Bußgeld f.BH wegen Architektenfehlplanung

Diskutiere Bußgeld f.BH wegen Architektenfehlplanung im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Ergänzug: es sit mir vorgeworfen, Ordungwidrigkeit fahrlässig begangen zu haben, sollte gegen Aet.55 Abs.1 BayBO handeln (Art.79 Abs.1 Nr.8...

  1. ENDY

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    es sit mir vorgeworfen, Ordungwidrigkeit fahrlässig begangen zu haben, sollte gegen Aet.55 Abs.1 BayBO handeln (Art.79 Abs.1 Nr.8 BayBO 2008)
     
  2. #22 fmjuchi, 18.01.2011
    fmjuchi

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    Hi,

    ein Bußgeld in dieser Höhe ist doch bei genehmigungsfähigen Abweichungen eher ungewöhnlich. Hier dürfte doch eher ein Verstoß vorliegen, dem ansonsten nur mit einem Rückbau begegnet werden kann.

    Gibt der Bebauungsplan etwas zum Niveau des EG oder der Sockelhöhe des Kellers vor und wurde hiergegen verstoßen?

    lg fm
     
  3. ENDY

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    In diesem Sinne wurde nie etwas vorgeworfen oder in der Begründung im Bußgeldbescheid nie erwähnt. Ich muss also davon ausgehen, dass da kein Verstos passierte. Es sind nur o.g. Grunde genannt, mündlich hat bei Ortsbesichtigung damals Kreisbaummeister versichert, dass da keine grobe Verstoße vorlegen, die ev. ein Abriss notwendig machten.
     
  4. #24 Karlheinz, 18.01.2011
    Karlheinz

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    Hoffentlich tut bald mal jemand dem Threadersteller einen Gefallen und schließt diesen Thread. (Privat-)meinungen zur Rechtslage zu äußern auf der Basis eines feststehenden Sachverhalts ist eine Sache - aber was hier passiert (einschließlich Meinungsäußerungen zur Frage, ob 3500 Euro Bussgeld hoch sind oder nicht) ist nun wirklich Spekulation reinster Güte, die niemandem hilft. Der Sachverhalt ist k o m p l e t t unklar - alles, was wir sicher wissen, ist, dass der TE einen Bussgeldbescheid erhalten hat, und selbst das bedurfte noch Nachfragen.

    Wichtig ist zunächst einmal (a) die saubere Aufarbeitung des Sachverhalts (fängt mit der Durchsicht des Vertrags und ggf. des B'plans an, danach wird geklärt, was alles passiert ist und wer wann was gemacht hat - hier gibt es eine Vielzahl von Beteiligten, nämlich mindestens den TE, die Baufirma (einschließlich deren Architektin, mutmasslich die Vorlageberechtigte hier), die Behörde, den oder die Nachbarn, u.U. noch zusätzliche ausführende Subunternehmer). Danach kommt (b) die rechtliche Würdigung. Ohne (a) bringt das alles nix. Und (a) kann in einem Internetforum definitiv nicht geleistet werden.
     
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