Telefonkabel beschädigt - wer zahlt?

Diskutiere Telefonkabel beschädigt - wer zahlt? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Vergessen: Bei Freileitungen vertraglich festhalten, dass der Versorger nur in Absprache mit dem Eigentümer das Grün beschneiden darf. Sonst...

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 09.07.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Bei Freileitungen vertraglich festhalten, dass der Versorger nur in Absprache mit dem Eigentümer das Grün beschneiden darf.
    Sonst stehen die irgendwann im Garten und schnippschnapp ist der Baum ein Strauch
     
  2. #22 Bauwahn, 09.07.2008
    Bauwahn

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    Durchtelefonieren... wenn's Spass macht. Bei einem mehr oder weniger netten Brief müssen sie sich selbst den zuständigen suchen.

    Stimmt. Meiner Frau gehört ein (verpachteter) Acker. Da haben sie vor ein paar Jahren irgendeine Gasfernleitung durchgelegt (50 m oder so). Entschädigung war - nagelt mich jetzt nicht fest - 17 Euro oder so.
     
  3. #23 Bauwahn, 09.07.2008
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    Äh, Frage, wie ist dann eine Privatstraße zu behandeln? (Ich bin zufällig Miteigentümer einer solchen, DA zu baggern ohne Plan wäre Harakiri)

    Thomas
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 09.07.2008
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    Oder in den Tiefen des Postverteilsystems versickern lassen :D
    Nene - erstmal die Teleorgie, dann einen Brief an die/den Richtige(n)
     
  5. Jens78

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    Ich hab übrigens gerade noch mal einen Anruf des Telekomikers erhalten - er wird die Rechnung erst mal an mich schicken, dann sehen wir weiter.
    Ich werde mich dann wohl erkundigen müssen, ob a) im Grundstückskaufvertrag etwas von Leitungen steht und b) ob die Bauherrenhaftpflicht einspringt.
     
  6. #26 Der Bauberater, 09.07.2008
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    Nicht im Kaufvertrag, sondern im Baulastenverzeichnis und wenn da nix drinnensteht mit Leitungsrecht oder so, dann kann er sich das Porto für die Rechnung sparen, der Telekomiker! :motz
    Gruß
    Peter
     
  7. drulli

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    Was mich mal interessiert: Wohin wurden die Leitungen verlegt bzw. soll die Telefonleitung verlegt werden? Hat der Nachbar noch eigenen direkten Zugang zur Strasse? (Pfeifenstiel?) oder ist der Teil, wohin die Leitungen wechseln, Gemeinschaftsgrund?
    Grüße!
    Drulli
     
  8. #28 wasweissich, 09.07.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    weil ich dazu verpflichtet bin

    j.p.
     
  9. #29 wasweissich, 09.07.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    das stimmt auch nicht
     
  10. Dingo

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    Nun auch noch meinen Senf obenauf: Habe mir in Vorbereitung der Erdarbeiten zur Erstellung meiner Hütte die Finger wundtelefoniert, gefaxt, gemailt oder bin direkt zu den einzelnen Herrschaften der Fraktion "Leitungsverstecken leichtgemacht" gefahren, um mir dort die sog. Schachtscheine zu besorgen. Detailpläne zu den Leitungen zu bekommen war überhaupt kein Problem. Die von mir für den Erdaushub beauftragte Firma hat in der Bauvorbesprechung sogar auf diesen Schachtscheinen bestanden und hätte ohne diese auch nicht mit den Arbeiten begonnen.
    Warum soll für den Privatmann und Hobbybuddelkönig etwas anderes gelten?
    In diesem Bereich vielleicht sogar an sich selbst immer die Frage: kann ich mir das was ic hplane zutrauen, was muß ich bei der Durchführung der Arbeiten beachten, habe ich an alles gedacht und habe ich alles getan, um Gefahren für mich und andere abzuwenden?

    Fazit: Rechnung wirst wahrscheinlich zahlen müssen
    Versicherung: wird meiner Meinung nach und hoffentlich nein danke, denn war es nicht auch ein wenig fahrlässig?
    also Minimum Teilschuld bei dir.
     
  11. Uwe!

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    Das Kabel verläuft parallel zur Straße über die ganze Grundstücksbreite. Laut Plan in 1 m Abstand zur Grenze, in echt eher so 50 cm. Das klingt dann nicht so, als ob da was nennenswertes rüber käm.
    Vielleicht könnte ich sie so aber zu einem STromzähler mit S0 Ausgang überreden.;)
     
  12. Julius

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    Auf eigenem Grund darf man aber erwarten, entweder nur auf eigene oder eben auf bekannte fremde Leitungen zu stoßen!

    Deswegen würde ich gerne wissen, woher Du jene Verpflichtung ableitest.
     
  13. #33 Gast943916, 10.07.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast



    vielleicht daher, dass es früher ja ein Grundstück war?
     
  14. sebop

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    Kabeltiefe

    Habe auch gerade mein Telefonkabel durchgemacht, als ich einen Zuweg zum Haus pflastern wollte. Das Kabel lag in 20 cm Tiefe im Blumenbeet.
    Gibt es eine vorgeschriebene Mindesttiefe für Telefonkabel?
    20 cm sind nicht gerade viel - da ist man ja mit den Spaten ruckzuck drin.
    Der Telekom Fuzzy hat auch gleich gefragt, ob ich denn den Kabelplan nicht eingesehen hätte. Zugegeben - ich hätte das Kabel sehen können, aber in 20cm Tiefe erwarte ich nicht unbedingt ein Kabel. Gibt es da irgendwelche Vorschriften von wegen Mindesttiefe???
    Gruß
    Sebo
     
  15. #35 wasweissich, 13.04.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    was du erwartest oder nicht ,interessiert beim telefonkabel nicht.
    hättest du plankopie gehabt , und das kabel wäre nicht korrekt eingezeichnet...gut für dich
    hast du nicht , schlecht für dich...........ab 250€
     
  16. Julius

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    Nicht so schnell und so pauschal!

    Das kommt darauf an.
    In läppischen 20cm Tiefe ist jedenfalls NICHT mit Leitungen zu rechnen!!!

    Auch hier gilt wieder:
    Kabelplan bei der DTAG anfordern.
    Und um kostenlose Reparatur sowie Verlegung in korrekte Tiefenlage ersuchen.
    Dann wird man sehen.
     
  17. Didl

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    Woher bekommt man denn einen Kabelplan? Was kostet dieser?
     
  18. #38 wasweissich, 13.04.2009
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    wasweissich Gast

    bei der telekom ist er umsonst.........

    bei energieversorgern meist kostenlos ,
    wasserwerke wollen bei uns paar euro haben , ist aber nicht alzuviel .

    j.p.
     
  19. Didl

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    Bei welcher Abteilung der Telekom. Ich hab schon mit einem telefoniert, der mir zwar bestätigte, daß kein Kabel im Grundstück ist, aber einen Plan wollte er mir nicht zukommen lassen.
     
  20. #40 wasweissich, 13.04.2009
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    was willst du mit einem plan , auf dem nichts eingezeichnet ist ?
     
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