Delta Vent N Folie undicht?

Diskutiere Delta Vent N Folie undicht? im Dach Forum im Bereich Neubau; 2 Wochen später eindecken würde ich schon als erheblich später ansehen. Und Wasser unter dem Dach ist nicht nur nicht schön, sondern...

  1. Meki

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    2 Wochen später eindecken würde ich schon als erheblich später ansehen. Und Wasser unter dem Dach ist nicht nur nicht schön, sondern Planungsfehler. Man sollte schon voraus denken. Man will ja eigentlich den Feuchteeintrag in das Bauwerk minimieren. Und zusätzliche Baufeuchte sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen.
     
  2. #22 Reitmeier, 31.03.2010
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    argumente

    alle in ordnung, keine frage....

    bleibt nur die frage, warum in den neuen fachregeln diesbezüglich eine einstufung in gefärdungsklassen vorgenommen wurde.
    hätte dann auch gleich heissen können, grundsätzlich udb-a mit zusatzmaßnahmen, oder?

    den vertrag wird wohl nicht der dachdecker oder zimmermann formuliert haben.
     
  3. jetter

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    alles Glaskugel

    Gefährdungsklassen machen in manchen Fällen sicher Sinn, im vor angedeuteten Fall scheints aber in der Tat unrelevant, da udb-a notwendig.

    Vielleicht ist die Klassifizierung auch nur, damit eine udb-b auch noch an Dachdecker u.a. verkauft werden kann, da ja im Regelwerk mit Anwendungen aufgeführt?

    Wer weiß ...
     
  4. #24 Reitmeier, 31.03.2010
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    aber warum

    soll in diesem fall nur eine udb-a regelkonform sein?
     
  5. Meki

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    ja, ist in Voraussicht notwendig
     
  6. #26 Gast360547, 31.03.2010
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    ähh??????????????

    Moin,

    nun mal langsam Leute:

    Wir haben als Fakten:
    Dachneigung 35°
    Delta Vent = UDB-B
    Dachraum wird ausgebaut = 2 erhöhte Anforderungen

    Tabelle 1.1 ergibt Klasse 5, in der auch UDB-B möglich ist (Fußnoten beachten!!).

    Wir reden hier von den stofflichen Eigenschaften und nicht von Naht- und perforationsgesicherten Ausführungen!!!

    Aus meiner Sicht stellt der Zeitraum von 14 Tagen keinen ausreichend langen Zeitraum dar, der zu einer Behelfsdeckung führen muss. Dies insbesondere unter dem Aspekt, dass der Ausbau des DG erheblich später vorgenommen werden soll. Mithin, wie es Anderas es schon formulierte, ist eigentlich gar keine Zusatzmaßnahme erforderlich, es sei denn, es ergeben sich welche aus dem Abschnitt 1.1.3, hier insbesondere die Lage des Gebäudes.

    Grüße

    stefan ibold
     
  7. jetter

    jetter

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    @stefan
    Das verstehe ich nicht!
    Sind die Dachdecker die einzigen, die am Bau nicht ganzheitlich denken müssen. Stell dir diese Argumentation einmal auf die Ausführung der Luftdichtheitsschicht vor.
    Entweder die Forderung Ausbau steht oder sie steht nicht - danach kann man bewerten, aber nicht ob dieser gleich oder absehbar in 12 Monaten erfolgt. Wie soll dann ggf. nachgebessert werden und wer machts?
     
  8. mls

    mls Bauexpertenforum

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    seh ich ähnlich problematisch:
    entweder ist ein dach nicht ausbaufähig (begr. höhe o.ä.) - oder es ist wie ein
    ausbaufähiges dach zu bewerten - egal, wann ausgebaut wird.

    das kernproblem (die ursach für die undichtigkeit) wurde i.ü. bisher nicht
    richtig bewertet - wundert mich, bei so vielen dachdeckern hier :p
     
  9. #29 Reitmeier, 01.04.2010
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    @jetter, guten morgen.

    was wäre denn deiner meinung nach nachzubessern wenn in 12 monaten oder später der dachboden ausgebaut werden soll?
     
  10. #30 Reitmeier, 01.04.2010
    Reitmeier

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    @mls,ebenfalls guten morgen.

    doch, @meki hat die nagelbefestigung der konterlattung ins auge gefasst.
     
  11. #31 Gast360547, 01.04.2010
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    ????

    Moin,

    natürlich muss der Dachdecker ganzheitlich denken, zumindest sollte er das tun.
    Was ich mein(t)e ist der Umstand, dass explizit im vorliegenden Fall der Ausbau des DG zwar geplant aber nicht in absehbarer Zeit durchgeführt wird. Mekis Forderung nach einer Behelfsdeckung hatte ich deswegen für überzogen betrachtet, weil 14 Tage keinen "längeren Zeitraum" darstellen. Das wäre m. A. n. nur dann richtig, wenn unmittelbar nach der Unterdeckung der Innenausbau folgen würde.
    Was für mich in diesem Zusammenhang bedeutsam ist, ist der weitere Umstand, dass vermutlich Dachflächenfenster oder andere Fenster eingebaut sind oder werden, ohne dass die Unterdeckung auf der Innenseite abgedeckt ist. Hier wäre Aufklärung angesagt.

    Doch, Markus, eine Bewertung habe ich indirekt abgegeben. In dem Moment, in dem ich keine Behelfsdeckung anordne, darf nach meiner Auffassung auch durchaus mal etwas Niederschlag eindringen. Solange der Dachstuhl und der Rest des Gebäudes schadlos wieder austrocknen kann, sehe ich an dieser Stelle keine Probleme. Die Mengen dürfen allerdings nicht durch eine ansich schon unfachmännisch aufgebrachte Unterdeckung eindringen, sondern höchstens Folge länger anhaltenden Niederschlags oder massiven Winddrucks sein.

    Grüße

    si
     
  12. Meki

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    Ok, es kommt also auf die Betrachtung und Auslegung an. Einerseits kann man dann also sagen, wird später ausgebaut - in den jetzigen Zustand keine Behelfsdeckung notwendig. Wenn dann ausgebaut ist sollten die dann notwendigen Zusatzmaßnahmen jetzt schon eingebaut sein. Aber der Kern der Frage - ab die Unterspannung undicht ist - würde ich mit nein beantworten. Aber nur dann, wenn KEINE LÖCHER drin sind. Das Wasser kommt, wie bereits erwähnt, von den Nagelstellen der Konterlattung. Mit Nageldichtband wäre es nicht passiert, aber wie festgestellt, ist dieses bei den derzeitigen Ausbaustand auch nicht erforderlich. Aber in Voraussicht hätte man es mit einbauen können. Wenn nach Dämmungseinbau an den selben Stellen Feuchtigkeit eindringt, bemerkt es keiner.
     
  13. #33 Gast360547, 01.04.2010
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    noch nicht verstanden

    @ Meki,

    natürlich verbietet es Ihnen niemand, wenn Sie im vorliegenden Fall eine Behelfsdeckung einbauen, aber dem Grunde nach brauchen Sie das hier offenbar selbst dann nicht, wenn eine Zwischensparrendämmung (nachträglich) angeordnet wird. Das die Qualität der Bahnen denen einer Behelfsdeckung entsprechen muss, ist eine vollkommen andere Geschichte.

    Grüße

    si
     
  14. Meki

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    Im übrigen allen ein schönes und entspanntes Osterfest.
     
  15. #35 Klaus Gross, 02.04.2010
    Klaus Gross

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    Nöö diese Folie muß und kann nicht wasserdicht sein, denn sie ist diffusionsoffen. Und wenn 2 Wasserpfützen auf dem Dach jetzt vorhanden sind, könnte es sein, daß irgendwo ein Anschluß an Wand, Kehle falls vorhanden, Schornstein, nicht richtig angeschlossen wurde, z. B. durch hochführen der USB und Anpressung...
     
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