pro m3)) und wenn keine Bedenken da sind ist alles in Butter
    Grüße orion
     
  6. #26 TheMechanix, 24.05.2008
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    Also ich weiß ja nicht, wie das in Deutschland ist (aber ich kann mir nicht vorstellen, daß das anders ist als in Österreich), aber bei uns ist Stahlfaserbeton definitiv kein Stahlbeton - ein Stahlbetonbauteil hat eine vorgeschriebene Mindestbewehrung zur Vermeidung von Sprödbruch...Stahlfaserbeton kann man zwar trotzdem verwenden, allerdings nur in Kombination mit normaler Bewehrung zur Verbesserung der Betonzugfestigkeit...oder man verwendet ausschließlich Stahlfaserbeton, das ist dann aber kein Stahlbeton lt. ÖNORM - und wenn der Auftraggeber eine Stahlbetonplatte verlangt, und die Baufirma dann (weil's halt billiger in der Herstellung ist, man aber den vollen Preis verrechnen will) eine Stahlfaserbetonplatte herstellt, dann liegt's mMn an der Baufirma, zu beweisen, daß das eine gleichwertige Alternative darstellt...abgesehen davon, daß das mit einer Preisminderung einhergehen müsste...und Sachen wie Statik nicht herausgeben spielt's auch nicht, der Bauherr hat Einsicht in ALLE Unterlagen des Bauvorhabens...

    Was die Sache mit dem Änderungsvorbehalt angeht, würd' sich bei uns die Frage stellen, ob das verfassungsrechtlich überhaupt haltbar ist - letztlich ist das eine einseitige Vertragsänderung des AN, und das geht normalerweise nur mit Zustimmung des AG (und schon gar nicht pauschal im Vorhinein, weil die Klausel einer Knebelung gleichkommt)...
     
  7. mado

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    hallo,

    genau das finde ich auch!
    Weder haben wir eine Klausel noch sonstiges im Vertrag.
    Der BU hat wissentlich eine falsche Bodenplatte erstellt obwohl laut Vertrag Stahlbeton vorgesehen war.
    Dies grenzt an Betrug und wird bestimmt auch in Deutschland bestraft.

    Nun wird es Zeit für RA, Statik und die Staatsanwaltschaft
     
  8. #28 TheMechanix, 24.05.2008
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    Dann ist eigentlich alles klar, es ist einfach eine nicht vertragsgemäße Leistung (für die der AG keinen Werklohn zahlen muß, weil sie eben nicht der Vereinbarung entspricht)...

    Ich würd' jetzt warten, was der Statiker meint...wenn's statisch in Ordnung ist, würd' vom BU eine Preisminderung verlangen (schließlich kostet die Herstellung von Stahlfaserbeton sicher weniger, nachdem man sich den kompletten Bewehrungsvorgang erspart), und falls nicht, dann bleibt eh nur mehr abreißen und neu herstellen (auf Kosten des BU versteht sich) über...und notfalls muß ma des halt mit dem RA durchsetzen...
     
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